﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20094147</id><updated>2023-07-27T20:07:35Z</updated><additionalIndexing>15;flankierende Massnahmen;Hauswirtschaft;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Kontrolle;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Gewerbeaufsicht;Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Mindestlohn</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2488</code><gender>m</gender><id>464</id><name>Fehr Hans-Jürg</name><officialDenomination>Fehr Hans-Jürg</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020108</key><name>entsandte/r Arbeitnehmer/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020343</key><name>flankierende Massnahmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010303</key><name>Lohndumping</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010309</key><name>Mindestlohn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040204</key><name>Gewerbeaufsicht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704060202</key><name>Hauswirtschaft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040201</key><name>Arbeitnehmerschutz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-03T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-12-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2647</code><gender>m</gender><id>1267</id><name>Stöckli Hans</name><officialDenomination>Stöckli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2630</code><gender>f</gender><id>1129</id><name>Schenker Silvia</name><officialDenomination>Schenker Silvia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2601</code><gender>f</gender><id>1156</id><name>Heim Bea</name><officialDenomination>Heim</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2488</code><gender>m</gender><id>464</id><name>Fehr Hans-Jürg</name><officialDenomination>Fehr Hans-Jürg</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.4147</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Gemäss dem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen (FlaM-Bericht) vom 23. April 2009 haben die Verstösse gegen die Mindestlöhne bei den Schweizer Arbeitgebern in den Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave-GAV) zugenommen. Diese Zunahme ist aber teilweise mit der qualitativen Verbesserung der Berichterstattung durch die paritätischen Kommissionen zu erklären. Der Bundesrat wird die Entwicklung der Verstösse gegen die verbindlichen Mindestlöhne weiterhin genau beobachten. Die Kontrolle von Schweizer Arbeitgebern in den ave GAV-Branchen ist jedoch Sache der am GAV beteiligten Sozialpartner und der von ihnen eingesetzten Vollzugsorgane. Der Bundesrat hat keine Kompetenz, ihnen Vorgaben über die Kontrolltätigkeit zu machen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Erfahrungsgemäss liegt die Verstossquote in den ave-GAV-Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen höher, unter anderem, weil Verstösse gegen verbindliche Lohn- und Arbeitsbedingungen einfacher festzustellen sind. Die Definition, wie hoch ein orts- und branchenüblicher Lohn ist, lässt mehr Entscheidungsspielraum offen als ein frankenmässig genau definierter Mindestlohn und ist daher schwieriger zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund kann nicht generell geschlossen werden, dass das Fehlen von verbindlichen Mindestlöhnen dem Lohndumping Vorschub leiste. Das Gesetz sieht denn auch keine präventiven Massnahmen zur staatlichen Festlegung von Mindestlöhnen vor. Wird jedoch in einer Branche eine wiederholte und missbräuchliche Unterbietung von orts- und branchenüblichen Löhnen festgestellt, so greifen zwei Massnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs: entweder die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von GAV oder der Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV) mit Mindestlöhnen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Aus dem FlaM-Bericht vom 23. April 2009 geht hervor, dass die überwiegende Mehrheit der Kantone die Kontrollvorgaben eingehalten hat und diese insgesamt sogar übertroffen wurden. Zur Sicherstellung der Kontrollvorgaben schliesst der Bund mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen über die Anzahl durchzuführender Kontrollen, die Berichterstattung und die Entschädigung durch den Bund ab. Zusätzlich zur Berichterstattung durch die Kantone führt das Seco zur Sicherstellung der Zielerreichung jeweils in der zweiten Hälfte des Jahres mit den Kantonen eine Lagebeurteilung durch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In den Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen wird die Anzahl Kontrollen je Kanton definiert. Die Kontrollvorgaben basieren auf einer Berechnung, welche die kantonale Wirtschaft, den Arbeitsmarkt sowie die Grösse des Kantons berücksichtigt. In den Leistungsvereinbarungen für 2010 wurde die Anzahl durchzuführender Kontrollen auf insgesamt 27 000 Kontrollen pro Jahr erhöht. Der Bundesrat sieht keine Anzeichen, dass die Kantone die zusätzlichen Ressourcen für die höheren Kontrollzahlen nicht bereitstellen resp. die neuen Ziele nicht erreichen werden, zumal die Hälfte der Lohnkosten der kantonalen Inspektoren durch den Bund finanziert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) hat am 13. November 2009 beschlossen, dem Bundesrat den Entwurf eines NAV mit Mindestlöhnen für Hausangestellte in privaten Haushalten zu unterbreiten. Vor dem Erlass des NAV muss bei den interessierten Kreisen eine Anhörung durchgeführt werden (Art. 359a Obligationenrecht, OR). Erst nach der Anhörung kann der Antrag formell dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt werden. Dies wird im Laufe des Jahres 2010 geschehen. Der persönliche Geltungsbereich des NAV-Entwurfes umfasst Hausangestellte in Privathaushalten mit einem minimalen Arbeitspensum von durchschnittlich fünf Stunden in der Woche.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das OR räumt den Kantonen die Kompetenz zum Erlass eines NAV mit Mindestlöhnen auf ihrem Gebiet ein. Der Gesetzgeber hat den für die Arbeitsmarktbeobachtung zuständigen Organen dabei bewusst einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt, da sie den Arbeitsmarkt auf ihrem Gebiet am besten kennen. Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) entscheiden aufgrund ihrer Beobachtungen und nach ihrem Ermessen, ob und wann die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf Erlass eines NAV erfüllt sind. Bis heute haben die Kantone Genf, Tessin und Wallis von der Kompetenz Gebrauch gemacht und insgesamt vier NAV in den Bereichen Hauswirtschaft, Kosmetik, Callcenter sowie der industriellen Wartung und Reinigung erlassen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, Einfluss auf die Kantone zum Erlass von NAV zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. In seiner Stellungnahme vom 26. November 2008 auf die Motion Rechsteiner Paul 08.3611 hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass er wegen der fehlenden Sanktionsmöglichkeit bei Verstössen von Schweizer Arbeitgebern gegen verbindliche Mindestlöhne in NAV mit den Kantonen in engem Kontakt steht, um sich ein genaues Bild zu verschaffen. In seiner Antwort auf die Interpellation Pedrina 09.4090 hat der Bundesrat über den Zwischenstand seiner Abklärungen im Hinblick auf allfällige Massnahmen informiert. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit einer genügend dichten Kontrolltätigkeit und mit qualitativ guten Kontrollen wirksam gegen Lohnverstösse vorgegangen werden kann. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 4. November 2009 in der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine verbindliche Anzahl von jährlich 27 000 Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen festgelegt. Gleichzeitig mit der Fixierung der Kontrollzahlen auf Verordnungsebene ist eine Erhöhung der Kontrollzahlen von 20 Prozent gegenüber dem ursprünglich berechneten Kontrollsoll von 22 000 vorgenommen worden. Hinzu kommt die Entschädigung der Sozialpartner für die nichtgedeckten Kontrollkosten für kurzfristige Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern durch den Bund resp. die Kantone. Die jährlichen Erhebungen zeigen, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz mehrheitlich eingehalten werden. Sollten unerwünschte Entwicklungen festgestellt werden, wird der Bundesrat entsprechende Massnahmen prüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bericht des EVD über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Freizügigkeit im Personenverkehr vom 23. April 2009 wirft eine Reihe von Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die paritätischen Kommissionen, welche für die Kontrollen im Bereich der allgemeinverbindlich erklärten GAV zuständig sind, meldeten 2008 eine Quote von Lohnverstössen von 19 Prozent bei den Entsendebetrieben und sogar von 26 Prozent bei den Schweizer Arbeitgebern (Vorjahr 18 Prozent). Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat insbesondere bezüglich der Kontrolltätigkeit gegenüber Schweizer Arbeitgebern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Zahl der von den Tripartiten Kommissionen festgestellten Verstösse ist deutlich tiefer als die von den paritätischen Kommissionen festgestellten. Das liegt daran, dass es in Branchen mit GAV Mindestlöhne gibt, in den von den TPK kontrollierten Branchen leider nicht. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das Fehlen von verbindlichen Mindestlöhnen dem Lohndumping Vorschub leistet? Was will er dagegen unternehmen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Statistik der Kontrollen nach Kantonen zeigt, dass die Intensität der Kontrollen sehr unterschiedlich ist und nicht allein durch Branchenstrukturen und dergleichen erklärt werden kann. Es gibt offensichtlich säumige Kantone. Wie gedenkt der Bundesrat die zu wenig aktiven Kantone in die Pflicht zu nehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hat mit der Revision der Verordnung zum Entsendegesetz die Zahl der jährlich vorzunehmenden Kontrollen auf 27 000 heraufgesetzt. Diese Zahl ist nur mit einer Aufstockung der Zahl der Kontrolleure und Kontrolleurinnen zu erreichen. Wie stellt er sicher, dass alle Kantone ihren erforderlichen Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Tripartite Kommission des Bundes beantragte dem Bundesrat am 13. November 2009 einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen für Angestellte in Privathaushalten. Wann gedenkt er diesen NAV zu erlassen, und welche Personalgruppen sollen ihm unterstellt sein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das Instrument der Normalarbeitsverträge wird von den Kantonen quantitativ und qualitativ sehr unterschiedlich gehandhabt. Wie beurteilt er die kantonale Praxis im Lichte der Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit und den flankierenden Massnahmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Es gibt keine Rechtsgrundlage, Verstösse gegen Normalarbeitsverträge von Amtes wegen zu sanktionieren. Ist der Bundesrat gewillt, dem Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten, und wenn ja, wann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Gibt es weitere gesetzliche Massnahmen, die das Ausmass der Verstösse reduzieren könnten? Wenn ja: Welche und wann gedenkt er dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit</value></text></texts><title>Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit</title></affair>