﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20101012</id><updated>2025-11-14T08:21:02Z</updated><additionalIndexing>421;34;Bewilligung;Pressefreiheit;Zertifizierung;Bundeshaus;Beruf in der Kommunikationsbranche;Gesetzesevaluation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2594</code><gender>m</gender><id>1122</id><name>Fluri Kurt</name><officialDenomination>Fluri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K12020302</key><name>Beruf in der Kommunikationsbranche</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020344</key><name>Zertifizierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07050303030101</key><name>Bundeshaus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020104</key><name>Pressefreiheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070301</key><name>Gesetzesevaluation</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-05-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>BK</abbreviation><id>10</id><name>Bundeskanzlei</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-15T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2010-05-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2594</code><gender>m</gender><id>1122</id><name>Fluri Kurt</name><officialDenomination>Fluri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.1012</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat stimmt dem Fragesteller zu, dass die Pressefreiheit uneingeschränkt gewährleistet sein muss. Die Anwendung der Akkreditierungsverordnung (MAkkV) für Medienschaffende behindert diesen Grundsatz aber in keiner Weise. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat folgendermassen Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Am 1. Januar 2010 gab es etwa 300 Medienschaffende, die über eine Akkreditierung und den entsprechenden Zutrittsausweis verfügten, weitere 190 Medienschaffende verfügten über einen Zutrittsausweis, jedoch über keine Akkreditierung. Beide Ausweise ermöglichen den Zugang zum Medienzentrum Bundeshaus und zum Parlamentsgebäude bzw. zur Wandelhalle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im genannten Zeitraum wurden 30 Zutrittsausweise und 4 Akkreditierungen verweigert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Akkreditierungsverordnung regelt den Zutritt von Medienschaffenden ins Medienzentrum Bundeshaus und ins Parlamentsgebäude (unter Vorbehalt der Bestimmungen im Parlamentsgesetz).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Eine Akkreditierung erhalten diejenigen Medienschaffenden, die hauptberuflich über das innenpolitische Geschehen berichten und ihren Arbeitsplatz in Bern haben (z. B. Bundeshauskorrespondenten bzw. -korrespondentinnen im Medienzentrum).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Einen Zutrittsausweis mit einjähriger Gültigkeit erhalten diejenigen Medienschaffenden, die permanent auch über innenpolitische Themen berichten, ihren Arbeitsplatz aber nicht in Bern haben (z. B. Inlandredaktoren bzw. -redaktorinnen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Medienschaffende, die für Einzelereignisse (z. B. Bundesratswahlen) oder für bestimmte Zeiträume (z. B. Sessionen) Zutritt ins Parlamentsgebäude und ins Medienzentrum benötigen, erhalten einen Zutrittsausweis mit beschränkter Gültigkeit. Der erleichterte Zugang zum Parlamentsgebäude (keine Sicherheitskontrolle) ist einzig den akkreditierten Medienschaffenden vorbehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Personen, die weder für ein Medium arbeiten noch ihre journalistische Tätigkeit konkret nachweisen können, erhalten keinen Zutrittsausweis gemäss Akkreditierungsverordnung für Medienschaffende mehr. Sofern es sich um persönliche Besucher von Ratsmitgliedern handelt, erhalten sie einen entsprechenden Ausweis, für alle anderen Personen stehen die öffentlichen Tribünen zur Verfügung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass sich Vertreter bzw. Vertreterinnen von Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit einem Zutrittsausweis für Medienschaffende Zugang zu den Pressekonferenzen des Bundesrates oder zur Wandelhalle verschafften. Dies diente jedoch nicht der Informationsbeschaffung für journalistische Zwecke, sondern der offenen oder versteckten Pflege von Partikularinteressen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die unterschiedliche Dauer der Gültigkeit der verschiedenen Zutrittsausweise ist beruflich begründet: Akkreditierte Medienschaffende berichten hauptberuflich und über längere Zeiträume über das innenpolitische Geschehen in der Schweiz und insbesondere in "Bundes-Bern". Wenn Medienschaffende hingegen  "vorübergehend" (Art. 7 MAkkV) Zutritt zu den Informationsräumlichkeiten im Medienzentrum Bundeshaus oder im Parlamentsgebäude benötigen, erhalten sie einen Zutrittsausweis mit kürzerer Gültigkeitsdauer.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden (MAkkV; SR 170.61) vom 30. November 2007 ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft; sie regelt die Akkreditierung der Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und das Parlamentsgebäude sowie die Zutrittsberechtigung weiterer Medienschaffender zu diesen Gebäuden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vom Juni bis September 2009 mussten teilweise die Akkreditierungen bzw. die Zutrittsberechtigungen erneuert werden, wobei die Betreffenden selber die Initiative ergreifen und neue Gesuche einreichen mussten, da ihnen der Ablauf ihrer Ausweise vorher nicht mitgeteilt worden war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die MAkkV soll vor allem die Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden erleichtern und nicht administrative Schranken errichten oder Akkreditierungen und Zutrittsberechtigungen verschieden behandeln. Ferner können nicht gemäss den Übergangsbestimmungen unterschiedliche Voraussetzungen angewendet oder wohlerworbene Rechte negiert werden. Die Pressevielfalt und Pressefreiheit muss uneingeschränkt gewährleistet sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, auf folgende Fragen Auskunft zu geben:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie viele Akkreditierungen bzw. Zutrittsberechtigungen bestanden am 1. Januar 2010?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie viele Akkreditierungen bzw. Zutrittsberechtigungen wurden trotz eines eingereichten Gesuches im Zeitraum vom 1. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009 verweigert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Aus welchen Gründen wurden Gesuche gemäss Ziffer 2 verweigert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welches sind die Kriterien für nichtjournalistische Tätigkeiten wie Verbandsarbeit bzw. PR- und Werbetätigkeiten? Wie werden journalistische Tätigkeiten abgegrenzt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Warum werden Akkreditierungen und Zutrittsberechtigungen bezüglich Dauer ungleich behandelt (auf das Ende einer Legislaturperiode bzw. auf ein Jahr nach Gesuchseinreichung)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Anwendung der Akkreditierungsverordnung für Medienschaffende</value></text></texts><title>Anwendung der Akkreditierungsverordnung für Medienschaffende</title></affair>