{"id":20101048,"updated":"2025-06-24T21:58:46Z","additionalIndexing":"32;arztähnlicher Beruf;Anerkennung der Zeugnisse;Musik;Fachhochschule;Unterricht für arztähnliche Berufe;Künstlerberuf;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-02T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4814"},"descriptors":[{"key":"L05K1302050102","name":"Fachhochschule","type":1},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":1},{"key":"L04K13030102","name":"Anerkennung der Zeugnisse","type":1},{"key":"L04K01060407","name":"Musik","type":1},{"key":"L04K13020308","name":"Unterricht für arztähnliche Berufe","type":1},{"key":"L04K01060404","name":"Künstlerberuf","type":2},{"key":"L04K01050401","name":"arztähnlicher Beruf","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-08-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1275429600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1282082400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.1048","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Gegenstand der Anfrage bilden Diplome, die von den Konservatorien in der Musik vor der Erteilung der ersten Fachhochschuldiplome bis Mitte 2002 abgegeben wurden. Die Zuständigkeit für die Regelung der höheren Fachschulen und der Fachhochschulen und für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE-FH) in der Musik lag bis im Oktober 2005 bei den Kantonen.<\/p><p>Artikel 13 des Reglementes über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome vom 10. Juni 1999 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK-Anerkennungsreglement) regelt den NTE-FH in der Musik. Mit der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes und der dazugehörigen Ausführungserlasse bildet neu ab dem 5. Oktober 2005 Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels vom 4. Juli 2000 (SR 414.711.5) mit dem Verweis auf Artikel 13 des EDK-Anerkennungsreglementes in Verbindung mit den Artikeln 4 und 5 der erwähnten Verordnung des EVD die Rechtsgrundlage für den NTE-FH.<\/p><p>Das Fehlen EDK-anerkannter höherer Fachschulen in der Musik wurde mit Artikel 13 Absatz 2 des EDK-Anerkennungsreglementes kompensiert. Diese Bestimmung sah vor, dass der Vorstand der EDK in begründeten Ausnahmefällen auf Gesuch eines oder mehrerer Kantone hin Personen, die über ein Diplom einer höheren Fachschule verfügen, welches aus besonderen Gründen von der EDK nicht anerkannt wurde, den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels ermöglichen kann.<\/p><p>Gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 des EDK-Anerkennungsreglementes hat der Vorstand der EDK in der Folge Anträgen der Kantone Zürich, Bern und Luzern entsprochen und Personen mit einem vor Juni 2002 erteilten Diplom der Konservatorien Zürich, Bern und Luzern (Vorgängerinstitutionen der Musikhochschulen) ermöglicht, den Fachhochschultitel Musikerin MH\/Musiker MH zu erwerben. Gesuche von anderen Kantonen, namentlich aus der Westschweiz, wurden dem Vorstand der EDK keine eingereicht. Die von der EDK im Jahre 2003 getroffene Regelung war klar, und es besteht weder seitens des EVD noch seitens des für die Erteilung des nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels zuständigen BBT Handlungsbedarf. Es bleibt die Feststellung, dass auch dem BBT bis heute keine Gesuche eingereicht wurden und acht und mehr Jahre nach Abgabe der angesprochenen Diplome weder rechtlich noch tatsächlich die Voraussetzungen für die von der EDK in begründeten Ausnahmefällen erforderliche Prüfung für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels vorliegen dürften.<\/p><p>2. Die Ausbildung in der Pflege wird - im Gegensatz zu den Ausbildungen in der Physiotherapie und in der Entbindungspflege - weiterhin auf der Stufe höhere Fachschule und Fachhochschule angeboten. Wie in den anderen Fachbereichen zielt der nachträgliche Erwerb des Fachhochschultitels (NTE-FH) auch im Fachbereich Gesundheit namentlich darauf ab, die berufliche Mobilität der Berufstätigen zu erhöhen und den Zugang zu weiterführenden Studiengängen im In- und Ausland zu verbessern. Diese Zielsetzung erfordert einen NTE-FH für Ausbildungen, die nicht mehr weiter angeboten werden.<\/p><p>Der angesprochene NTE-FH in der Pflege lässt sich deshalb nicht mit den erwähnten Abschlüssen in der Physiotherapie und der Entbindungspflege vergleichen. Vielmehr setzt der Entscheid über einen NTE-FH in der Pflege eine vorgängige Klärung der Abschlusskompetenzen der Bildungsgänge der höheren Fachschulen auf der Basis des von der Schweizerischen Konferenz Pflegebildungen im Tertiärbereich erlassenen Rahmenlehrplans für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF\/zum diplomierten Pflegefachmann HF und der Abschlusskompetenzen sowie der dazugehörigen Lernzielpläne auf Stufe Fachhochschule voraus. Diese Arbeiten laufen, und es ist das Ziel, diese bis Ende 2011 abzuschliessen.<\/p><p>Die Zulassung zum Master-Studiengang in Pflege setzt einen Hochschulabschluss voraus und lässt es den Fachhochschulen frei, zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen festzulegen. Im Weiteren hat das EVD zwischenzeitlich klargestellt, dass den Fachhochschulen das Recht zusteht, einzelfallweise Inhaberinnen und Inhaber von als gleichwertig eingestuften altrechtlichen Abschlüssen, namentlich Höfa II (Höhere Fachausbildung in Pflege Stufe II), in den Master-Studiengang aufzunehmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gegenwärtig sind wir daran, das neue Gesetz über die Hochschulen zu erarbeiten. Dabei gibt es noch eine Reihe offener Fragen, was die heute geltende Gesetzgebung über die Fachhochschulen und deren Umsetzung betrifft.<\/p><p>1. Im Bereich Musik: Titel, die von bestimmten Konservatorien, vor allem in der Westschweiz, vor der Schaffung der Musikhochschulen verliehen wurden, werden nicht als gleichwertig mit einem Fachhochschultitel anerkannt. Titel, die an anderen Konservatorien, vor allem in der Deutschschweiz, unter denselben Bedingungen erworben wurden, gelten hingegen als gleichwertig mit dem Fachhochschultitel. Kann das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement darüber Auskunft geben, wie es diese Ungleichbehandlung abzuschaffen gedenkt?<\/p><p>2. Im Gesundheitswesen: Die alten Titel der Pflegefachberufe auf Stufe 2 (4-jährige Ausbildung), die unter denselben Bedingungen wie die Titel in den Bereichen Physiotherapie oder Entbindungspflege an Vorgängerschulen der heutigen Fachhochschulen erworben wurden, werden ebenfalls nicht als mit einem FH-Titel gleichwertig anerkannt. Für Diplomierte, die im Besitz eines solchen Titels sind und einen Master-Studiengang beginnen wollen, ist die Situation besonders ärgerlich, denn ihr Bildungsweg wird durch die aktuelle Regelung blockiert. Was kann gegen diese Blockaden unternommen werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fachhochschulen. Probleme bei Anerkennung und Gleichwertigkeit von Titeln"}],"title":"Fachhochschulen. Probleme bei Anerkennung und Gleichwertigkeit von Titeln"}