﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20094141</id><updated>2023-07-28T12:03:17Z</updated><additionalIndexing>34;04;Klein- und mittleres Unternehmen;Buchführung;Kontrolle;Gewinn;Radio- und Fernsehgebühren;Fakturierung;öffentliches Unternehmen;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202040105</key><name>Radio- und Fernsehgebühren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020203</key><name>Fakturierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806011001</key><name>öffentliches Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030201</key><name>Buchführung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060302</key><name>Klein- und mittleres Unternehmen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010206</key><name>Gewinn</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020204</key><name>Führungskraft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-19T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-12-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.4141</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Betriebe sind gebührenpflichtig, wenn bei ihnen die Angestellten Radio- oder Fernsehprogramme konsumieren können oder wenn sie den Radio- oder Fernsehempfang als Teil ihres Angebots kommerziell verwerten. Dieser Grundsatz wurde nicht erst mit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; 784.40) eingeführt, sondern gelangt in der Schweiz schon seit Einführung des Gebührensystems zur Anwendung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Auf den 1. Januar 1998 wurde der Rechnungsversand vom Monatsrhythmus auf das System der Quartalsrechnungen umgestellt. Gegenwärtig sind zwischen der Swisscom, der Billag AG und dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Abklärungen im Gange, unter welchen Bedingungen auf eine Jahresrechnung umgestellt werden kann. Damit sind erhebliche Einsparungen möglich, die je nach Ausgestaltung bis zu 10 Millionen Franken jährlich gehen können. Diesen stehen Nachteile gegenüber: Die einmalige Zahlungsverpflichtung mit dem viermal höheren Rechnungsbetrag führt zu einer kurzfristig hohen Belastung der Konsumenten und Konsumentinnen und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Debitorenverlusten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kosten können dann optimiert werden, wenn der Versand der Jahresrechnungen gestaffelt erfolgt. Auf diese Weise kann ein permanenter Geldfluss gesichert werden und die Belastung der Inkassostelle kann über das ganze Jahr verteilt und mit weniger Aufwand bewältigt werden. Eine Umstellung des Rechnungsrhythmus wird bereits während des laufenden Vertrags mit der Billag AG angestrebt. Dabei soll der Vertrag so angepasst werden, dass die Effizienzgewinne der Gebührenrechnung zugutekommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Seit je lösen alle Geräte die Gebührenpflicht aus, die für den Radio- bzw. Fernsehempfang geeignet sind. Bei der Änderung der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV; SR 784.401) ging es nicht um die Ausdehnung dieser Pflicht, sondern um die Konkretisierung des Gesetzes angesichts des technologischen Wandels und des geänderten Nutzungsverhaltens. Das Ziel ist nicht, einen Mehrertrag zu generieren, sondern die Gleichbehandlung aller Konsumenten und Konsumentinnen von Programmen zu gewährleisten. Da der Radio- und Fernsehkonsum über Breitbandinternet entweder parallel zum konventionellen Empfang erfolgt oder konventionelle Empfangsgeräte ersetzt, entsteht kein signifikanter Mehrertrag. Im Übrigen wird bei der Anmeldung der Gebührenpflichtigen nicht erfasst, mit welcher Technologie der Programmempfang erfolgt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Gemäss Angaben der Swisscom AG sind die definitiven Zahlen für das Jahr 2009 noch nicht verfügbar; die Swisscom erwartet aber einen Gewinn in der Grössenordnung des Vorjahres (3 Millionen Franken). Die Gebührenabrechnung und die darauf basierende Abgeltung werden durch das Bakom im Rahmen der jährlich durchgeführten Revision überprüft. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der vertraglichen Bestimmungen war die Billag AG vor 2008 nicht verpflichtet, ihre Gewinne offenzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Billag AG ist eine 100-Prozent-Tochtergesellschaft der Swisscom AG. Als Alleinaktionärin entscheidet die Swisscom AG über die Verwendung des Gewinns der Billag AG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Nach Angaben der Swisscom ist der Unternehmenswert der Billag AG heute kaum bestimmbar und hängt im Wesentlichen von der Zukunft des Gebührensystems und der Beantwortung der Frage ab, wer einen allfälligen neuen Inkassoauftrag erhält.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. In den Jahren 2008 und 2009 hat die Billag AG nach eigenen Angaben Empfangsgebühren wie folgt fakturiert:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;(Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Gemäss den Angaben des Instituts für geistiges Eigentum (IGE) hat die Suisa im Jahr 2008 Vergütungen aus dem gemeinsamen Tarif 3a der Verwertungsgesellschaften in der Höhe von rund 10,1 Millionen Franken eingenommen. Diese Vergütungen wurden zur Hauptsache von der Billag AG einkassiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Der während eines Jahres eingenommene Gebührenanteil, der Zahlungspflichten aus früheren Jahren deckt, beträgt etwa ein Prozent. Dies war auch im Jahre 2009 der Fall.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Billag AG hat in den letzten Jahren im Rahmen der durchgeführten Betreibungsverfahren durchschnittlich 11 Millionen Franken (Empfangsgebühren) pro Jahr eingenommen. Die RTVV legt die Gebührenhöhe fest, die die Billag AG für Mahnung und Betreibung erheben kann. Für jede zu Recht erhobene Betreibung darf die Billag AG eine Gebühr von 20 Franken und für jede Mahnung 5 Franken verrechnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Im Jahr 2009 wurden vom Bakom 3285 Verwaltungsstrafverfahren wegen Widerhandlung gegen die Melde- und Gebührenpflicht eröffnet. Diese Zahlen variieren über die letzten Jahre nicht stark. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Angaben der Billag AG wurden im Jahr 2009 rund 55 000 Betreibungen eingeleitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Die Billag AG ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Auf die Personalauswahl hat der Bund keinen Einfluss. Gemäss Auskunft der Swisscom AG verliess der bisherige Direktor das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Dieser Abgang erfolgte gemäss den Bestimmungen des entsprechenden Arbeitsvertrages. Die Abgeltung der Billag AG erfolgt nicht kosten-, sondern ergebnisorientiert. Löhne und allenfalls ausgerichtete Abgangsentschädigungen müssen aus dieser Abgeltung finanziert werden und schmälern deshalb den für den Bund eingenommenen Gebührenertrag nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Der Interims-Direktor der Billag AG arbeitete bis 2001 als Jurist im Bakom. Er wechselte im August 2001 zur Billag AG. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für einen Interessenkonflikt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Billag bleibt für Private und für Firmen ein Ärgernis. Derzeit hat die Billag KMU im Visier. In diesem Jahr sollen von 130 000 Betrieben neu Gebühren eingetrieben werden, sogar rückwirkend. Der Bundesrat will dagegen nichts unternehmen und verweist auf das RTVG. Diese Gebühren belasten viele Kleinbetriebe massiv. Aufgrund welcher Leistungen müssen Firmen überhaupt Gebühren bezahlen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der KVF-Sitzung von Ende Februar 2010 werden die Billag, das Inkasso und die Gebühren Thema sein. Um eine umfassende Analyse vornehmen zu können, braucht es zusätzlich zu den Antworten auf die Interpellationen 08.3540 und 09.3151 weitere Informationen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Warum werden auch Firmen der Gebührenpflicht unterstellt? Radio hören und fernsehen können ja nur natürliche Personen, und dies nur an einem Ort. Diese Personen zahlen ja im eigenen Haushalt bereits Gebühren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist es korrekt, dass 10 Millionen Franken eingespart werden könnten, wenn die Rechnungen nicht viermal jährlich, sondern nur einmal verschickt würden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welchen Mehrertrag brachte die RTVV-Änderung, dass auch Gebühren für Handys und PC zu bezahlen sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie präsentiert sich die Rechnung 2009 der Billag (mit Aufwanddetails und Gewinn)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. 2008 machte die Billag einen Gewinn von 3 Millionen Franken. Wie viel Gewinn machte die Billag seit ihrer Gründung bis heute? Was passiert mit dem Gewinn?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie hoch ist der Unternehmenswert der Billag?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie viele Franken wurden 2008 und 2009 aufgeschlüsselt auf die Einzelpositionen eingenommen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Privater Empfang?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Gebühren für Betriebe, unterteilt nach gewerblichem und kommerziellem Empfang?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Kommerzieller Empfang aufgeschlüsselt nach den Kategorie I, II und III?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie viele Franken wurden zusätzlich durch Suisa-Gebühren eingenommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Wie viele Franken wurden rückwirkend eingetrieben? Wie hoch ist der Ertrag aus Mahngebühren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Wie viele Strafverfahren und Betreibungen wurden bislang eingeleitet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Wieso will er nicht beantworten, warum der bisherige Billag-Direktor das Unternehmen abrupt verlassen und ob er eine Abgangsentschädigung erhalten hat, obwohl die Löhne mit Zwangsgebühren bezahlt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Der Interims-Direktor der Billag arbeitete früher beim Bakom. Sieht der Bundesrat hier keinen Interessenkonflikt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Billag. Offenlegung der Rechnungen 2008/09 mit Details</value></text></texts><title>Billag. Offenlegung der Rechnungen 2008/09 mit Details</title></affair>