{"id":20095138,"updated":"2023-07-28T11:30:07Z","additionalIndexing":"55;Milch;Milcherzeugung","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L05K1402060106","name":"Milch","type":1},{"key":"L05K1401010306","name":"Milcherzeugung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-03-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237158000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"09.5138","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Verordnung vom 10. November 2004 über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (VAMK; SR 916.350.4) enthält die Voraussetzungen, die eine Organisation erfüllen muss, damit die ihr angeschlossenen Milchproduzenten von der staatlichen Milchkontingentierung ausgenommen werden können. Eine Organisation muss u. a. eine Mengenregelung in einem Reglement festgelegt haben, welches von der Versammlung der Organisation mit der erforderlichen Mehrheit genehmigt wurde. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat alle Gesuche von Organisationen für einen vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung gemäss den Vorgaben der VAMK geprüft und darüber entschieden. Die Milchkontingentierungsverordnung vom 7. Dezember 2998 (SR 916.350.1) gilt nur noch für die in der Kontingentierung verbliebenen Produzenten.<\/p><p>Das BLW veröffentlicht monatlich auf seiner Website eine Zusammenstellung über die gesamthaft eingereichten Mehrmengengesuche und die bewilligten Mehrmengen des laufenden Milchjahres (1. Mai 2008 bis 30. April 2009). Zwar besteht durchaus ein gewisses öffentliches Interesse an der Bekanntgabe von Daten, die zeigen, wer in einem laufenden Milchjahr wie viel Mehrmenge bewilligt erhielt. Die Veröffentlichung dieser Daten würde jedoch den Wettbewerb zwischen den Akteuren im Milchmarkt stark verzerren. Insider des Milchmarktes könnten mühelos Rückschlüsse ziehen auf die Marktstrategien, Geschäftsgänge oder die hergestellten Produkte, insbesondere der kleineren Produzenten-Milchverwerter-Organisationen, welche die für konkrete Projekte (meist für Käseexporte) Mehrmengen zugesprochen erhielten. Das BLW hat demzufolge auch stets kommuniziert, diese Personendaten erst nach Ablauf eines Milchjahres zu publizieren.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>- Trifft es zu, dass das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Ausstiegsreglemente von PO und PMO genehmigte, welche nicht der Bundesvorgabe nach Artikel 10a der Milchkontingentierungsverordnung entsprachen?<\/p><p>- Wieso veröffentlicht das BLW die Daten der Mehrmengenprojekte für das Jahr 2008\/09 nicht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Milch. Mehrmengenpolitik"}],"title":"Milch. Mehrmengenpolitik"}