﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20094145</id><updated>2023-07-28T07:44:08Z</updated><additionalIndexing>52;Versuch am Tier;Informationsverbreitung;Dokumentationswerkzeug;Tierschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2711</code><gender>m</gender><id>3908</id><name>von Graffenried Alec</name><officialDenomination>von Graffenried</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0601040802</key><name>Tierschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020207</key><name>Dokumentationswerkzeug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K16020112</key><name>Versuch am Tier</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-03T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-12-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2421</code><gender>f</gender><id>358</id><name>Stump Doris</name><officialDenomination>Stump</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2680</code><gender>f</gender><id>3877</id><name>Fiala Doris</name><officialDenomination>Fiala</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2700</code><gender>f</gender><id>3897</id><name>Moser Tiana Angelina</name><officialDenomination>Moser</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2675</code><gender>m</gender><id>3872</id><name>Bourgeois Jacques</name><officialDenomination>Bourgeois</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2711</code><gender>m</gender><id>3908</id><name>von Graffenried Alec</name><officialDenomination>von Graffenried</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.4145</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Frau Bundesrätin Leuthard hat anlässlich einer Frage in der Fragestunde zum "Blauen Ordner" im Tierschutz darauf verwiesen, dass dieser Ordner, der z. B. den Tierversuchskommissionen als Grundlage dient, nicht mehr nachgeführt wird und dass stattdessen sein Inhalt auf der Internetseite des BVET abrufbar ist. Tatsächlich erscheinen die Richtlinien und Bestimmungen des "Blauen Ordners" auf der Website des BVET, wenn auch nicht ganz leicht auffindbar. Leider werden die Informationen jedoch nicht mehr aktualisiert. Die Verweise auf wissenschaftliche Publikationen gehen z. B. alle auf das Jahr 1995 oder früher zurück. Dabei ist es wichtig, dass experimentell arbeitende Forscher auf dem neusten Stand zu spezifischen Themen wie Tötung, Anästhesie und Analgesie, Toxikologie und dem Umgang mit genetisch veränderten Tieren bleiben. Immerhin geht es um 730 000 Versuchstiere (2008)!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Aufhebung der Sektion Tierversuche und Alternativmethoden im BVET beschränkt sich die Fachkompetenz in diesem Bereich heute auf wenige Stellenprozente, sodass die Aktualisierung dieser Informationen offenbar zu kurz kommt. Forscher sind häufig hilflos, wenn es darum geht, diese Informationen zu beschaffen und deren Aktualität einzuschätzen. Wenn eine Gesellschaft schon Ja zu Tierversuchen sagt, muss sie bzw. der Staat auch dafür sorgen, dass die Informationen jederzeit auf dem neusten Stand sind und den Forschern in geeigneter Form zur Verfügung stehen. Heute müssen kantonale Tierversuchskommissionen in einigen Fachgebieten eigene Richtlinien herausgeben, damit die Forscher nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten (beispielsweise Güterabwägung und Humane Endpoints). Im Bereich der Toxikologie hat die Industrie eigene, dem heutigen Wissensstand angepasste Richtlinien erarbeitet. Das vorhandene Wissen und die aktuellsten Informationen über Tierversuche, in der Schweiz und international, sollten den Forschern auf unkomplizierte Weise zugänglich gemacht werden und durch eine zuständige Stelle mit Oberaufsicht gewährleistet werden. Dies ist eine Aufgabe des Staates, in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach dem Inkrafttreten der neuen Tierschutzgesetzgebung werden die sich auf das alte Tierschutzgesetz abstützenden Weisungen und Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) laufend auf ihre Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Ein grosser Teil des Inhalts dieser Vollzugshilfen wurde in die ausführenden Verordnungen übernommen. So wurden etwa die Richtlinien betreffend die Nutztiere ersetzt durch die Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren (SR 455.110.1) und die Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (SR 455.109.1). Zudem sind tierartenspezifische Fachinformationen und Tierschutzkontrollhandbücher über die Website des BVET abrufbar. Ausführungsbestimmungen im Bereich Tierversuche, welche die entsprechenden Richtlinien ersetzen sollen, sind für 2010 geplant.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Artikel 22 des Tierschutzgesetzes (TSchG; SR 455) betreibt und unterstützt der Bund die tierschutzrelevante wissenschaftliche Forschung und fördert in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Industrie insbesondere die Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von Methoden, die Tierversuche ersetzen sowie die Zahl der verwendeten Versuchstiere oder die Belastungen der Tiere im Versuch senken. Diese Aufgabe wird namentlich durch die finanzielle Unterstützung der Stiftung Forschung 3R wahrgenommen. Zudem unterstützt das BVET tierschutzrelevante Forschungsprojekte mit vollzugsorientierten Fragestellungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Grundlage der wissenschaftlichen Arbeit ist die Verfügbarkeit von Informationen, die in jedem Gebiet als Fachliteratur vorhanden sind, zu welcher die Forschenden direkten Zugang haben. Deshalb erachtet der Bundesrat den Betrieb einer wissenschaftlichen Dokumentationsstelle durch den Bund als nicht erforderlich. Ein gesetzlicher Auftrag, das Fachwissen im Bereich der Tierversuche aufzuarbeiten, besteht nicht und könnte mit den verfügbaren Ressourcen auch nicht wahrgenommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Oberaufsicht des Bundes über den kantonalen Vollzug des TSchG obliegt nach Artikel 40 TSchG dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement und ist dem BVET übertragen. Dies gilt auch für den Bereich der Tierversuche. Zudem stehen dem BVET gegen Verfügungen der kantonalen Behörden betreffend Tierversuche die Rechtsmittel des kantonalen und des eidgenössischen Rechtes zu (Art. 25 TSchG). Damit ist die Oberaufsicht des Bundes hinreichend geregelt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wann gedenkt der Bundesrat, die Informationen und Richtlinien im Bereich des Tierschutzes zu überarbeiten und in geeigneter Weise bekanntzumachen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Genügen die im Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) zur Verfügung stehenden Ressourcen, um den Aufgaben des Tierschutzes in der Forschung nachzukommen und die Informationen in geeigneter Weise à jour zu bringen und den betroffenen Personen zugänglich zu machen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie stellt sich der Bundesrat zur Frage einer Oberaufsichtsstelle im Bereich der Tierversuche beim Bund?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Informationen und Richtlinien zur Tierschutzordnung. Aktualisierung und Publikation</value></text></texts><title>Informationen und Richtlinien zur Tierschutzordnung. Aktualisierung und Publikation</title></affair>