﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20101128</id><updated>2025-06-24T23:26:00Z</updated><additionalIndexing>2841;08;Suchtprävention;Tabakkonsum;Uruguay;Gesundheitspolitik;Gute Dienste;Tabak</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2666</code><gender>f</gender><id>3830</id><name>Carobbio Guscetti Marina</name><officialDenomination>Carobbio Guscetti</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4816</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1402020104</key><name>Tabak</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0305020114</key><name>Uruguay</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010505070201</key><name>Suchtprävention</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K140202010401</key><name>Tabakkonsum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100108</key><name>Gute Dienste</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010505</key><name>Gesundheitspolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-02-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-12-17T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2011-02-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2666</code><gender>f</gender><id>3830</id><name>Carobbio Guscetti Marina</name><officialDenomination>Carobbio Guscetti</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.1128</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Internationale Investitionen haben für die Schweiz eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Schweiz gehört mit einem Kapitalbestand an Direktinvestitionen im Ausland von etwa 866 Milliarden Franken (2009) weltweit zu den grössten Exportländern von Kapital. Unser Land ist deshalb in besonderem Masse auf Rechtssicherheit bezüglich nichtkommerzieller Risiken von Investitionen im Ausland angewiesen. Um diese Rechtssicherheit zu erhöhen, hat die Schweiz das weltweit drittgrösste Netz von bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA) geschaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das von Philip Morris gegen Uruguay angestrengte Schiedsverfahren auf der Grundlage des am 22. April 1991 in Kraft getretenen ISA zwischen der Schweiz und Uruguay im Zusammenhang mit regulatorischen Massnahmen im Bereich der Tabakkonsumbekämpfung wird gemäss den Regeln des der Weltbank angesiedelten Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Icsid) durchgeführt. Der im ISA vorgesehene Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus bietet einem Schweizer Investor die Möglichkeit, vor einer unabhängigen internationalen Schiedsinstanz die Verletzung des ISA geltend zu machen. Gemäss den Icsid-Regeln ist der Heimatstaat des Investors gehalten, zu einem rechtshängigen Schiedsverfahren nicht Stellung zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Immerhin lässt sich aber in allgemeiner Form festhalten, dass die Rechtsetzung ein Kernelement staatlicher Souveränität ist und ISA deren nichtdiskriminierende Ausübung nicht verhindern sollen und können. Dennoch können völkerrechtliche Investitionsschutzverpflichtungen im konkreten Einzelfall im Zusammenhang mit Rechtsetzungsakten relevant sein. Es ist die Aufgabe der Schiedsgerichte, die oft komplexen Sachverhalte grenzüberschreitender Investitionsfälle umfassend zu würdigen und zu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Schweiz hat bis anhin von Uruguay kein Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen zur Abänderung des ISA erhalten. Aufgrund der Ausführungen unter Ziffer 1 ist aber kein Anpassungsbedarf des ISA im Sinne der vorliegenden Anfrage erkennbar. Regulatorische Massnahmen zur Verfolgung öffentlicher Interessen per se oder um ganze Wirtschaftssektoren von den Verpflichtungen eines ISA auszunehmen, würden dem Vertragszweck nicht entsprechen, der darin besteht, ausländische Investitionen in allen Sektoren vor völkerrechtswidrigem Handeln zu schützen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit dem 1. Januar 2010 schreibt der Bund Zigarettenherstellern vor, dass die Warnhinweise über die Gefährlichkeit des Rauchens mehr als die Hälfte der Oberfläche der Zigarettenverpackung einnehmen müssen. Fast gleichzeitig hat Philip Morris International, Tabakkonzern mit internationalem Hauptsitz in Lausanne, bei einem Schiedsgericht der Weltbank, dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, Klage gegen den Staat Uruguay eingereicht; dies wegen der neuen Vorschriften des südamerikanischen Staates zur Bekämpfung des Rauchens, nach denen die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen 80 Prozent einnehmen müssen. Zudem darf die gleiche Marke nicht mehr in verschiedenen Packungen angeboten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Philip Morris führen diese Massnahmen zu grossen Einnahmeneinbussen. Die Klage des Konzerns stützt sich auf ein Abkommen von 1991 zwischen der Schweiz und Uruguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Tabakkonzern will mit seiner Klage gegen die Gesundheitspolitik eines Kleinstaates all jene Länder unter Druck setzen, die eine aktive Politik der Tabakprävention betreiben. Eine Möglichkeit, diesem Druck entgegenzuwirken, läge darin, wenn Länder wie die Schweiz, die im Bereich der Gesundheitspolitik und bei der Bekämpfung des Tabakkonsums aktiv sind, die Anstrengungen von Ländern wie Uruguay unterstützen würden. Uruguay plant, der Schweiz eine Ergänzung des obenerwähnten Abkommens vorzuschlagen, mit der die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Tabakkonsums verstärkt werden soll und gesundheitsschädigende Produkte ausgeschlossen werden sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welches ist seine Haltung in Bezug auf die Klage von Philip Morris?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Würde er einer Ergänzung des Abkommens über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zustimmen mit dem Ziel, Uruguay dadurch in seinem Kampf gegen den Tabakkonsum zu unterstützen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unterstützt die Schweiz andere Staaten im Kampf gegen den Tabakkonsum?</value></text></texts><title>Unterstützt die Schweiz andere Staaten im Kampf gegen den Tabakkonsum?</title></affair>