﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20095301</id><updated>2023-07-28T12:58:06Z</updated><additionalIndexing>15;freie Schlagwörter: Tankstelle;Ladenöffnungszeiten;Sonntagsverkauf;Nachtarbeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2715</code><gender>m</gender><id>3912</id><name>Wasserfallen Christian</name><officialDenomination>Wasserfallen Christian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-06-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4809</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070205030207</key><name>Nachtarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070105010109</key><name>Ladenöffnungszeiten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07010501010901</key><name>Sonntagsverkauf</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-06-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-06-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2715</code><gender>m</gender><id>3912</id><name>Wasserfallen Christian</name><officialDenomination>Wasserfallen Christian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.5301</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Verbot der Nachtarbeit ist in Artikel 16 des Arbeitsgesetzes verankert. Ausnahmen sind gemäss  Artikel 17 des Arbeitsgesetzes möglich, sofern Nachtarbeit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist oder sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen werden kann. Das Arbeitsgesetz geht also grundsätzlich vom Nachtarbeitsverbot aus und ermöglicht Ausnahmen für Verkaufsstellen nur beim Vorliegen eines besonderen Konsumbedürfnisses, dessen Befriedigung im öffentlichen Interesse liegt und ohne Nachtarbeit nicht möglich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz hat der Bundesrat es als notwendig erachtet, sowohl für die Bedienung der Tanksäulen als auch für die Beschäftigung in der Gastronomie die Bewilligungspflicht für die ganze Nacht aufzuheben. Anders hat er für die Tankstellenshops entschieden, da er dort kein ausreichendes Konsumbedürfnis für eine Beschäftigung von Personal zwischen ein und fünf Uhr feststellte, das eine solche Ausnahme rechtfertigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am Sonntag darf ein Tankstellenshop bewilligungsfrei Personal beschäftigen, wenn er sich auf einer Autobahnraststätte oder an einem Hauptverkehrsweg mit starkem Reiseverkehr befindet. Zudem muss das Waren- und Dienstleistungsangebot überwiegend auf die spezifischen Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet sein. Die Qualifikation, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, obliegt im Einzelfall den kantonalen Vollzugsbehörden. Das Bundesgericht hat entschieden, dass Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit grundsätzlich restriktiv zu bewilligen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich sei daran erinnert, dass der Bundesrat sich aufgrund von Forderungen - auch aus dem Parlament - anlässlich der letzten Revision des Arbeitsgesetzes bezüglich der Beschäftigung an vier Sonntagen pro Jahr dahingehend geäussert hatte, dass er in absehbarer Zeit keine weitere Lockerung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbotes einleiten werde.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Laut Bundesrat rechtfertigt sich für die "Bedienung der Tanksäulen" und "für die Beschäftigung in der Gastronomie" eine Aufhebung der Bewilligungspflicht für Nachtarbeit (vgl. Interpellation 09.3204). Anders sei es beim Shopangebot an Tankstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Weiss der Bundesrat, dass es dieselben Personen sind, welche diese Arbeiten verrichten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Warum setzt er mit dieser bürokratischen Haltung Arbeitsplätze aufs Spiel?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Arbeitsplätze in Tankstellenshops nicht gefährden</value></text></texts><title>Arbeitsplätze in Tankstellenshops nicht gefährden</title></affair>