{"id":20095302,"updated":"2023-07-27T21:56:22Z","additionalIndexing":"15;freie Schlagwörter: Tankstellenshop;Ladenöffnungszeiten;Arbeitnehmerschutz;Bewilligung;Sonntagsverkauf;Einzelhandel;Nachtarbeit;Arbeitsrecht;Benzin;Sonntagsarbeit","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-08T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4809"},"descriptors":[{"key":"L05K0701050101","name":"Einzelhandel","type":1},{"key":"L06K070105010109","name":"Ladenöffnungszeiten","type":1},{"key":"L07K07010501010901","name":"Sonntagsverkauf","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L06K170401010101","name":"Benzin","type":1},{"key":"L05K0702040201","name":"Arbeitnehmerschutz","type":2},{"key":"L06K070205030207","name":"Nachtarbeit","type":2},{"key":"L06K070205030209","name":"Sonntagsarbeit","type":2},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-06-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1244412000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"09.5302","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Verbot der Nachtarbeit ist in Artikel 16 des Arbeitsgesetzes verankert. Ausnahmen sind gemäss  Artikel 17 des Arbeitsgesetzes möglich, sofern Nachtarbeit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist oder sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen werden kann. Das Arbeitsgesetz geht also grundsätzlich vom Nachtarbeitsverbot aus und ermöglicht Ausnahmen für Verkaufsstellen nur beim Vorliegen eines besonderen Konsumbedürfnisses, dessen Befriedigung im öffentlichen Interesse liegt und ohne Nachtarbeit nicht möglich ist.<\/p><p>Bei der Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz hat der Bundesrat es als notwendig erachtet, sowohl für die Bedienung der Tanksäulen als auch für die Beschäftigung in der Gastronomie die Bewilligungspflicht für die ganze Nacht aufzuheben. Anders hat er für die Tankstellenshops entschieden, da er dort kein ausreichendes Konsumbedürfnis für eine Beschäftigung von Personal zwischen ein und fünf Uhr feststellte, das eine solche Ausnahme rechtfertigt.<\/p><p>Am Sonntag darf ein Tankstellenshop bewilligungsfrei Personal beschäftigen, wenn er sich auf einer Autobahnraststätte oder an einem Hauptverkehrsweg mit starkem Reiseverkehr befindet. Zudem muss das Waren- und Dienstleistungsangebot überwiegend auf die spezifischen Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet sein. Die Qualifikation, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, obliegt im Einzelfall den kantonalen Vollzugsbehörden. Das Bundesgericht hat entschieden, dass Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit grundsätzlich restriktiv zu bewilligen sind.<\/p><p>Schliesslich sei daran erinnert, dass der Bundesrat sich aufgrund von Forderungen - auch aus dem Parlament - anlässlich der letzten Revision des Arbeitsgesetzes bezüglich der Beschäftigung an vier Sonntagen pro Jahr dahingehend geäussert hatte, dass er in absehbarer Zeit keine weitere Lockerung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbotes einleiten werde.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft will den Tankstellenshops keine 24-Stunden-Bewilligung mehr erteilen. Nun verlangt die Zürcher Polizei von einzelnen Shops offenbar eine Einschränkung des Sortiments: Bier und Grillgut dürfen an Sonntagen nicht mehr verkauft werden.<\/p><p>Warum lanciert der Bundesrat Konjunkturprogramme, aber toleriert gleichzeitig, dass die Verwaltung so den Konsum abwürgt und Arbeitsplätze aufs Spiel setzt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verkaufsverbote für Tankstellenshops"}],"title":"Verkaufsverbote für Tankstellenshops"}