﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20094273</id><updated>2023-07-28T12:33:10Z</updated><additionalIndexing>2811;15;28;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kostenrechnung;Einwanderung;Bevölkerungswachstum;Kontrolle der Zuwanderungen;Arbeitslosigkeit;Fremdarbeiter/in;Sozialversicherung;Sozialhilfe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0108030601</key><name>Kontrolle der Zuwanderungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020304</key><name>Arbeitslosigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01070401</key><name>Bevölkerungswachstum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010401</key><name>Sozialversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080303</key><name>Einwanderung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040408</key><name>Sozialhilfe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-12-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>09.4273</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung (ALV) aufgrund der Personenfreizügigkeit wurden in der KOF-Studie "Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die ALV und Massnahmen zu ihrer Begrenzung" (1999) in einer Grössenordnung von 300 bis 400 Millionen Franken prognostiziert. Eine Schätzung der tatsächlichen Zusatzkosten ergab für 2006, dass diese nur rund 72 Millionen Franken betrugen (vgl. 4. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen, FZA,  Schweiz-EU, 25. April 2008, S. 93). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der 3. Avig-Revision, welche 2003 in Kraft trat, wurde das Niveau der konjunkturneutralen Arbeitslosigkeit, welches der langfristigen Finanzierung der ALV als Berechnungsgrundlage dient, auf 100 000 Personen bzw. eine Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent geschätzt, was sich als zu tief herausgestellt hat. Bereits vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens lag sie über diesem Wert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Zuwanderung aus den 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rumänien ist quantitativ von geringer Bedeutung. Die Kontingente werden voraussichtlich auch in dieser Kontingentsperiode mit Ausnahme der rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen nicht ausgeschöpft werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die zu erwartenden Mehrkosten sind schwer zu beziffern, da sie von zahlreichen Faktoren abhängen (vgl. BBl 08.0388, Botschaft zur Weiterführung/Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien, Ziff. 3.4.1.2.). Ganz allgemein ist zu präzisieren, dass im Vergleich zu den jährlichen Gesamtausgaben der schweizerischen Sozialversicherungen sowie in Anbetracht der vergleichsweise geringen Zahl der betroffenen Personen die finanziellen Auswirkungen begrenzt sein werden. Im Übrigen sind die finanziellen Auswirkungen im Kontext der Vorteile zu sehen, die die öffentliche Hand (Versicherungsbeiträge, Steuern), der Arbeitsmarkt und die Wirtschaft aus dem FZA ziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit im November ist stark durch den Beschäftigungsrückgang in Saisonbranchen (v. a. Bau, Gastgewerbe und Personalverleih) bedingt. Portugiesische und deutsche Staatsangehörige sind relativ häufig in solchen Branchen tätig, womit der saisonale Anstieg der Arbeitslosigkeit bei ihnen überdurchschnittlich ausfällt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Neu zugewanderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten Beiträge an die Sozialversicherungen und erwerben damit die entsprechenden Ansprüche. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahr 2006 wurden die Mehrkosten für die ALV auf 72 Millionen Franken geschätzt (vgl. Observatoriumsbericht 2008). Die Schätzung bezieht sich jedoch ausschliesslich auf die Arbeitslosenentschädigung (ALE) von Kurzaufenthaltern. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die durchschnittliche jährliche Veränderungsrate der IV-Renten von 2002 bis 2008 zeigt für die Staatsangehörigen der EU-25 eine Abnahme von 0,1 Prozent (vgl. Sozialversicherungen 2008, Jahresbericht des Bundesrates). Diese Zahlen beziehen sich auf sämtliche EU-Staatsangehörige in der Schweiz. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im nächsten Observatoriumsbericht zum FZA CH-EU werden die Mehrkosten für die Schweizer Sozialversicherungen aktualisiert. Dieser wird im Verlauf des zweiten Quartals 2010 erscheinen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den Mehrkosten für die Sozialhilfe können mangels statistischer Grundlagen keine Angaben gemacht werden. Allfällige Auswirkungen zeigen sich, wenn überhaupt, erst mit zeitlicher Verzögerung. Die Sozialhilfequote der EU-27-/Efta-Staatsangehörigen lag 2007 mit 3,0 Prozent nur wenig über derjenigen der Schweizer/Schweizerinnen (2, 2 Prozent).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. EU-/Efta-Bürger, die arbeitslos werden und deren Beitragszeit in der Schweiz allein nicht genügt, um einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu begründen, haben das Recht, sich Versicherungszeiten anrechnen zu lassen, die sie im EU-/Efta-Raum zurückgelegt haben (Totalisierungsprinzip). Auch für Kurzaufenthalter der EU-15 inklusive Malta und Zypern gilt dieses Totalisierungsprinzip. Für Kurzaufenthalter der EU-8 gilt diese Koordinationsvorschrift ab dem 1. Mai 2011, für solche aus Bulgarien und Rumänien gilt die Totalisierung erst ab dem 1. Juni 2016 (Übergangsregelungen). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In einem Zeitraum von 17 Monaten (1. Januar 2008 bis 29.Mai 2009) haben rund 350 EU-/Efta-Angehörige die Totalisierung beansprucht. Dem stehen im gleichen Zeitraum rund 36 000 arbeitslose EU-/Efta-Bürger gegenüber, die für zwölf oder mehr Monate Beiträge in der Schweiz entrichtet und damit ohne Totalisierung einen Anspruch erworben haben. Diese Zahlen werden aufmerksam verfolgt, um allfällige Fehlentwicklungen rasch aufzudecken. Wenn EU-/Efta-Angehörige bereits nach einem Aufenthalt von weniger als einem Monat in der Schweiz arbeitslos geworden sind und mithilfe der Totalisierung einen Anspruch auf ALE in der Schweiz geltend machen, prüft das Seco jeden einzelnen Fall auf einen allfälligen Rechtsmissbrauch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die entsprechende Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. September 2009) werden innerhalb der EU voraussichtlich am 1. Mai 2010 in Kraft treten. Die zuständigen Stellen in der Bundesverwaltung sind zurzeit mit der Europäischen Kommission in Gesprächen betreffend eine allfällige Übernahme der Verordnungen ins FZA. Zudem werden zurzeit die Konsequenzen einer Übernahme im Detail analysiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn die Schweiz diese neuen Verordnungen in den Anhang II des FZA übernähme, müssten auch weiterhin die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV nicht exportiert werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Zu den kantonalen Familienzulagen fehlen entsprechende Daten, um Angaben zu den Mehrkosten machen zu können (vgl. BBl 08.0388,  Botschaft zur Weiterführung/Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien). Seit dem Inkrafttreten des FZA besteht ein genereller Anspruch auf Export von Familienleistungen für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (dieser Grundsatz ist auch in der neuen Verordnung, EG, Nr. 883/2004 verankert). Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass viele Kantone bereits vor dem Inkrafttreten des FZA Familienzulagen für Kinder im Ausland gezahlt haben (weitgehend für Kinder in Vertragsstaaten). Im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit mit den zuständigen ausländischen Behörden sowie mit Hilfe eines standardisierten Verfahrens wird die Existenz der Kinder im jeweiligen EU-Land kontrolliert. Für das Jahr 2009 wird es erstmals eine gesamtschweizerische Statistik über die Familienzulagen geben, die 2011 publiziert werden wird und die Auskunft darüber gibt, wie hoch die Leistungen für Kinder in der Schweiz, für Kinder in einem EU- oder Efta-Staat und für Kinder im übrigen Ausland sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die Sozialhilfe fällt in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Statistische Ergebnisse auf gesamtschweizerischer Ebene liegen für das Berichtsjahr 2009 erst Anfang 2011 vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Aufenthaltsrecht der von einem schweizerischen Arbeitgeber beschäftigten EU-/Efta-Staatsangehörigen ist an die Arbeitnehmereigenschaft gebunden. Personen mit überjährigen oder unbefristeten Arbeitsverträgen verlieren die Arbeitnehmereigenschaft nicht automatisch, wenn sie unfreiwillig arbeitslos werden. Solange die Arbeitnehmereigenschaft besteht, hat die Person gegebenenfalls auch die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies setzt allerdings voraus, dass sie sich effektiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt und die entsprechenden Vorgaben und Pflichten (Arbeitsbemühungen usw.) erfüllt. Personen mit einem unterjährigen Arbeitsvertrag haben keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden, sorgfältig zu prüfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Nichterwerbstätige können im Allgemeinen nur in der Schweiz verbleiben, sofern sie über genügend finanzielle Mittel verfügen sowie wenn sie umfassend krankenversichert sind.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz erlebt zurzeit ein unkontrollierbar gewordenes Bevölkerungswachstum von 70 000 bis 100 000 Personen pro Jahr - umgerechnet auf die nächsten zehn Jahre würde das einen Anstieg der Bevölkerung von rund einer Millionen Personen bedeuten. Mehr als 85 Prozent davon sind auf Einwanderung zurückzuführen. Dieses Bevölkerungswachstum hat nicht nur Konsequenzen für die Infrastruktur, sondern auch für unsere - im internationalen Vergleich gut ausgebauten - Sozialwerke. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bereits eine am 15. Dezember 1998 veröffentlichte, von der Konjunkturforschungsstelle der ETH im Auftrag des damaligen Bundesamts für Aussenwirtschaft durchgeführte Studie kam zum Schluss, dass es infolge der Personenfreizügigkeit mit der EU-15 zu einer Zuwanderung von 80 000 Personen aus dem EU-Raum kommt und alleine für die Arbeitslosenversicherung jährliche Kosten von 300 bis 400 Millionen Franken verursacht werden. Zeigt nicht der Umstand, dass die ALV vom Parlament revidiert und den höheren Arbeitslosenzahlen angepasst werden musste, dass diese damalige Prognose sogar übertroffen wurde? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Konsequenzen erwartet der Bundesrat für die ALV, die IV, die EL und die Sozialhilfe, wenn die Kontingente mit den neuen EU-Staaten sowie Bulgarien und Rumänien einmal abgelaufen sind? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie erklärt er den Umstand, dass die Arbeitslosigkeit der Schweizer von Oktober bis November 2009 um 0,2 Prozent anstieg, währenddem die Arbeitslosigkeit der EU-Ausländer teilweise deutlich stärker anstieg (Deutschland +0,3 Prozent; Portugal +1 Prozent)? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche finanziellen Konsequenzen auf die ALV, die IV und die Sozialhilfe hat der Umstand, dass viele der neu eingewanderten EU-Ausländer im Falle von Arbeitslosigkeit nicht ins Heimatland zurückkehren, da die Arbeitslosigkeit im Heimatland höher ist und die Leistungen unserer Sozialwerke besser sind? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie wird sich dieser Umstand entwickeln, wenn ab 2012 die Totalisierung der Beitragsdauer nach Avig für EU-Bürger gilt? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Mehrkosten kommen auf den Schweizer Staat zu, wenn die EU ihre Richtlinie anpasst und die Schweiz sogar bedarfsgerechte Sozialversicherungsleistungen wie die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV ins Ausland exportieren müsste? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Mit welchen Mehrkosten rechnet der Bundesrat für die Familienzulagen angesichts deren attraktiver Höhe und der Kaum-Kontrollierbarkeit der Existenz der Kinder im jeweiligen EU-Land? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass aktuell in zahlreichen Gemeinden bereits Gastarbeiter aus Deutschland, welche die Mindestbeitragsdauer des Avig noch nicht erfüllt haben, bei der Sozialhilfe vorstellig werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Konsequenzen des immigrationsbedingten Bevölkerungswachstums für die Sozialwerke</value></text></texts><title>Konsequenzen des immigrationsbedingten Bevölkerungswachstums für die Sozialwerke</title></affair>