{"id":20094329,"updated":"2023-07-27T19:16:09Z","additionalIndexing":"24;Lohnsteuer;zusätzliche Vergütung;Gehaltsprämie;Bank","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2642,"gender":"m","id":1161,"name":"Berset Alain","officialDenomination":"Berset"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4812"},"descriptors":[{"key":"L05K0702010102","name":"Gehaltsprämie","type":1},{"key":"L05K0702010101","name":"zusätzliche Vergütung","type":1},{"key":"L04K11070408","name":"Lohnsteuer","type":1},{"key":"L04K11040101","name":"Bank","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-03-17T00:00:00Z","text":"Zuweisung der Motion an die Kommission zur Beratung.","type":0},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-06-03T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-02-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1260486000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1275516000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2717,"gender":"m","id":3914,"name":"Cramer Robert","officialDenomination":"Cramer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2719,"gender":"m","id":3916,"name":"Hêche Claude","officialDenomination":"Hêche"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2534,"gender":"f","id":512,"name":"Sommaruga Simonetta","officialDenomination":"Sommaruga Simonetta"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2642,"gender":"m","id":1161,"name":"Berset Alain","officialDenomination":"Berset"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.4329","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Banken haben als Folge der globalen Finanzkrise wie die UBS sehr direkt oder im Falle des übrigen Finanzplatzes zumindest indirekt vom entschlossenen Handeln des Bundes und der Schweizerischen Nationalbank in bisher nie gesehenem finanziellem Umfang profitiert. Nur dank diesem staatlichen Eingreifen und dem damit verbundenen Risiko für die Steuerzahlenden konnte ein Banken-Kollaps abgewendet werden. Der Missstand, dass die gleichen betroffenen Institute mittlerweile bereits wieder Boni in Milliardenhöhe ausschütten, wurde von Mitgliedern des Bundesrats im Januar 2009 zwar beklagt, aber mit dem Verweis auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes als nicht verhinderbar bezeichnet.<\/p><p>Mit der Ankündigung der britischen Regierung vom 9. Dezember 2009, für alle Banken im Vereinigten Königreich und damit dem führenden europäischen Finanzzentrum temporär alle Boni, die 25 000 Pfund übersteigen, eine Sondersteuer von 50 Prozent zu erheben, wird die bisherige Argumentation des Bundesrates gegen solche Massnahmen klar widerlegt. Bereits am 10. Dezember 2009 schloss sich Frankreich dem Vorhaben an und kündigte eine entsprechende Sondersteuer für alle variablen Entschädigungen ab 27 000 Euro an. Dass weitere europäische Staaten diesem Entscheid folgen werden, ist absehbar.<\/p><p>Da die einmalig erhobene Sondersteuer im Sinne eines \"burden sharing\" für die Folgen der Finanzkrise konzipiert ist, soll und muss sie - wie auch in Grossbritannien und Frankreich - für die Boni des Jahres 2009 angewendet werden, die ab 2010 ausbezahlt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Motionär lehnt sich an den Beschluss der englischen Regierung vom Dezember 2009 an, wonach Banken in Grossbritannien für Boni von über 25 000 Pfund (rund 42 000 Franken) an ihre Angestellten eine einmalige Sondersteuer von 50 Prozent zahlen sollen. Mit dem Geld will der Staat den Arbeitsmarkt wieder in Schwung bringen.<\/p><p>Spätestens seit Ausbruch der Finanzkrise stehen die hohen Bonuszahlungen im Finanzsektor auch in der Schweiz in der Kritik. Die Schweiz hat auf die Problematik überhöhter Vergütungen bereits reagiert. Einerseits hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) per 1. Januar 2010 ein Rundschreiben zu Vergütungssystemen bei Finanzinstituten erlassen mit dem Ziel, die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den variablen Vergütungen. Die Finma unterstellt die Vergütungspolitik von Finanzinstituten, gestützt auf die Organisationsvorschriften der Finanzmarktgesetze, daher aufsichtsrechtlichen Regeln. Sie erfüllt damit die Vorgaben des Financial Stability Board und anderer internationaler Gremien. Zudem handelt sie in Abstimmung mit massgeblichen Aufsichtsbehörden im Ausland.<\/p><p>Zudem hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" und zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) beantragt, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, indem mit Änderungen des Aktienrechts der Schutz des Eigentums der Aktionäre weiter verstärkt werden soll. Die zusätzlichen Bestimmungen im Aktienrecht sehen insbesondere vor, dass die Vergütungen des Verwaltungsrates von börsenkotierten Gesellschaften jährlich durch die Generalversammlung genehmigt werden müssen. Ferner soll die Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen erleichtert werden. Der Gesetzentwurf stellt eine angemessene Antwort auf die Problematik überhöhter Vergütungen dar, verzichtet aber auf einengende Statutenbestimmungen, Verbote und Strafen. Damit bleibt den Aktionären auch in Zukunft genügend Handlungsspielraum, um die Gesellschaft nach ihrem Gutdünken auszugestalten. Dieser Gesetzentwurf wurde bezüglich der aktienrechtlichen Bestimmungen zu den Vergütungen vom Ständerat ohne wesentliche Änderungen verabschiedet und wird aktuell in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beraten.<\/p><p>Mit dem Rundschreiben der Finma und den sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Verschärfungen des Aktienrechts wird der Problematik überhöhter Vergütungen in angemessener und nachhaltiger Weise begegnet. Die Erhebung einer Sondersteuer für die Boni des Jahres 2009 erachtet der Bundesrat in verschiedener Hinsicht als problematisch. Insbesondere fehlt bei der direkten Bundessteuer die verfassungsmässige Grundlage für die Erhebung einer solchen Sondersteuer. Nach Artikel 128 der Bundesverfassung ist der Bund nur zur Erhebung einer direkten Steuer auf dem Einkommen natürlicher Personen und auf dem Reinertrag juristischer Personen berechtigt, nicht jedoch zu einer Sondersteuer auf ausgerichteten Boni.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem Rundschreiben der Finma und den sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Verschärfungen des Aktienrechts der Problematik überhöhter Vergütungen in angemessener Weise begegnet wird und kein weiterer Handlungsbedarf gegeben ist. Er verfolgt aber die internationale Entwicklung zu dieser Frage aufmerksam.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat legt analog zu den gesetzlichen Bestrebungen in Grossbritannien und Frankreich eine folgende Vorlage vor:<\/p><p>Alle in der Schweiz tätigen Banken werden verpflichtet, für 2009 anfallende variable Lohnentschädigungen in bar, Aktien oder Optionen, die den Wert von 40 000 Franken übersteigen, eine einmalige Steuer von 50 Prozent an den Bund abzuliefern.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"International koordinierte Bonus-Sondersteuer"}],"title":"International koordinierte Bonus-Sondersteuer"}