{"id":20094297,"updated":"2023-07-28T13:34:34Z","additionalIndexing":"15;Revisionsaufsicht;Buchprüfung;Vereinfachung von Verfahren;berufliche Eignung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4812"},"descriptors":[{"key":"L06K070302020201","name":"Revisionsaufsicht","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1},{"key":"L05K0703020202","name":"Buchprüfung","type":1},{"key":"L05K0702020106","name":"berufliche Eignung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-02-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1260486000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1324594800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2535,"gender":"m","id":513,"name":"Spuhler Peter","officialDenomination":"Spuhler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2523,"gender":"m","id":500,"name":"Pfister Theophil","officialDenomination":"Pfister Theophil"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2644,"gender":"m","id":1233,"name":"Rutschmann Hans","officialDenomination":"Rutschmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2542,"gender":"m","id":520,"name":"Wandfluh Hansruedi","officialDenomination":"Wandfluh"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2385,"gender":"m","id":321,"name":"Föhn Peter","officialDenomination":"Föhn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"09.4297","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Revisionsaufsicht löst einen grösseren administrativen Aufwand in den Betrieben aus als erwartet. Mit gezielten Vereinfachungen analog der Mehrwertsteuer-Reform soll dieser reduziert werden. <\/p><p>Der Nachweis der Beaufsichtigung kann nachträglich schwierig zu erbringen sein. Entsprechend dürfen hier die Anforderungen nicht allzu hoch angesetzt werden. Unter Umständen muss sogar das Glaubhaftmachen genügen. <\/p><p>Nach Artikel 43 Absatz 6 RAG kann die Aufsichtsbehörde in Härtefällen auch Fachpraxis anerkennen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, sofern eine einwandfreie Erbringung von Revisionsdienstleistungen aufgrund einer langjährigen praktischen Erfahrung nachgewiesen wird. Diese vom Gesetzgeber bewusst gewollte Lösung für Härtefälle führt in der praktischen Anwendung zu Problemen. Es kann nicht sein, dass ein bestens ausgewiesener Revisor mit langjähriger Praxiserfahrung nicht als Revisionsexperte zugelassen wird. Mit den beantragten Änderungen in den einschlägigen Bestimmungen soll die aktuelle Zulassungspraxis so geändert werden, dass die Härtefälle gemäss Botschaft zum Revisionsaufsichtsgesetz und gemäss Diskussionen in den Kommissionen und im Parlament behandelt werden müssen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit der Inkraftsetzung des neuen Revisionsrechts am 1. Januar 2008 gibt es in der Schweiz zwei Revisionsarten, die eingeschränkte Revision für KMU (\"Revision light\") und die ordentliche Revision für grössere Unternehmen. Personen und Unternehmen, die ordentlich revidieren oder besondere spezialgesetzliche Revisionen durchführen (bei Banken, Effektenhändlern, kollektiven Kapitalanlagen, Versicherungen, Vorsorgeeinrichtungen, Krankenkassen und Spielbanken), müssen der wirtschaftlichen Bedeutung und Komplexität ihrer Prüfkunden entsprechend strenge Anforderungen an ihre Zulassung erfüllen (sog. Revisionsexperten). Alle übrigen Unternehmen werden eingeschränkt von Personen und Unternehmen revidiert, die unter weniger strengen Voraussetzungen zugelassen werden (sog. zugelassene Revisoren). <\/p><p>Der Revisionsmarkt teilt sich auf in rund 5500 ordentliche (3 Prozent) und etwa 200 000 eingeschränkte Mandate (97 Prozent). Diese Marktaufteilung steht im deutlichen Gegensatz zur Aufteilung der Zulassungsarten: Ende 2009 waren 10 377 Personen und Unternehmen zugelassen, davon 7359 als Revisionsexperten (71 Prozent) und 3018 als Revisoren (29 Prozent). Zwischen Ende 2008 und Ende 2009 hat zudem die Zahl der zugelassenen Revisionsexperten um 303 Personen und Unternehmen zugenommen. Diese Zahlen belegen, dass die gesetzlichen Anforderungen und die Zulassungspraxis für Revisionsexperten bereits liberal sind. Ein noch grösseres zahlenmässiges Ungleichgewicht zwischen Revisionsexperten und Revisoren bringt auch volkswirtschaftlich keinen Nutzen.<\/p><p>Demgegenüber liegt es in der Natur der Sache, dass Personen, die eine Zulassung als Revisionsexperten beantragen und eine solche als Revisoren erhalten, die Zulassungsvoraussetzungen als zu streng wahrnehmen. Der Gesetzgeber strebt mit dem neuen Revisionsrecht eine Professionalisierung des Revisionswesens an. Stellt man nun, wie in der Motion vorgeschlagen, direkt auf die altrechtlichen besonders befähigten Revisoren ab, so wird diese Zielsetzung wieder ausgehebelt. Diese Qualifikation beruhte grundsätzlich auf einer Selbstdeklaration, die weder von staatlicher noch von privater Seite (Berufsverbände) überprüft worden ist. <\/p><p>Die erwähnte Härtefallklausel soll nach dem klaren Willen des Gesetzgebers restriktiv und vorab bei Beweisproblemen zur Anwendung kommen (Botschaft, BBl 2004 4093f.; vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt). Ist der Nachweis von (beaufsichtigter) Fachpraxis älteren Datums schwierig zu erbringen, genügt daher bereits jetzt ein Glaubhaftmachen. Diese Vereinfachung setzt jedoch voraus, dass der Erwerb der Fachpraxis wahrscheinlich erscheint und nicht einfach behauptet wird. <\/p><p>Die Härtefallklausel soll im Übrigen nicht dazu dienen, Praktikerinnen und Praktiker ohne qualifizierte Berufserfahrung als Revisionsexperten zuzulassen (Botschaft, BBl 2004 4093f.). Diesfalls wäre die angestrebte Professionalisierung nicht gewährleistet. Als qualifiziert gilt bei Revisionsexperten insbesondere die Berufserfahrung unter Beaufsichtigung durch eine formell vorgesetzte und weisungsberechtigte, qualifizierte Fachperson. Ob dieses Kriterium präzisiert werden muss, bildet derzeit Gegenstand gerichtlicher Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht. <\/p><p>Aus Sicht des Bundesrates hat sich die Zulassungspraxis bisher bewährt. Die Anliegen der Motion werden bereits heute umgesetzt, werden demnächst gerichtlich geklärt oder würden zu einer nichtzielkonformen Verwässerung der Zulassungsbedingungen für Revisionsexperten führen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Revisionsaufsicht zu vereinfachen und dabei insbesondere das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Revisionsaufsichtsverordnung (ROV) so zu ändern, dass sich die Beaufsichtigung beziehungsweise die Weisungsgebundenheit auf das Mandat beziehungsweise die Revisionstätigkeit beschränkt und dass als Revisionsexperte in Härtefällen auch zugelassen wird: <\/p><p>a. wer als Antragsteller mit abgeschlossener Ausbildung gemäss Artikel 4 RAG und wer als praxiserfahrener Treuhänder die Beaufsichtigung beispielsweise infolge Selbstständigkeit und anderen Gründen nicht nachweisen kann; <\/p><p>b. wer als besonders befähigter Revisor die Unterlagen beibringt, seit der Eintragung nach altem Recht (VO alt) ohne Unterbruch auf dem Gebiet des Rechnungswesens und der Revision tätig gewesen zu sein.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Revisionsaufsicht vereinfachen"}],"title":"Die Revisionsaufsicht vereinfachen"}