﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20095452</id><updated>2023-07-28T01:03:21Z</updated><additionalIndexing>15;Verordnung;Kanton;Vereinigung;Vollzug von Beschlüssen;Sprengstoff</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2659</code><gender>m</gender><id>1343</id><name>Hany Urs</name><officialDenomination>Hany</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-11-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4812</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0705010109</key><name>Sprengstoff</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010103</key><name>Verordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101030204</key><name>Vereinigung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2009-11-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2009-11-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2659</code><gender>m</gender><id>1343</id><name>Hany Urs</name><officialDenomination>Hany</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>09.5452</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das EJPD hat mit Brief vom 3. Juli 2009 Kantone und interessierte Kreise zur Anhörung betreffend Entwurf der Teilrevision der Verordnung vom 27. November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung; SR 941.411) eingeladen und um ihre Stellungnahme bis zum 11. September 2009 gebeten. Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Auswertungsergebnisse und entsprechenden Anpassungen des Entwurfes sind zurzeit noch in Bearbeitung. Bereits früh hat sich jedoch gezeigt, dass zahlreiche Einwände gegen den Vorschlag zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Sprengmittel bestehen: So meldeten der Kanton St. Gallen wie auch zahlreiche Verbände Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität des vorgeschlagenen Anhangs 14 zur Sprengstoffverordnung an, der die Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit für Hersteller von Explosivstoffen für zivile Zwecke festhält, namentlich auch Vorschriften zur Buchführung. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass das geltende Recht bereits heute unter dem Kapitel Buchführung in Artikel 110 der Sprengstoffverordnung die meisten der im genannten Anhang geforderten Angaben verlangt. Zu diesen kommt mit der Revision lediglich die eindeutige Kennzeichnung neu hinzu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Dem Bundesrat liegt daran, dass die im Interesse der Sicherheit und EU-Kompatibilität vorgenommenen Vorschläge möglichst praktikabel und ohne unnötigen administrativen Aufwand zu bewältigen sind. In diesem Sinne werden die entsprechenden Rückmeldungen aus der Anhörung ernst genommen und im Einzelnen vertieft geprüft. Zu den Einwänden gegen die Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit wurde im Gespräch mit einigen der betroffenen Verbänden sowie mit Vertretern des Kantons St. Gallen festgestellt, dass diese aufgrund eines Missverständnisses zum Geltungsbereich dieser Vorschriften entstanden sind. So stellt diese Erweiterung für die Verbraucher und die Behörden bloss einen vernachlässigbaren Mehraufwand dar. Hingegen ist der Zusatzaufwand für die Sprengstoffindustrie erheblich, die sich bei der Anhörung wohl aus folgendem Grund nicht dagegen ausgesprochen hat: Ohne diese Kennzeichnung werden ihre Produkte nicht mehr auf dem europäischen Markt zugelassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das zuständige Fedpol steht in ständigem Kontakt mit den betroffenen Verbänden. Anlässlich einer Weiterbildungstagung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (Safas) vom 31. Oktober 2009, an der zahlreiche Vertreter der Verbände und des Kantons St. Gallen vertreten waren, konnten die nötigen Präzisierungen vom Chef der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik von Fedpol dargestellt werden. Die angepassten Erläuterungen zur revidierten Sprengstoffverordnung sollten abschliessend Klarheit schaffen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Meines Wissens haben verschiedene Kantone und Verbände die Teilrevision abgelehnt (Kennzeichnung  und Rückverfolgbarkeit der Sprengmittel praktisch unmöglich!).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie weit ist der Entscheidungsprozess innerhalb der Verwaltung fortgeschritten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Falls die Teilrevision in Kraft tritt, ist sich der Bundesrat der mangelnden Praxistauglichkeit und der massiven Vollzugsprobleme bewusst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Warum kontaktiert das Fedpol die Kantone und Verbände zur Lösungssuche nicht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Teilrevision der Sprengstoffverordnung</value></text></texts><title>Teilrevision der Sprengstoffverordnung</title></affair>