{"id":20094330,"updated":"2025-11-14T08:53:34Z","additionalIndexing":"2846;Bauzone;Landwirtschaftszone;Baugenehmigung;Hund","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4812"},"descriptors":[{"key":"L05K0102040101","name":"Bauzone","type":1},{"key":"L05K0102030101","name":"Baugenehmigung","type":1},{"key":"L05K0102040102","name":"Landwirtschaftszone","type":1},{"key":"L05K0101030701","name":"Hund","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-06-02T00:00:00Z","text":"Zuweisung der Motion an die UREK zur Vorprüfung.","type":0},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-11-30T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-02-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1260486000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1291071600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2432,"gender":"f","id":370,"name":"Forster-Vannini Erika","officialDenomination":"Forster"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2559,"gender":"m","id":538,"name":"Bürgi Hermann","officialDenomination":"Bürgi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2645,"gender":"m","id":1256,"name":"Altherr Hans","officialDenomination":"Altherr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2466,"gender":"m","id":425,"name":"Schweiger Rolf","officialDenomination":"Schweiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"09.4330","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das neue Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Hundehalter mit ihren Hunden eine Sachkunde absolvieren müssen - um den Hund unter Kontrolle zu halten und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.<\/p><p>Die Ausbildner, die Hundehalterkurse anbieten, müssen eine genau definierte Ausbildung bei einer vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannten Ausbildungsstätte absolvieren (Kosten: mehrere Tausend Franken). Zudem fallen kantonale Prüfungen und ihre Gebühren an. Zusätzlich wird nun die Durchführbarkeit der Hundehalterkurse selbst auch noch nach einem Bundesgerichtsurteil infrage gestellt.<\/p><p>Worum geht es? Wenn die anerkannten Ausbildner mit ihrem Kursangebot nicht in der Landwirtschaftszone ausbilden können, sind ihre Ausbildungsplätze akut gefährdet. Das Baurecht ist kantonal geregelt, und die Bauzone wird normalerweise unterteilt in Wohnzone, Gewerbezone (Kleinbetriebe) und Industriezone. War es bisher üblich, dass ein Anbieter (Verein, Ausbildner oder Hundeschule) ein Stück Land in der Landwirtschaftszone für die Hundekurse pachten konnte, verbietet dies nun das Urteil des Bundesgerichtes (1C-254\/2009).<\/p><p>Dies bedeutet, dass Hundeschulen in die Bauzone verlegt werden müssen. Land in der Bauzone ist viel teurer und muss zudem erschlossen werden, was wiederum zu hohen Kosten führt. Diese Kosten werden auf die Pachtzinsen umgeschlagen. Damit werden Pachtzinsen fällig, welche zusätzlich zur teuren Ausbildung der anerkannten Ausbildner mit grossen Beträgen zu Buche schlagen. Ob schliesslich eine dicht bebaute Gewerbe- oder Industriezone ein ideales Umfeld für eine gute Ausbildung von Halter und Hund bietet, ist fragwürdig.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Ausbildungsplätze für Hundehalter und Hunde sind in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform. Das soll auch gemäss der Motion so bleiben. Angestrebt wird eine Lösung über den Ausnahmeweg. Zu diesem Zweck soll Artikel 24a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) geändert werden. Darin wird ein Spezialfall geregelt, nämlich Zweckänderungen bestehender Bauten und Anlagen ohne bauliche Massnahmen und ohne Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt.<\/p><p>Die ausserhalb der Bauzonen betriebenen Ausbildungsplätze für Hunde und Hundehalter befinden sich im Allgemeinen auf der grünen Wiese, ohne Bezug zu einer bestehenden Baute oder Anlage. Solche Ausbildungsplätze sind im Weiteren unweigerlich mit baulichen Massnahmen (Installationen, Parkplätzen) und Lärmimmissionen verbunden. Die anvisierte Änderung von Artikel 24a RPG liefe darauf hinaus, für entsprechende Anlagen gleichsam eine Gegenausnahme zu schaffen. Dies widerspräche indessen der bisher in der Raumplanung geübten Gesetzgebungspraxis und wäre mit Blick auf andere Partikularinteressen ein gefährliches Präjudiz.<\/p><p>Im Rahmen der ab 2010 geplanten zweiten Etappe der RPG-Revision sollen Möglichkeiten zur Optimierung und Vereinfachung der heutigen Ordnung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen geprüft werden. Gemäss geltender Praxis zu Artikel 24 RPG (Ausnahmen für standortgebundene Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen) können Hundeheime und Hundezuchtbetriebe standortgebunden sein, während dies bei Ausbildungsplätzen für Hunde und Hundehalter grundsätzlich verneint wird. Es wird zu prüfen sein, ob diese unterschiedliche Behandlung nach wie vor sachgerecht ist.<\/p><p>Den kantonalen und kommunalen Behörden ist es nach geltendem Recht unbenommen, die Problematik auf planerischer Ebene anzugehen, und zwar durch die Schaffung geeigneter Spezialzonen. Dieser Lösungsansatz hat gegenüber dem Ausnahmeweg den Vorteil, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte gewahrt bleiben.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Artikel 24a des Raumplanungsgesetzes (RPG) und eventuell Artikel 22 Absatz 1 RPG sind in dem Sinne abzuändern, dass ausserhalb der Bauzonen auch für Anlagen für Hundehalterkurse eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann; dies auch dann, wenn durch eine solche Zweckänderung (geringe) Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Raumplanungsgesetz. Ausnahmebewilligungen für Hundeschulen"}],"title":"Raumplanungsgesetz. Ausnahmebewilligungen für Hundeschulen"}