﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103027</id><updated>2023-07-27T19:09:56Z</updated><additionalIndexing>24;Unternehmensbeihilfe;Bankgeheimnis;Steuerausweichung;Liquidität;zusätzliche Vergütung;Unternehmensführung;Rahmengesetz;Stempelsteuer;Finanzplatz Schweiz;Grossbank;Gehaltsprämie;Mehrwertsteuer;Steuerhinterziehung;zweckgebundene Abgabe;USA</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1104010104</key><name>Grossbank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703050103</key><name>Unternehmensführung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11030204</key><name>Liquidität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010111</key><name>Unternehmensbeihilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03050305</key><name>USA</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010101</key><name>zusätzliche Vergütung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010102</key><name>Gehaltsprämie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040208</key><name>Bankgeheimnis</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070601</key><name>Steuerausweichung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050301010205</key><name>Rahmengesetz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070106</key><name>Stempelsteuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070103</key><name>Mehrwertsteuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070211</key><name>zweckgebundene Abgabe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2010-03-04T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-06-18T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-05-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>10.3027</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Arbeiten im Bereich der "Too big to fail"-Problematik werden in der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission intensiv vorangetrieben. Alle von FSB und IWF, aber auch von einzelnen Staaten zu diesem Thema gemachten Vorschläge werden eingehend geprüft. Am 22. April 2010 wurde der Zwischenbericht der Expertenkommission veröffentlicht. Der Bundesrat kam in seiner Sitzung vom 28. April 2010 zum Schluss, dass er die im Zwischenbericht aufgelisteten Empfehlungen zur Eindämmung der Risiken von Grossunternehmen für die Volkswirtschaft unterstützt. Er teilt die Einschätzung, dass Handlungsbedarf besteht. Er beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), mit dem Schlussbericht im Herbst 2010 den Gesetzgebungsprozess an die Hand zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Je nach Ergebnis der Analyse werden die Massnahmen von der Expertenkommission verworfen oder zur Weiterverfolgung empfohlen. Der Bericht der Expertenkommission ist auf Herbst 2010 terminiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich Boni ist festzuhalten, dass seit Anfang Jahr die neuen Vorschriften für Vergütungssysteme im Finanzsektor gelten, welche die Finma per Rundschreiben erlassen hat. Damit hat die Schweiz rasch auf die Erkenntnisse aus der Finanzkrise im Hinblick auf die Verhinderung von Lohnexzessen reagiert. Zudem prüft der Bundesrat zurzeit verschiedene Massnahmen im Bereich der Vergütungspraxis (Boni) von Unternehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gegenwärtig verfügt die Schweiz über in Kraft stehende Doppelbesteuerungsabkommen mit 73 Staaten. Obwohl sich die schweizerische Abkommenspolitik auf das Musterabkommen der OECD stützt, weist praktisch jedes dieser Abkommen seine Besonderheiten auf. Dies ist indessen nicht weiter verwunderlich, stellt doch ein Doppelbesteuerungsabkommen ein Bindeglied zwischen den Steuerordnungen der beiden Vertragsstaaten dar. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Steuerordnungen unserer Vertragspartner waren und sind Lösungen erforderlich, die solche Unterschiede zumindest bis zu einem gewissen Grad berücksichtigen, um Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens erfolgreich zu Ende führen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich am 13. März 2009 entschieden, den Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens betreffend die Amtshilfe im Steuerbereich zurückzuziehen und Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Die Umsetzung des OECD-Standards im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt die Verhandlung punktueller Verbesserungen und individuell auf die konkrete Situation zugeschneiderte Lösungen mit jedem einzelnen Staat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug für in der Schweiz Steuerpflichtige widerspiegelt den unterschiedlichen Unrechtsgehalt dieser zwei Tatbestände. Die Steuerhinterziehung weist einen geringeren Unrechtsgehalt auf, weshalb in diesen Fällen der Schutz der Privatsphäre nicht aufgehoben wird. Sie stellt aber kein Kavaliersdelikt dar, sondern wird im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens verfolgt und mit Nach- und Strafsteuern sanktioniert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Am 24. Februar 2010 hat der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung von Lösungsvarianten beauftragt, um zu verhindern, dass neue unversteuerte Gelder in die Schweiz gelangen. Das EFD hat diese Arbeiten aufgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In unterschiedlichem Ausmass sind alle Stempelabgaben mit wirtschaftlichen Verzerrungswirkungen oder mit Nachteilen im internationalen Wettbewerb verbunden. Der Bundesrat lässt deshalb prüfen, welche Auswirkungen die Abschaffung der Stempelabgaben hätte. Weil angesichts des bedeutenden Beitrags der Stempelabgaben an die Bundeseinnahmen deren Abschaffung in einem Zug unter Einhaltung der Schuldenbremse unrealistisch ist, lässt der Bundesrat insbesondere abklären, mit welchen Prioritäten, in welchem zeitlichen Rhythmus und mit welchen kompensierenden Massnahmen im Bundeshaushalt die Stempelabgaben ganz oder teilweise abgeschafft werden könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Emissionsabgabe auf Eigenkapital anbelangt, wird deren Abschaffung schon in der geplanten Unternehmenssteuerreform vorgeschlagen werden. Im gleichen Kontext sind übrigens auch kleinere Änderungen bei der Verrechnungssteuer vorgesehen. Im Gegensatz zum Wortlaut der Interpellation hat sich der Bundesrat jedoch bisher zu keinem Zeitpunkt dafür ausgesprochen, die bei einer Abschaffung der Stempelabgaben resultierenden Mindereinnahmen durch Satzerhöhungen bei der Mehrwertsteuer kompensieren zu wollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Im Hinblick auf allfällige internationale Initiativen setzt sich der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Kiener Nellen 10.3049 für die Erstellung eines Berichts ein, der eine Bestandesaufnahme und Beurteilung verschiedener Steuervarianten im Finanzsektor vornimmt. Hauptziel dieses Berichts ist die Bereitstellung von soliden Grundlagen, welche in einem gegenwärtig volatilen Umfeld der Weiterführung einer kohärenten Steuerpolitik dienlich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich Vergütungspraxis von Finanzunternehmen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2010 das EFD mit der Ausarbeitung von drei Massnahmen beauftragt. So sollen Salärsysteme von Finanzunternehmen, die Staatshilfe beanspruchen, für die gesamte Dauer der beanspruchten Unterstützung reguliert werden. Zudem sollen künftig die variablen Lohnausschüttungen, die vom Unternehmensgewinn abhängig sind, als Gewinnverteilung besteuert werden. Schliesslich sollen Mitarbeiteroptionen künftig nicht mehr bei der Zuteilung, sondern bei der Ausübung der Option besteuert werden. Der Bundesrat setzt mit diesen Massnahmen ein Signal gegen die Vergütungsexzesse in der Finanzbranche, die insbesondere im Fall von verlustschreibenden Unternehmen störend sind.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Vergangene Woche stellte der Bundesrat seine künftige Finanzplatzstrategie vor. Sie erweckte den Eindruck von Strategielosigkeit. Umso mehr sind es folgende Fragen, deren Beantwortung sich aufdrängt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat bringt den "UBS-Vergleich" mit den USA zur fakultativen Konsultation vors Parlament. Flankierende Massnahmen indessen sieht er nicht vor. Ist ein sofortiges An-die-Hand-Nehmen der "Too big to fail"-Problematik parallel dazu, vor allem eine Liquiditätsstrategie, um der De-facto-Staatsgarantie ein Ende zu setzen und zu verhindern, dass ein allfälliger Konkurs in den USA über Vermögenswerte in der Schweiz finanziert werden muss, nicht unabdingbar nötig, weil sonst das Risiko statt behoben nur aufgeschoben wird? Auch der IWF kritisiert die Schweiz wegen mangelnden "risk management". Müsste nicht, solange die UBS faktisch auf Staatshilfe angewiesen ist, die Auszahlung von Boni verboten und umgehend zusätzlich eine neue Grundlage zu deren Einschränkung und weitgehenden Überwindung ausgearbeitet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat will die Zukunft des Bankgeheimnisses über DBA lösen. Wäre es nicht sinnvoller, in einem Rahmengesetz offshore und onshore die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufzuheben und Drittstaaten gegenüber sofort nicht mehr anzuwenden? Muss eine künftige Regelung für alle Drittstaaten nicht dergestalt gleich ausgestaltet sein, dass nicht künftig Steuerflucht aus der Dritten Welt weiterhin begünstigt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist das Liechtensteiner Modell, allerdings sofort installiert, nicht die heute einzige Möglichkeit der Alternative zum automatischen Datenaustausch gemäss EU? Begünstigt der Bundesrat mit seinem Vorgehen nicht letztlich Letzteres?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Stempelsteuer: Trifft es weiterhin zu, dass mittelfristig die Abschaffung derselben und eines Teils der Verrechnungssteuer und insgesamt deren Kompensation durch die Mehrwertsteuer vorgesehen ist, um die Banken aufgrund stärkerer neuer Regulierung zu entlasten? Zahlt mithin de facto die Bevölkerung die Zeche (Mehrwertsteuererhöhung, Leistungskürzungen)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist es nicht dringend nötig, eine neue Bankensteuer, etwa nach dem Modell Obama, einzuführen, unter anderem auch als Bestandteil einer geeigneten Antwort auf die "Too big to fail"-Problematik, auch auch um der Abzockerei entgegenzuwirken?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Eine neue Strategie für den Finanzplatz</value></text></texts><title>Eine neue Strategie für den Finanzplatz</title></affair>