{"id":20094135,"updated":"2023-07-28T13:38:09Z","additionalIndexing":"15;betrügerisches Handelsgeschäft;unlautere Werbung;Reise;Betrug;Omnibus;Konsumentenschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-09T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4812"},"descriptors":[{"key":"L06K070103030201","name":"betrügerisches Handelsgeschäft","type":1},{"key":"L05K0703010108","name":"unlautere Werbung","type":1},{"key":"L05K0701060301","name":"Konsumentenschutz","type":1},{"key":"L05K1803010104","name":"Omnibus","type":1},{"key":"L06K050102010201","name":"Betrug","type":1},{"key":"L05K0101010311","name":"Reise","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-02-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1260313200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1268953200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"09.4135","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Gesetzgeber hat auf Missbräuche im Zusammenhang mit sogenannten Werbefahrten bereits vor mehr als zwanzig Jahren reagiert: Zuerst hat er im Jahre 1986 anlässlich der Totalrevision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) einen neuen Tatbestand der besonders aggressiven Verkaufsmethoden geschaffen (Art. 3 Bst. h). Danach handelt unlauter, wer den Kunden durch besonders aggressive Verkaufsmethoden in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Gemäss damaliger Botschaft zum UWG hat die Bestimmung u. a. zum Ziel, der Ausübung psychischen Druckes bei Haustürverkäufen, auf Werbefahrten oder bei Party-Verkäufen zu begegnen (BBl 1983 II 1067f.). Widerhandlungen gegen diese Bestimmung und gegen das Irreführungsverbot (Art. 3 Bst. b und i UWG) werden, sofern ein Strafantrag einer klageberechtigten Person oder eines Verbandes vorliegt, strafrechtlich geahndet. Dann hat der Gesetzgeber im Jahre 1990 das Schweizerische Obligationenrecht (OR) mit den Artikeln 40a ff. ergänzt. Mit diesen Bestimmungen ist den Kunden ein siebentägiges Widerrufsrecht eingeräumt worden. Der Kunde kann damit seinen Antrag zum Vertragsschluss innert sieben Tagen widerrufen, u. a. dann, wenn ihm das Angebot an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war, gemacht worden war (Art. 40b Bst. c OR). Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Kunde schriftlich über das Widerrufsrecht sowie über Form und Frist des Widerrufs unterrichtet worden ist (Art. 40e Abs. 2 OR).<\/p><p>2. Ein absolutes Verbot von Werbefahrten wäre unverhältnismässig und mit der verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit nicht vereinbar. Werbefahrten, anlässlich derer missbräuchliche oder täuschende Geschäftspraktiken zur Anwendung gelangen, sind hingegen bereits heute verboten (siehe Antwort zu Ziff. 1). Zudem verfügen die Kunden mit dem Widerrufsrecht über ein probates Mittel, sich aus einem Vertrag zu lösen, den sie auf einer Werbefahrt eingegangen sind und so nicht wollten. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass es oftmals an der Durchsetzung der lauterkeitsrechtlichen Verbote mangelt. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass bei unlauteren Geschäftspraktiken keine Kompetenz für eine staatliche Intervention besteht. Nur die betroffenen Personen - Konsumenten oder Konkurrenten - und deren Organisationen und Verbände sind nach UWG legitimiert, gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Bundesrat schlägt deshalb in seiner Botschaft zur Änderung des UWG vor, dass auch der Bund ein Klagerecht erhält, wenn die Interessen einer ganzen Personengruppe durch unlauteres Geschäftsgebaren bedroht oder verletzt sind (Botschaft des Bundesrates vom 2. September 2009 zu einer Änderung des UWG, BBl 2009 6151ff.).<\/p><p>3. Es kommt vor, dass Schwindelfirmen Postfächer missbräuchlich benutzen, um ihre Identität im Zusammenhang mit dubiosen Geschäften zu verschleiern. Allerdings verlangen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post über die Benutzung eines Postfachs die klare Angabe von Name und Adresse allfälliger Mitbenutzer des Postfachs. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtung kann eine fristlose Kündigung des Postfachs zur Folge haben. Das Seco hat zusammen mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission die Broschüre \"Gemeinsam gegen Postfach-Missbrauch\" herausgegeben (http:\/\/www.post.ch\/pm-postfach-seco.pdf). Die Broschüre wird allen Postfachinhabern abgegeben und weist auf die gesetzlichen Grundlagen und die rechtlichen Konsequenzen bei einer Missachtung der Transparenzvorschriften hin.<\/p><p>4. Werbefahrten sind auch in Österreich nicht verboten. Allerdings gilt für sie im Vergleich zur Schweiz eine striktere Regulierung. So sieht die im März 2009 revidierte österreichische Gewerbeordnung vor, dass Werbezusendungen für solche Veranstaltungen gewisse Mindestinformationen enthalten müssen und zudem nicht mit Gewinnspielen und Gewinnzusagen verbunden werden dürfen. Ausserdem ist die Veranstaltung sechs Wochen im Voraus bei der zuständigen Behörde anzumelden. Wie dies auch in der Schweiz der Fall ist, ist der Verkauf gewisser Produkte (Waffen, Arzneimittel usw.) anlässlich solcher Werbeveranstaltungen untersagt. Es hat sich allerdings gezeigt, dass die Veranstalter solcher Werbefahrten nun vermehrt ins benachbarte Ausland ausweichen, um den strikten Regelungen in Österreich zu entgehen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass neben einer Sensibilisierung der Konsumenten und der geplanten Ausweitung des Klagerechtes des Bundes eine möglichst enge Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarstaaten der Schweiz notwendig ist, um die Missstände wirksam zu bekämpfen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit gratis Carfahrt, Schifffahrt, Stadtbesichtigung, einem Mittagessen, einem Riesenschlemmerpaket und vor allem einem Bezug eines vierstelligen Frankenbetrages (bis 8000 Franken), der nach dem Vorweisen des Passes ausbezahlt würde, werden Bürgerinnen und Bürger von betrügerischen Firmen angelockt und angelogen. Meist führt die Reise nicht an den schriftlich angekündigten Ort, die versprochenen Ausflüge finden nicht statt, und die Gewinne werden nicht ausbezahlt. Die Polizei tappt im Dunkeln, denn die Carunternehmen und Routen werden laufend geändert, und die betrügerischen Firmen haben ein Postfach, das ebenfalls dauernd gewechselt wird.<\/p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen korrupten Machenschaften?<\/p><p>2. Wäre es nicht an der Zeit, solche Carfahrten zu verbieten?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es keine anonymen Postfächer geben, sondern dass für jedes Postfach eine verantwortliche Person genannt werden sollte?<\/p><p>4. Trifft es zu, dass Österreich diese Carfahrten und die betrügerischen Firmentätigkeiten verboten hat? Was unternimmt der Bundesrat, um die Bevölkerung vor diesen Betrügerinnen und Betrügern zu schützen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Carfahrten von betrügerischen Firmen"}],"title":"Carfahrten von betrügerischen Firmen"}