{"id":20094280,"updated":"2023-07-27T20:10:29Z","additionalIndexing":"15;10;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen;Grenzgänger\/in;Kontrolle der Zuwanderungen;Berufswanderung;Ausländerkontingent","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4812"},"descriptors":[{"key":"L05K0702020110","name":"Grenzgänger\/in","type":1},{"key":"L04K01080302","name":"Berufswanderung","type":1},{"key":"L06K070203030902","name":"Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen","type":1},{"key":"L05K0108030601","name":"Kontrolle der Zuwanderungen","type":1},{"key":"L06K070203030201","name":"Ausländerkontingent","type":1},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-02-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1260486000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1267570800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2626,"gender":"m","id":1115,"name":"Reymond André","officialDenomination":"Reymond"},"type":"speaker"}],"shortId":"09.4280","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Einführung der Personenfreizügigkeit hat die Probleme mit den Grenzgängern insbesondere in Grenzkantonen wie Genf massiv verschärft. Seit 2002 haben bspw. die Grenzgänger aus Frankreich von 83 500 auf 114 600 zugenommen (+37 Prozent). Die jährlich steigende Zahl von Grenzgängern führt zu höherer Arbeitslosigkeit in den betroffenen Kantonen (die Arbeitslosigkeit in Genf war im November 2009 mit einer Quote von 7,2 Prozent immens höher als der Schweizer Durchschnitt von 4,2 Prozent) und zu einer Überbelastung der Infrastrukturen. Gerade in der Rezession wirkt sich die nicht abklingende Zunahme der Grenzgänger massiv auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialwerke aus. Nun sind vom Bundesrat endlich Massnahmen gefragt. Er soll aufzeigen, welche Möglichkeiten ihm zur Eindämmung dieser Probleme offenstehen, und entsprechende Massnahmen ergreifen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Grenzgängerbeschäftigung und deren Auswirkungen auf die Grenzregionen der Schweiz aufmerksam. Die Grenzgängerbeschäftigung ist in den Jahren 2005 bis 2008, in einer Phase aussergewöhnlichen Wirtschaftswachstums und Stellenausbaus, deutlich angestiegen. Durch die Umsetzung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten (FZA) wurde diese Entwicklung unterstützt; indem die Unternehmen Zugang zu einem diversifizierten Arbeitsmarkt erhielten, konnten durch das Abkommen auch Standortverlagerungen vermieden werden.<\/p><p>Gewisse Substitutionseffekte können nicht vollkommen ausgeschlossen werden, doch durch die Verfügbarkeit der Pendlerinnen und Pendler konnte der Mangel an Arbeitskräften in bestimmten Branchen, für die sich Schweizerinnen und Schweizer kaum interessieren, behoben werden. Die Kantone Genf und Basel zum Beispiel, deren Stellenzahl weit über die aktive Wohnbevölkerung hinausgeht, hätten sich ohne diese Arbeitskräfte im verarbeitenden Gewerbe, in der Chemie, der Uhrenindustrie, dem Bau und den Dienstleistungen wie dem Gesundheitswesen nicht so dynamisch entwickeln können. <\/p><p>Seit dem dritten Quartal 2008 hat sich der Anstieg des Grenzgängerbestands deutlich verlangsamt, und im dritten Quartal 2009 ist der Bestand im Vergleich zum Vorquartal zurückgegangen. Demnach reagiert die Grenzgängerbeschäftigung mit einer bestimmten Verzögerung auf die Verlangsamung der Wirtschaft. Zurzeit sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger stärker von Kündigungen betroffen als einheimische Arbeitskräfte.<\/p><p>In der aktuellen Lage ist der Bundesrat der Ansicht, dass es in Bezug auf die Grenzgängersituation in den Grenzregionen keiner besonderen Schritte seitens des Bundes bedarf. Die relative Differenz zwischen den Arbeitslosenquoten dieser Regionen und dem nationalen Durchschnitt ist nicht grösser als in den Neunzigerjahren. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die unterschiedlichen Arbeitslosenraten in den Regionen mit grundlegenderen strukturellen Faktoren zusammenhängen, auf die die Personenfreizügigkeit einen geringen Einfluss hat. Gemäss Einschätzungen der Fachpersonen wird die Grenzgängerbeschäftigung frühestens bei einem Aufschwung wieder zunehmen. Zurzeit ist eine Verschärfung der Arbeitsmarktungleichgewichte aus heutiger Sicht somit nicht zu erwarten.<\/p><p>3. Schweizerinnen und Schweizer weisen ein deutlich unterdurchschnittliches Arbeitslosenrisiko auf. Die Chancen stellensuchender Schweizerinnen und Schweizer zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt stehen grundsätzlich gut. Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verfügen über ein gut ausgebautes Instrumentarium. <\/p><p>Mit der in den letzten Jahren erfolgten Intensivierung der Kontrolltätigkeit im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen sollte gerade dem Lohndumping vorgebeugt werden; die Wirksamkeit dieser Kontrollen ist unbestritten. Deren Umsetzung durch die Kantone, die tripartiten Kommissionen und die paritätischen Kommissionen wird periodisch verbessert, zum Beispiel in bestimmten sensiblen Branchen wie dem Baugewerbe und dem Personalverleih, die seit dem Jahr 2008 verstärkt beobachtet werden (siehe auch den Bericht des Seco vom 23. April 2009 zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Freizügigkeit im Personenverkehr, 1. Januar bis 31. Dezember 2008).<\/p><p>4.-8. Angesichts der bilateralen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der Europäischen Union und der langjährigen, bereits vor dem Jahr 2002 erworbenen kantonalen Praxis bei der erleichterten Zulassung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern scheint die Einführung von Kontingenten keine realistische Option zu sein. Nach Artikel 10 FZA unterliegen Grenzgängerinnen und Grenzgänger keiner zahlenmässigen Beschränkung (Art. 10 Abs. 7). Folglich kann die Ventilklausel (Art. 10 Abs. 4) gegenüber diesen Personen nicht angerufen werden. Mit der \"Stand still\"-Klausel in diesem Abkommen haben sich die Vertragsparteien zudem verpflichtet, keine neuen, restriktiveren Beschränkungen einzuführen (Art. 13). <\/p><p>Der Bundesrat kann die im FZA vorgesehene allgemeine Schutzklausel bei ernsthaften wirtschaftlichen oder sozialen Störungen anrufen (Art. 14 Abs. 2). In Anbetracht des derzeitigen negativen Wachstums der Grenzgängerbeschäftigung sowie der nicht zu verleugnenden Vorteile, die diese Arbeitskräfte für die Wirtschaft der Grenzregionen bieten, ist die Anrufung dieser Klausel im Hinblick auf die Ergreifung von Korrekturmassnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt. Sie würde zudem den langfristigen wirtschaftlichen und politischen Interessen der Schweiz und namentlich der Grenzregionen widersprechen.<\/p><p>9. Der Bundesrat stellt fest, dass die Grenzgängerbeschäftigung durch den Arbeitsmarkt dauernd reguliert wird und dass die Kantone die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen einstimmig anerkennen. Dass die neue Zugverbindung Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (Ceva) in einer Abstimmung im Kanton Genf mit über 60 Prozent angenommen wurde, kann als positives Signal für die Verbesserung der Situation der Pendlerinnen und Pendler sowie der Einheimischen gewertet werden. Im Nordwesten der Schweiz wurde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit dank der deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz in den letzten Jahren ebenfalls merklich verstärkt.<\/p><p>Betreffend den Handlungsspielraum im Rahmen des FZA verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Motion 09.4024 über die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens. Mit der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Regionalpolitik (NRP) verfügen der Bund und die Kantone ebenfalls über ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Grenzregionen bei der Bewältigung ihrer strukturellen Veränderungen. Ziel dieser Politik sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen in diesen Regionen sowie die Verringerung der weiterhin bestehenden regionalen Unterschiede.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Was unternimmt der Bundesrat im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl Grenzgänger in den Grenzkantonen? <\/p><p>2. Erachtet er diese Zunahme angesichts der aktuellen Wirtschaftsentwicklung als Problem? <\/p><p>3. Ist er der Ansicht, dass arbeitslose Schweizer wieder in den Arbeitsprozess eingebunden werden können, wenn an deren Stelle seit Einführung der Personenfreizügigkeit neue, günstigere Grenzgänger angeworben werden können? <\/p><p>4. Welche Möglichkeiten stehen der Schweiz zur Eindämmung dieser Probleme im Rahmen der geltenden Abkommen offen? <\/p><p>5. Besteht in den heutigen Abkommen eine Möglichkeit zur Einführung von Kontingenten bei Grenzgängern? <\/p><p>6. Wenn ja: Gedenkt er, diese Möglichkeit wahrzunehmen? <\/p><p>7. Wenn nein: Prüft er eine Anpassung der geltenden Abkommen, um eine solche Kontingentierung zu ermöglichen? <\/p><p>8. Unter welchen Umständen könnte er sich eine solche Anpassung vorstellen? <\/p><p>9. Welche Massnahmen gedenkt er ansonsten konkret gegen die ungebremste Zunahme der Grenzgänger umzusetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Massnahmen gegen die steigende Anzahl Grenzgänger"}],"title":"Massnahmen gegen die steigende Anzahl Grenzgänger"}