{"id":20095185,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"0421","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2523,"gender":"m","id":500,"name":"Pfister Theophil","officialDenomination":"Pfister Theophil"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4807"},"descriptors":[{"key":"L05K1202050108","name":"SRG","type":1},{"key":"L05K1201020202","name":"Vertraulichkeit","type":1},{"key":"L06K080701010103","name":"Amtsgeheimnis","type":1},{"key":"L04K08030308","name":"Ratsbüro","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-03-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"Parl","id":1,"name":"Parlament","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1237158000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2523,"gender":"m","id":500,"name":"Pfister Theophil","officialDenomination":"Pfister Theophil"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"09.5185","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Für die Behandlung des Geschäftes war das Büro der Vereinigten Bundesversammlung zuständig.<\/p><p>Das Büro des Nationalrates kann deshalb bei dieser Frage nur zum Grundsatz der Vertraulichkeit Stellung nehmen.<\/p><p>Unterlagen für die Beratungen der parlamentarischen Kommissionen und auch der Ratsbüros unterliegen gemäss Artikel 47 des Parlamentsgesetzes der Vertraulichkeit. Die Akteneinsichtsrechte der Ratsmitglieder sind in der Parlamentsverwaltungs-Verordnung geregelt. Die Unterlagen unterstehen demnach nicht aufgrund eines Wunsches vom Schweizer Fernsehen, sondern aufgrund des Parlamentsrechtes der Vertraulichkeit.<\/p><p>Gemäss Parlamentsgesetz sind die Kommissionen und auch die Büros gehalten, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse ihrer Beratungen zu informieren. Dementsprechend hat das Büro der Vereinigten Bundesversammlung am 13. Februar 2009 mit einer Medienmitteilung informiert. Im Communiqué werden nicht nur die Entscheide des Büros, sondern auch die Überlegungen, die dazu führten, wiedergegeben. Im Sinne der Transparenz wurde die Medienmitteilung allen Ratsmitgliedern zugestellt.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Anlässlich der Bundesratswahl vom 10. Dezember 2008 machte SF DRS im Nationalratssaal verdeckte Mitschnitte von Gesprächen zwischen Nationalrat Brunner Toni und anderen Ratsmitgliedern. Nationalratspräsidentin Simoneschi-Cortesi verlangte darauf vom Schweizer Fernsehen eine umfassende Erklärung, wie es zum Vorfall kommen konnte. Diese Erklärung hat das Schweizer Fernsehen nun beigebracht, sie aber als vertraulich deklariert.<\/p><p>Was stuft das Büro höher ein, den Wunsch vom Schweizer Fernsehen auf Vertraulichkeit oder den Anspruch der betroffenen Ratsmitglieder auf volle Transparenz?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unerlaubte Tonaufnahmen des Schweizer Fernsehens im Nationalratssaal"}],"title":"Unerlaubte Tonaufnahmen des Schweizer Fernsehens im Nationalratssaal"}