{"id":20101111,"updated":"2025-06-24T23:26:06Z","additionalIndexing":"09;Zivildienst;Gleichbehandlung;VBS;Einstellung;Arbeitsrecht;wirtschaftliche Diskriminierung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4816"},"descriptors":[{"key":"L04K04020301","name":"Zivildienst","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L03K080403","name":"VBS","type":1},{"key":"L05K0702010204","name":"Einstellung","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L04K05020411","name":"wirtschaftliche Diskriminierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-02-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1292194800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1298415600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.1111","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der betreffende Mitarbeitende war vor seiner Umteilung in den Zivildienst im Departementsbereich Verteidigung als Berufsmilitär (Berufsunteroffizier) angestellt. Er übte eine Funktion für die Schweizer Armee aus. Diese Anstellung hat der Mitarbeitende gekündigt. <\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Die Anstellungen erfolgen im Rahmen der personalrechtlichen Grundlagen. Über Anstellungen entscheiden die Chefs der Gruppen und Ämter, nicht die Personalverantwortlichen. Als vorgesetzte Stelle der Führungsunterstützungsbasis kann der Bereich Verteidigung im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion Einfluss auf die Auswahlverfahren nehmen.<\/p><p>2. Der vorliegende Fall ist ein Spezialfall und kann nicht als Ungleichbehandlung beurteilt werden. Es handelt sich um einen Berufsmilitär, der in den Zivildienst übergetreten ist und seine bisherige Stelle gekündigt hat.<\/p><p>3.\/4. Nein. Allerdings wird nebst anderen Anforderungen auch beim Arbeitgeber Armee erwartet, dass sich die Mitarbeitenden mit den Aufgaben des Arbeitgebers identifizieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aufgrund der Tatsache, dass einem vom Militär- auf den Zivildienst umgeteilten Bürger das Recht verweigert wurde, als ziviler Mitarbeiter \"Verantwortlicher Lernendenausbildung\" tätig zu sein, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Auf welche gesetzliche Grundlage kann sich der Chef Armeestab stützen, wenn er Zivildienstleistende nachträglich von einer durch den zuständigen Personalchef zugesagten zivilen Anstellung in der Führungsunterstützungsbasis (FUB) ausschliesst bzw. den Zuständigen der FUB untersagt, die Person anzustellen?<\/p><p>2. Wie rechtfertigt sich im Lichte von Artikel 59 BV eine Ungleichbehandlung von Militärdienstleistenden und Zivildienstleistenden?<\/p><p>3. Ist dieses fragwürdige Vorgehen für sämtliche Anstellungen im VBS festgelegt worden?<\/p><p>4. Wenn ja: Von wem? Wann? In welchem Erlass?<\/p><p>Die Führungsunterstützungsbasis (FUB) der Armee hat \"nach mehreren ausführlichen Besprechungen\" im September 2010 mit einem Bürger vereinbart, ein Anstellungsverhältnis als ziviler Mitarbeiter \"Verantwortlicher Lernendenausbildung\" abzuschliessen. Der künftige Mitarbeiter war kurz vorher auf sein Gesuch hin vom Militärdienst in den Zivildienst umgeteilt worden. Dies führte zu einer Intervention der Armeeführung, die der FUB untersagte, unter diesen Umständen den zugesagten Arbeitsvertrag abzuschliessen. <\/p><p>Auf meine Rückfrage beim Chef Armeestab\/stellvertretender Chef der Armee, wie er diesen Eingriff in die Entscheide der FUB begründe, bekam ich folgende schriftliche Antwort: \"... die Armee schütze und kämpfe zugunsten der Sicherheit der Schweiz ...\" Wer dies aus Gewissensgründen nicht tun könne, könne \"die Realität des von uns geforderten Handelns wohl kaum beruflich vertreten\". \"Folglich ist es nicht redlich und nicht ehrlich, in einer solchen Institution zu arbeiten.\" Mit seinem Entscheid habe er \"den Betroffenen vor Gewissenskonflikten schützen wollen\".<\/p><p>Laut Artikel 59 der Bundesverfassung ist der Zivildienst ein Ersatzdienst zum Militärdienst. Er ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst und bleibt eine besondere Form der Erfüllung der Wehrpflicht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arbeitsrechtliche Diskriminierung von Zivildienstleistenden"}],"title":"Arbeitsrechtliche Diskriminierung von Zivildienstleistenden"}