{"id":20095405,"updated":"2025-11-14T06:33:10Z","additionalIndexing":"48;Werbeverbot;SBB;politische Werbung;Bahnhof;Werbung","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-22T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4811"},"descriptors":[{"key":"L04K18030202","name":"Bahnhof","type":1},{"key":"L06K070101030205","name":"Werbeverbot","type":1},{"key":"L04K08020340","name":"politische Werbung","type":1},{"key":"L05K0701010302","name":"Werbung","type":1},{"key":"L05K1801021103","name":"SBB","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2009-09-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1253570400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"09.5405","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der Gesetzgebung des Bundes über den öffentlichen Verkehr gibt es weder Vorschriften über Werbung generell noch Vorschriften über politische Werbung oder Wahlaktionen. Vorbehalten bleiben die allgemeinen Rechtsgrundsätze hinsichtlich Wahrnehmung politischer Rechte.<\/p><p>Das bedeutet, dass Werbung oder Aktionen jeglicher Art im öffentlichen Verkehr und somit auch in den Bahnhöfen der SBB grundsätzlich zugelassen sind. Die SBB sind somit aus der Sicht des Bundesrechtes frei, inwieweit sie politische Werbung und Aktionen in ihren Bahnhöfen zulassen wollen.<\/p><p>Gemäss den SBB ist auf den Bahnhöfen die Plakatierung für politische Werbung zugelassen und kann zu normalen kommerziellen Konditionen der APG, der Plakatfirma der Affichage Holding, und ohne örtliche Einschränkungen vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Werbeplakate für zugelassene Parteien und Organisationen sowie für kommunale, kantonale und eidgenössische Wahlen oder Abstimmungen.<\/p><p>Hingegen lassen die SBB Werbung zu politischen Themen mittels Promotionen und Events generell nicht zu. Die SBB sind der Ansicht, dass sich diese Regelung grundsätzlich bewährt hat. Sie verhindert, dass politische Meinungen einzelner Organisationen mit den SBB in Verbindung gebracht werden. Zum anderen wäre es für die SBB praktisch unmöglich, vor wichtigen politischen Terminen die knappen Flächen ausgeglichen und neutral auf die zahlreichen Parteien und Gruppierungen zu verteilen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die SBB erlauben auf ihrem Hoheitsgebiet nur neutrale Aktionen. Wahlaktionen von politischen Parteien dagegen sind untersagt.<\/p><p>- Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieses Verbot?<\/p><p>- Wäre der Bundesrat, im Sinne der Meinungsfreiheit, allenfalls bereit, dieses aufzuheben, um die politische Willensäusserung und die direkte Demokratie zu stärken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot politischer Werbung auf Bahnhöfen. Rechtsgrundlagen?"}],"title":"Verbot politischer Werbung auf Bahnhöfen. Rechtsgrundlagen?"}