{"id":20101040,"updated":"2025-11-14T07:47:48Z","additionalIndexing":"24;Gebühren;Wettbewerbsbeschränkung;Wettbewerb;elektronisches Geld;Bankgebühr;Zahlungsverkehr;Gleichbehandlung;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2077,"gender":"m","id":100,"name":"Gysin Hans Rudolf","officialDenomination":"Gysin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L06K110302010202","name":"elektronisches Geld","type":1},{"key":"L05K1107020401","name":"Gebühren","type":1},{"key":"L05K1103020104","name":"Zahlungsverkehr","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L04K11040207","name":"Bankgebühr","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":2},{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":2},{"key":"L03K070301","name":"Wettbewerb","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-05-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1268953200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1273615200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2077,"gender":"m","id":100,"name":"Gysin Hans Rudolf","officialDenomination":"Gysin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.1040","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Debit- und Kreditkarten sind verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Eigenschaften und Gebührenstrukturen: Während Kreditkarten über eine aufgeschobene Fälligkeit sowie Kreditoption verfügen und oft Bonussysteme implementiert haben, sind Debitkarten an ein Bankkonto gekoppelt und dienen so praktisch als Kundenkarte. Dabei wird die Zahlung dem Bankkonto direkt belastet, und insofern trägt die kartenherausgebende Bank bei Debitkarten kein Ausfallrisiko. Kreditkartensysteme verrechnen seit je Interbanken-Entgelte, während in der Schweiz alle Debitkartensysteme ohne ein solches Entgelt betrieben werden. Die Händler schätzen deshalb die Debitkarten als kostengünstiges Zahlungsmittel. Auch die Gebühren für den Karteninhaber sind bei Debitkarten meistens tiefer als bei Kreditkarten.<\/p><p>In der Schweiz ist der Debitkartenmarkt in allen Belangen grösser als der Kreditkartenmarkt. Der starke Gebrauch der Debitkarten zeigt, dass sich diese auch ohne Interbanken-Entgelt aufseiten des Handels und der Karteninhaber etabliert haben. Zudem gibt es auch im Ausland Beispiele für Debitkartensysteme, welche ohne Interbanken-Entgelt gut funktionieren (Dänemark, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen).<\/p><p>Interbanken-Entgelte sind seit geraumer Zeit im Visier von Wettbewerbsbehörden, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Die Weko war mit ihrem Entscheid vom Dezember 2005 im Bereich der Kreditkarten eine der ersten Wettbewerbsbehörden Europas, welche sich in einer Verfügung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit dieser Gebühren geäussert haben. Da die Interbanken-Entgelte bei den Kreditkarten von Visa und Mastercard durch die Kartenherausgeber und die Händlerbanken gemeinsam festgelegt und einheitlich angewendet werden, wurden sie kartellrechtlich als Preisabrede qualifiziert. Zum Schutz des wirksamen Wettbewerbs dürfen solche Interbanken-Entgelte seither von den beteiligten Banken nur noch aufgrund eines bestimmten Berechnungsmechanismus festgelegt werden.<\/p><p>Im Bereich der Debitkarten wurde im letzten Jahr eine Vorabklärung gegenüber Maestro, der Debitkarte von Mastercard, eröffnet, weil die Wettbewerbsbehörde in der geplanten Einführung eines Interbanken-Entgelts für Maestro-Debitkarten wettbewerbsrechtliche Probleme erblickt, insbesondere auch in Anbetracht der Stellung von Maestro auf dem Markt für international einsetzbare Debitkarten. Die Einführung eines Interbanken-Entgelts würde aufseite der Händler überdies zu erheblichen Mehrkosten für die Benützung dieses Zahlungsmittels führen.<\/p><p>2. Die geplante Einführung eines Interbanken-Entgelts für die Debitkarte Maestro war bereits im Jahr 2006 Gegenstand einer kartellrechtlichen Abklärung. Die Wettbewerbsbehörde kam damals zum Schluss, dass Anhaltspunkte für eine kartellrechtlich unzulässige Preisabrede unter den Banken gegeben waren. Im Anschluss an diese Abklärung verzichteten die Banken auf eine Einführung.<\/p><p>Demgegenüber kam die Behörde in einem im Frühjahr 2009 abgeschlossenen Verfahren zur kartellrechtlichen Beurteilung der Einführung eines Interbanken-Entgelts für V Pay, die Debitkarte von Visa, zum Schluss, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken während der Markteinführungsphase vorläufig ausgeräumt werden konnten. Der Hauptgrund liegt darin, dass V Pay aktuell im Schweizer Markt noch nicht vorhanden ist und die Preisabrede sich somit nicht erheblich auf den Wettbewerb auswirken kann.<\/p><p>3. Die Banken können in der Schweiz frei wählen, welche Kartenprodukte sie herausgeben möchten. Es ist somit allen Banken möglich zu entscheiden, ob sie nur V Pay, nur Maestro oder beide Produkte gemeinsam anbieten wollen. Insofern ergeben sich für die Banken daraus keine Wettbewerbsverzerrungen.<\/p><p>Die Wettbewerbsbehörde ist beim Führen von Verfahren gestützt auf das Kartellgesetz von der Verwaltung und dem Bundesrat unabhängig. Der Bundesrat kann keinen direkten Einfluss auf die Verfahren und Entscheide der Weko nehmen. Er hat aber keinen Anlass, an den Tätigkeiten der Weko im Bereich des Zahlkartengeschäfts zu zweifeln.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Als einziges Land in Europa kennt die Schweiz kein Interbanken-Entgelt (Interchange Fee) für Debitkarten. Ohne diese Gebühr kann der bargeldlose Zahlungsverkehr via Debitkarten seine Kosten nicht decken. Dadurch werden Innovationen zugunsten des Konsumenten und des Handels verhindert (z. B. Internet-Zahlungen).<\/p><p>Nun hat das Sekretariat der Weko im April 2009 überraschend die Einführung eines Interbanken-Entgelts für V Pay, das neue Debitkartensystem des Weltmarktführers Visa, für drei Jahre bewilligt. Maestro als Produkt des Unternehmens Mastercard hingegen, eine in der Schweiz etablierte Debitkarte, wartet weiter auf einen Entscheid der Weko in der gleichen Sache. Damit ist die Einführung des Interbanken-Entgelts für Maestro seit Jahren blockiert. Maestro wurde 2004 als Debitmarke von den Banken in der Schweiz eingeführt.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:<\/p><p>1. Wie stellt er sich dazu, dass in der Schweiz bezüglich Interbanken-Entgelten seit Längerem eine unklare Situation herrscht? Zwar wird für Kreditkarten eine solche Gebühr akzeptiert, nicht jedoch für alle Debitkarten. Demgegenüber sind im übrigen Europa Interbanken-Entgelte für Kredit- und Debitkarten eingeführt und von den Wettbewerbsbehörden gutgeheissen worden.<\/p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Weko im April 2009 dem Weltmarktführer Visa ein Interbanken-Entgelt für Debitkarten zugestanden hat, dem Hauptkonkurrenten Mastercard dies jedoch seit Jahren verwehrt?<\/p><p>3. Ist er ebenfalls der Meinung, dass diese ungleiche Behandlung zu einer Marktverzerrung zugunsten jener Banken führt, welche ihren Kunden die Debitkarte V Pay anbieten können? Was kehrt er vor, damit in der Schweiz einheitliche Wettbewerbsbedingungen und Kostentransparenz im Debitkartengeschäft herrschen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Weko. Unterschiedliche Ellen für Debitkarten in der Schweiz"}],"title":"Weko. Unterschiedliche Ellen für Debitkarten in der Schweiz"}