﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20101055</id><updated>2025-06-24T22:10:04Z</updated><additionalIndexing>52;Elementarschadenversicherung;Produktesicherheit;Solidarität;Bevölkerungsschutz;Bauindustrie;Erdbeben;Gebäude</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-06-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4814</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0602020601</key><name>Erdbeben</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110010201</key><name>Elementarschadenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040302</key><name>Bevölkerungsschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07050303</key><name>Bauindustrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020226</key><name>Solidarität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0705030303</key><name>Gebäude</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010306</key><name>Produktesicherheit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-08-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-06-10T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2010-08-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.1055</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1.-3. Damit der Bund eine flächendeckende Erdbebenversicherung einführen könnte, müsste eine einschlägige Kompetenz des Bundes vorhanden sein. Eine solche Kompetenz ist im Bereich der Erdbebenvorsorge nicht gegeben. Zwar sieht Artikel 98 Absatz 3 der Bundesverfassung die Kompetenz des Bundes zum Erlass von Vorschriften über das Privatversicherungswesen vor. Diese Bestimmung bietet aber keine genügende Grundlage, um eine flächendeckende Erdbebenversicherung einzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen (ein Gemeinschaftsunternehmen der kantonalen Gebäudeversicherungen) und der Schweizerische Versicherungsverband hatten im Jahre 2005 ein Projekt zur Prüfung einer landesweit einheitlichen Erdbebenversicherung lanciert. Das Projekt wurde in der Zwischenzeit eingestellt. Grund dafür war insbesondere der fehlende Konsens über die konkrete Ausgestaltung eines solchen Versicherungsprodukts.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bei privaten Bauten ist es grundsätzlich die Aufgabe des Bauherrn bzw. des verantwortlichen Ingenieurs oder Architekten, dafür Sorge zu tragen, dass die Erdbebenbestimmungen der SIA-Tragwerksnormen eingehalten werden. Aufgrund der Tatsache, dass erst seit 1989 zweckmässige und moderne Erdbebenbestimmungen vorhanden sind, kann davon ausgegangen werden, dass etwa 90 Prozent der Bauwerke in der Schweiz ohne die Berücksichtigung von geeigneten Erdbebenbestimmungen gebaut worden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Heute berücksichtigen die meisten Kantone die Problematik der Erdbebensicherheit für ihre eigenen Bauten sehr systematisch. Bei den kommunalen und vor allem bei privaten Bauten ist dies noch bei Weitem nicht der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass ohne eine explizite Verpflichtung zur Anwendung und eine gewisse Kontrolle der Bauprojekte die Erdbebensicherheit - vor allem bei privaten Bauprojekten - oft entweder gar nicht oder fehlerhaft berücksichtigt wird. Um dieses Problem zu lösen, verlangen heute die Kantone Basel-Stadt, Jura, Nidwalden und Wallis erdbebenspezifische Auflagen innerhalb des Baubewilligungsverfahrens für private Neubauten. In den anderen Kantonen existieren solche Verfahren noch nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die kantonalen Gebäudeversicherer bieten im Standardgeschäft keine Versicherungsdeckung für die direkten und indirekten Folgen eines Erdbebens an. Es obliegt daher grundsätzlich den Hauseigentümern, sich gegen die Folgen von Erdbeben bei einer privaten Versicherung abzusichern. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;18 kantonale Gebäudeversicherer haben sich jedoch im Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung zusammengeschlossen. Der Pool bezweckt, für die nichtversicherten Erdbebenschäden an Gebäuden finanzielle Mittel bereitzustellen, um so den Geschädigten freiwillige Beiträge ausrichten zu können. Die Deckung beträgt seit 2001 2 Milliarden Franken pro Ereignis (maximal 2 unabhängige Ereignisse pro Jahr). Im Falle eines Erdbebens erfolgt die Zahlung nicht direkt an die Eigentümer, sondern an die Mitglieder des Pools. Die kantonale Gebäudeversicherung des Kantons Zürich bietet eine vergleichbare Lösung an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den Kantonen, in denen private Gebäudeversicherer die Feuer- und Elementarschadendeckung übernehmen, stehen 200 Millionen Franken für freiwillige Entschädigungen nach einem Erdbeben bereit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Solange die mutmasslichen Versicherungsnehmer - vertreten durch den Hauseigentümerverband - Vorbehalte gegen eine obligatorische Versicherung haben, sieht der Bundesrat davon ab, sich für eine obligatorische Lösung einzusetzen. Eine Einführung setzt den Konsens unter den verschiedenen Beteiligten voraus.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das nächste Erdbeben kommt bestimmt - auch in der Schweiz. Dass wir während Jahrzehnten mehr oder weniger verschont blieben, ist kein Indiz, dass unser Land nicht durchgeschüttelt werden könnte. In dichtbewohnten Gebieten stehen immense Sachwerte auf dem Spiel. Der Schweizerische Erdbebendienst weist nach, dass gerade städtische Agglomerationen ein hohes Erdbebenrisiko aufweisen. Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was hat der Bund bis dahin für eine flächendeckende Erdbebenversicherung unternommen bzw. in Auftrag gegeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wo stehen wir gegenwärtig? Warum hört man nichts mehr von dem vielversprechenden Vorhaben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Hindernisse stellen sich der Realisierung in den Weg, und wie können sie überwunden werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Werden SIA-Normen bezüglich Erdbebensicherheit von der Bauwirtschaft respektiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welcher Anteil von Gebäuden weist heute keine Erdbeben-Versicherungsdeckung auf?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie gedenkt der Bundesrat dem solidarischen Modell zum Durchbruch zu verhelfen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Scheitert die Erdbebenversicherung an mangelnder Solidarität?</value></text></texts><title>Scheitert die Erdbebenversicherung an mangelnder Solidarität?</title></affair>