{"id":20101031,"updated":"2025-06-24T23:17:59Z","additionalIndexing":"2841;Gesundheitsförderung;Tabakkonsum;Bahnhof","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L04K18030202","name":"Bahnhof","type":1},{"key":"L06K140202010401","name":"Tabakkonsum","type":1},{"key":"L04K01050507","name":"Gesundheitsförderung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-05-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1268866800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1273615200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"10.1031","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bahnhofareale sind öffentliche Räume in privatem Besitz. Es gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für andere derartige Areale. Zusätzlich kommt das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101) zur Anwendung, das jedoch hinsichtlich des Rauchens keine Sonderregelungen aufstellt. Es ist dem Bundesrat nicht möglich, den Eigentümerinnen der Bahnhofareale (z. B. SBB AG, BLS AG, Rhätische Bahn AG u. a.) weiter gehende Vorschriften zu machen, als dies die nationale Gesetzgebung vorsieht. Der Gesetzgeber legt im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vom 3. Oktober 2008 (BBl 2008 8243), das am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist, fest, wie die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt wird. Das Bundesgesetz untersagt das Rauchen in geschlossenen Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen oder die öffentlich zugänglich sind. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig. Sie werden auch bestimmen, welche Bereiche der Bahnhöfe als \"geschlossen\" im Sinne des Gesetzes gelten und damit rauchfrei sein müssen. Allenfalls gelten für die SBB je nach Kanton über das Bundesgesetz hinausgehende strengere kantonale Vorschriften.<\/p><p>Der Bundesrat ist aber auch der Überzeugung, dass weiter gehende Regelungen nicht notwendig sind, da die Bahnunternehmen aus eigener Initiative und zwischen den Unternehmen koordiniert das Rauchen früher und weiter gehend eingeschränkt haben, als dies das Gesetz verlangt. So haben die SBB und die übrigen Eisenbahnunternehmen auf den Fahrplanwechsel 2005 die Kampagne Rauchfreie Züge aus eigenem Antrieb kundenorientiert durchgesetzt.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. In Frankreich gilt seit dem 1. Februar 2007 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Das Verbot gilt in geschlossenen und gedeckten Bahnhöfen. Kein Verbot gilt in jenen Bahnhöfen, die nur gedeckt und seitlich offen sind. Das Rauchen ist auch auf den Perrons erlaubt, wenn diese offen oder nur mit einem einfachen Dach gedeckt sind.<\/p><p>Seit dem 1. September 2007 gilt in Deutschland in Personenbahnhöfen ein gesetzliches Rauchverbot. Ausnahmen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume oder Zonen möglich.<\/p><p>Seit dem 1. Januar 2009 gilt zum Schutz vor den Einwirkungen des Tabakrauchs in Österreich ein Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte. Das Rauchen ist somit in den Bahnhöfen verboten. Es gibt allerdings Raucherzonen sowohl in den Bahnhöfen als auch auf den Perrons.<\/p><p>In Italien ist seit dem 10. Januar 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden in Kraft. Auch hier kann jedoch auf Freiluftperrons geraucht werden.<\/p><p>2. Der bestehende Nichtraucherschutz auf Bahnhofarealen hält die Mindestbestimmungen der Gesetzgebung ein und ist aus der Sicht des Bundesrates ausreichend. Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Massnahmen liegen nicht in der Kompetenz des Bundesrates (vgl. oben).<\/p><p>Für die SBB steht bei der Frage des Rauchens im öffentlichen Raum der Schutz vor Passivrauch im Mittelpunkt. Das Rauchen wird durch die SBB eingeschränkt, wo Reisende und Mitarbeitende stark beeinträchtigt werden. Darum untersagen die SBB das Rauchen in den öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen und Zirkulationsflächen der Bahnhöfe sowie in allen Tiefbahnhöfen. Die SBB fanden eine pragmatische Lösung, sodass weiterhin geraucht werden darf, wo genügend Frischluftzufuhr vorhanden ist, also beispielsweise auf Perrons. Die aktuelle Regelung betreffend Rauchen wird von den SBB zudem periodisch überprüft. Dabei wird den gesellschaftlichen Veränderungen und den Bedürfnissen der Reisenden Beachtung geschenkt.<\/p><p>3. Mit einem Rauchverbot auf den Perrons könnten die Reinigungskosten leicht gesenkt werden, wie die SBB bestätigen. Ein solches Verbot müsste jedoch kommuniziert und durchgesetzt werden. Die Mehrkosten würden die angestrebte Kosteneinsparung laut SBB wieder neutralisieren.<\/p><p>4. Aus der Sicht der SBB wäre das Modell \"Nikotinzonen\" oder \"Raucherpoints\" wegen der Signalisierung und der Möblierung kostenintensiv. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass auf den Perrons ein Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich sein sollte. Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, für Bahnhöfe der SBB andere Regeln vorzusehen als für Bahnhöfe in der Schweiz generell.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 21. März 2003 habe ich den Bundesrat gefragt, ob es nicht möglich wäre, in allen öffentlich zugänglichen Anlagen der Bahnhöfe das Rauchen zu untersagen, um Nichtrauchende vor dem lästigen und gesundheitsschädlichen Passivrauchen zu schützen (03.1027). Seither ist einiges gegangen. So sind unterirdische Bahnhofanlagen, wie z. B. der Bahnhof Museumsstrasse in Zürich, grossenteils rauchfrei geworden. Auch die Züge sind seit über zwei Jahren bereits rauchfrei. Und entgegen seinerzeitiger Befürchtungen halten sich auch die Kunden des öffentlichen Verkehrs praktisch ausnahmslos an die entsprechenden Vorschriften.<\/p><p>Handlungsbedarf besteht aber immer noch auf den Perrons und bei den übrigen öffentlichen Bahnanlagen. Wer zu Zeiten des Stossverkehrs unterwegs ist und auf grösseren Bahnhöfen auf den Zug wartet, findet auf dem Perron kaum einen Platz, wo man nicht von der einen oder anderen Seite mit Zigarettenrauch eingedeckt wird. Und auf Bahnzugängen sowie in Unterführungen ist zu Zeiten des Stossverkehrs unangenehm viel Rauch in der Luft.<\/p><p>Nach wie vor ist die Verschmutzung der öffentlich zugänglichen Bereiche in den Bahnhöfen und namentlich der Perrons sowie der Gleise sehr stark und stellt keine positive Werbung für unseren sonst sehr hochstehenden öffentlichen Verkehr dar, von den Reinigungskosten ganz zu schweigen.<\/p><p>Es stellen sich deshalb folgende Fragen, für deren Beantwortung ich dem Bundesrat bestens danke:<\/p><p>1. Kennt er die verschiedenen Konzepte der rauchfreien Bahnhöfe in unseren Nachbarländern?<\/p><p>2. Ist er nicht auch der Auffassung, dass es nunmehr an der Zeit wäre, den Nichtraucherschutz auch in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Bahnhöfe und insbesondere auf den Perrons der Bahnhöfe zu verwirklichen?<\/p><p>3. Verspricht er sich auch von rauchfreien Bahnhöfen geringere Reinigungskosten?<\/p><p>4. Falls - anders als andere Staatsbahnen - die SBB die Meinung vertreten sollten, sie können ihren Passagieren nicht völlig rauchfreie Perrons zumuten: Wäre er zumindest bereit, die SBB anzuweisen, das Rauchen nur in sogenannten Nikotinzonen, also in einem klar bezeichneten, kleinen Teilbereich der Perrons, zu gestatten, wie dies als Vorstufe zum ganz \"rauchfreien Bahnhof\" beispielsweise deutsche Bahnhöfe schon vor Jahren praktiziert haben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rauchfreie Bahnhöfe. Zweiter Anlauf"}],"title":"Rauchfreie Bahnhöfe. Zweiter Anlauf"}