﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20094322</id><updated>2023-07-28T06:27:04Z</updated><additionalIndexing>28;sozio-berufliche Gruppe;Erwerbsleben;Rentenalter;Gleichbehandlung;beruflicher Status;flexibles Rentenalter;AHV-Beiträge;AHV-Rente</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2660</code><gender>f</gender><id>1346</id><name>Moret Isabelle</name><officialDenomination>Moret Isabelle</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010401010102</key><name>AHV-Rente</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203010401</key><name>Rentenalter</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07020301040101</key><name>flexibles Rentenalter</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070202010402</key><name>Erwerbsleben</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010101</key><name>AHV-Beiträge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020204</key><name>beruflicher Status</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020202</key><name>sozio-berufliche Gruppe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-19T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-02-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-12-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2660</code><gender>f</gender><id>1346</id><name>Moret Isabelle</name><officialDenomination>Moret Isabelle</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.4322</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Heute entsteht der Anspruch auf die Altersrente mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters, welches für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren liegt. Die Idee, anstatt auf ein starres Rentenalter auf eine bestimmte Beitragsdauer abzustellen (Lebensarbeitszeitmodell), ist nicht neu und wurde bereits verschiedentlich diskutiert (vgl. dazu die zweite Botschaft zur 11. AHV-Revision betreffend die Einführung einer Vorruhestandsleistung, BBl 2006 2061, sowie Forschungsbericht Nr. 5/08, "Anpassung der Rentenmodelle in der OECD: Reformmodelle für die Schweiz", publiziert im Internet). Nach Abschluss der 11. AHV-Revision werden im Rahmen der 12. AHV-Revision erneut Alternativen zum heutigen Rentenaltermodell geprüft werden. In diesen Kontext gehört sicher auch der Einbezug des Lebensarbeitszeitmodells. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist richtig, dass junge Personen zwischen dem 16. und 20. Altersjahr heute zum Teil Beiträge entrichten, die keinen Einfluss auf die Höhe ihrer Rente haben. Die vor dem 20. Altersjahr geleisteten Beiträge, sogenannte Jugendjahre, erhöhen die Rente aber dann, wenn eine Person Beitragslücken aufweist, die zwischen dem 20. und 64. bzw. 65. Altersjahr entstanden sind. In diesen Fällen werden die Beiträge aus den Jugendjahren zum Auffüllen der Lücken verwendet und bewirken damit häufig eine Rentenverbesserung. Bei den Personen, die nach einem Studium später ins Erwerbsleben eintreten und seltener Jugendjahre aufweisen, handelt es sich vielfach um gutverdienende Personen, die erhebliche Beiträge an die AHV entrichten, die ebenfalls keinen Einfluss auf ihre Rente haben. Personen mit einem Erwerbseinkommen, das im Durchschnitt über die Erwerbsjahre höher als etwa 82 000 Franken ist, erhalten heute bereits die Maximalrente. Beiträge, welche auf höheren Einkommen entrichtet werden, sind somit Solidaritätsbeiträge, mit denen ein angemessener Ausgleich gegenüber den Beiträgen der Jugendjahre geschaffen wird. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ein Rentenaltermodell, das an die Schwere der Erwerbstätigkeit anknüpft, wurde im gleichen Rahmen wie das Lebensarbeitszeitmodell diskutiert. Auch dieses Modell wird nach Abschluss der 11. AHV-Revision in den Arbeiten der anstehenden 12. AHV-Revision wieder in die Überlegungen einbezogen und geprüft werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Entstehung des Anspruchs auf AHV-Rente ist nach dem Alter der rentenberechtigten Person geregelt. Zur Reform der AHV wurde zuletzt vorgeschlagen, entweder das Anspruchsalter zu erhöhen oder diese Altersgrenze nach unten hin flexibler zu gestalten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Könnte nicht ein vollkommener Paradigmenwechsel ins Auge gefasst werden, sodass nicht länger das Alter der berechtigten Person als Grundlage für die Entstehung des Rentenanspruchs gilt, sondern die Anzahl der Beitragsjahre seit der ersten beruflichen Tätigkeit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Findet der Bundesrat nicht, dass das derzeitige System diejenigen jungen Leute benachteiligt, die eine Berufsausbildung absolvieren und daher früher eine berufliche Tätigkeit aufnehmen als diejenigen, die erst nach einem langen Studium anfangen zu arbeiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sollte nun die Entstehung des Anspruchs auf AHV-Rente nicht unterschiedlich ausgestaltet werden, je nach der Beschwerlichkeit der verschiedenen Berufe, die die rentenberechtigte Person im Laufe ihres Berufslebens ausgeübt hat? Die Unfallversicherungen teilen die verschiedenen Berufe nach den jeweiligen Berufsrisiken ein. Dementsprechend müsste es möglich sein, Berufe auch nach ihrer Beschwerlichkeit zu unterscheiden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>AHV. Paradigmenwechsel?</value></text></texts><title>AHV. Paradigmenwechsel?</title></affair>