{"id":20101089,"updated":"2025-06-24T23:13:55Z","additionalIndexing":"48;52;Nutzfahrzeug;Kohlendioxid;Gewichte und Abmessungen;Verschmutzung durch das Auto;Fahrzeugausrüstung;europäische Norm;Angleichung der Normen;Kosten-Wirksamkeits-Analyse","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4815"},"descriptors":[{"key":"L05K1803010103","name":"Nutzfahrzeug","type":1},{"key":"L04K06020314","name":"Verschmutzung durch das Auto","type":1},{"key":"L06K070601020102","name":"europäische Norm","type":1},{"key":"L04K18010401","name":"Fahrzeugausrüstung","type":1},{"key":"L06K070501020901","name":"Kohlendioxid","type":1},{"key":"L06K070601020101","name":"Angleichung der Normen","type":2},{"key":"L06K070302020502","name":"Kosten-Wirksamkeits-Analyse","type":2},{"key":"L04K18010402","name":"Gewichte und Abmessungen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1285624800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1290553200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"10.1089","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei den Massnahmen zur Emissionsreduktion von Verbrennungsmotoren bestehen in der Tat Zielkonflikte. So führen beispielsweise Massnahmen zur innermotorischen Verminderung von Stickoxiden zwangsweise zu einem Mehrverbrauch und damit zu höheren CO2-Emissionen. Damit der Verbrauch durch strenge Abgasvorschriften nicht übermässig ansteigt, sind deshalb zusätzliche Massnahmen erforderlich.<\/p><p>Auch das Fahrverhalten hat einen Einfluss auf den Verbrauch. Deshalb werden auch im Rahmen der seit 2009 geltenden Aus- und Weiterbildungspflicht für Chauffeure weitere Einsparungen angestrebt.<\/p><p>Ausschlaggebend für den Entscheid der Europäischen Union bei der Einführung der Euro-6-Stufe war die erreichbare hohe Reduktion der Stickoxide um 80 Prozent sowie der Russpartikelmasse um 66 Prozent gegenüber den Grenzwerten der Euro-5-Stufe. Deshalb wurde der erwartete Anstieg der CO2-Emissionen um 2 bis 3 Prozent in Kauf genommen. Gesamtheitlich betrachtet wird durch Euro 5 ein sehr grosser Umweltnutzen erzielt.<\/p><p>Die einzelnen Fragen kann der Bundesrat wie folgt beantworten:<\/p><p>1. Die Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehrs in der Schweiz sind dank der Einführung und stetigen Verschärfung von Abgasvorschriften seit den Siebziger- und Achtzigerjahren rückläufig. Die starke Zunahme des Verkehrsaufkommens kompensiert jedoch teilweise diese Erfolge, sodass bei einigen Schadstoffen ein verlangsamter Rückgang oder sogar eine Stagnation zu beobachten ist. Es sind daher weiterhin intensive Anstrengungen nötig, um die Luftreinhalteziele zu erreichen. Die Übernahme der Euro-6-Norm ist ein wichtiger Schritt dazu. Der Bundesrat hält deshalb die Einführung der Euro-6-Norm nach wie vor für richtig.<\/p><p>2.\/3. In Bezug auf die CO2-Reduktion bei Motorfahrzeugen wird sich der Bundesrat, wenn immer möglich, dem europäischen Weg anschliessen. Dabei sind auch internationale Verträge wie z. B. das WTO-TBT-Abkommen vom 15. April 1994 zum Abbau technischer Handelshemmnisse (SR 0.632.20, Anhang 1 A6) zu berücksichtigen, dem auch die Schweiz beigetreten ist.<\/p><p>Für Personenwagen besteht EU-seitig bereits eine Regelung (Verordnung EG Nr. 443\/2009), und für die leichten Nutzfahrzeuge liegt ein Entwurf der EU-Kommission zur CO2-Begrenzung vor. Demgegenüber bestehen für die schweren Motorwagen (namentlich Lastwagen und Busse) noch keine konkreten Vorschläge. Eine Begrenzung der CO2-Emissionen mittels Zielvorgaben ist bei Nutzfahrzeugen auch weniger dringend, weil bei diesen die Wirtschaftlichkeit (d. h. vor allem auch der Treibstoffverbrauch) bei der Kaufentscheidung einen wesentlich höheren Stellenwert hat als etwa bei den Personenwagen.<\/p><p>Eine allfällige Regelung des klimarelevanten CO2-Ausstosses schwerer Motorfahrzeuge würde zudem unabhängig von der Euro-6-Norm realisiert und diese nicht ablösen. Es gibt deshalb keine Hinweise darauf, dass die Euro-6-Norm nur kurzfristig zum Einsatz kommen könnte. Im Gegenteil wird vor 2020 nicht mit einer weiteren Verschärfung der in Bezug auf die Luftreinhaltung wichtigen Euro-6-Norm gerechnet.<\/p><p>4. Aerodynamische Verbesserungen enthalten - vor allem im Überlandverkehr - ein Reduktionspotenzial bezüglich des Treibstoffverbrauches und somit der CO2-Emissionen. Diese lassen sich am einfachsten durch Windleiteinrichtungen an Front und Heck der Fahrzeuge realisieren, was Konflikte mit den Beschränkungen der Fahrzeugabmessungen nach sich ziehen kann. Die schweizerischen Vorschriften über die zulässigen Fahrzeugabmessungen sind mit den harmonisierten EU-Regelungen abgestimmt. Ein einseitiges Abweichen der Schweiz würde bei Fahrten ins Ausland zu Schwierigkeiten führen.<\/p><p>Ausserdem verweist der Bundesrat auf die vom Ständerat bereits angenommene Motion KVF-S 10.3342, \"Gegen Gigaliner auf Schweizer Strassen\". Damit wird der Bundesrat beauftragt, einen Vorschlag für die gesetzliche Festschreibung der Maximallänge von Motorfahrzeugen (18,75 Meter) zu unterbreiten. Eine Erhöhung der zulässigen Länge von Anhängerzügen wird dann nicht mehr in der Kompetenz des Bundesrates, sondern neu in derjenigen des Parlamentes liegen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Für neu in Verkehr gesetzte Lastwagen wird ab 2014 die Emissionsnorm Euro 6 obligatorisch sein. Um die vergleichsweise marginalen Verbesserungen im Abgasverhalten (weitere Reduktion der Stickoxide und Russpartikel) zu erreichen, müssen die Fahrzeug- und Motorenhersteller allerdings einen beträchtlichen technischen Aufwand betreiben (SCR-Katalysator, Abgasrückführung, Partikelfilter usw.), der sich auch in höheren Verkaufspreisen niederschlagen wird. Vor allem aber muss bei Euro 6 gegenüber Euro 5 ein Dieselmehrverbrauch von mehreren Prozent in Kauf genommen werden, um den Wirkungsgrad der Motoren zu gewährleisten. Dabei bedeutet ein Mehrverbrauch immer auch eine Erhöhung des CO2-Ausstosses. Vor dem Hintergrund einer aktiven Klimaschutzpolitik ist der Euro-6-Lastwagen somit keine umwelteffiziente Massnahme, im Gegenteil.<\/p><p>Ich richte deshalb an den Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Erachtet er die Einführung der Euro-6-Norm vor dem Hintergrund der CO2-Reduktionsziele des Bundes als sinnvoll?<\/p><p>2. Welches sind die strategischen Ziele des Bundesrates in Bezug auf die CO2-Reduktion bei schweren Nutzfahrzeugen? Inwieweit berücksichtigt er dabei die Bestrebungen auf EU-Ebene, wo die CO2-Normierung für Lastwagen bereits in Angriff genommen wurde?<\/p><p>3. Was hält er vom Szenario, dass Euro-6-Fahrzeuge nur kurzfristig am Markt Bedeutung erlangen und schon bald durch neue CO2- und verbrauchsoptimierte Fahrzeuge gemäss Vorgaben der EU abgelöst werden? Würde es vor diesem Hintergrund nicht Sinn machen, die Euro-6-Norm unter Einbeziehung von CO2-Zielwerten zu überarbeiten und eine Gesamtlösung anzustreben?<\/p><p>4. Wie stellt er sich zu technischen Massnahmen am Fahrzeug, die den Verbrauch zu senken in der Lage sind (z. B. Windleitbleche am Heck, welche die Aerodynamik optimieren; Einsparungspotenzial etwa 10 Prozent)? Kann er sich vorstellen, zu diesem Zweck die Vorschriften über die Fahrzeugabmessungen anzupassen? Kann er sich zudem vorstellen, insbesondere die Fahrzeuglänge unabhängig vom Laderaummass zu regeln?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sind Euro-6-Lastwagen grössere CO2-Emittenten?"}],"title":"Sind Euro-6-Lastwagen grössere CO2-Emittenten?"}