{"id":20103046,"updated":"2023-07-28T09:18:05Z","additionalIndexing":"36;Universität;ausländische\/r Student\/in;Kostenrechnung;Kanton;Subvention","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2699,"gender":"m","id":3896,"name":"Malama Peter","officialDenomination":"Malama"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-03T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L06K130102010101","name":"ausländische\/r Student\/in","type":1},{"key":"L05K1302050105","name":"Universität","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-16T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-05-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1267570800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1331852400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2699,"gender":"m","id":3896,"name":"Malama Peter","officialDenomination":"Malama"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.3046","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Finanzierung der kantonalen Universitäten beruht auf verschiedenen Säulen. Je nach Angebot der Universität und Zahl der Studierenden müssen die Träger einen grösseren oder kleineren Teil der Kosten übernehmen. Angesichts dieser Finanzierungsstruktur ist es für die Träger von erstrangiger Bedeutung, dass  Aufgaben von überregionalem Interesse abgegolten werden. Dies ist der Sinn der Beiträge gemäss der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV), wenn sie auch die Vollkosten der Studierenden anderer Kantone nicht ganz abdecken. Auch hinter den Beiträgen gemäss dem Universitätsförderungsgesetz (UFG) steht die Idee, dass die Träger bei der Leistung einer Aufgabe von nationalem Interesse unterstützt werden sollen.<\/p><p>Bezüglich der Finanzierung der ausländischen Studierenden weist das schweizerische Finanzierungssystem ein grosses Manko auf. Denn für diese Studierenden fliessen keine Mittel aus der IUV. Auch die Bundessubventionen, die unter anderem auf die Gesamtzahl der Studierenden einer Universität bezogen sind, tragen nur einen kleinen Teil der Kosten für ausländische Studierende an den kantonalen Universitäten bei. Somit gehen die Studienkosten für ausländische Studierende weitgehend zulasten der Universitätsträgerkantone. Da die Anwesenheit ausländischer Studierender an den Schweizer Universitäten aber von übergeordnetem, gesamtschweizerischem Interesse ist, u. a. Sicherung des hohen Bedarfs an Fach- und Kaderkräften, Qualitätssteigerung der Schweizer Hochschulen, Möglichkeit für Schweizer Studierende, im Ausland zu studieren, sollten die durch sie verursachten Kosten auch überregional getragen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass die Aufnahme von Studierenden, die ihren Hochschulzugang im Ausland erworben haben (Bildungsausländer), in das schweizerische Hochschulsystem von nationalem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist. Der hohe Anteil ausländischer Studierender an den Schweizer Hochschulen spricht als Qualitätsmerkmal für ihren international gesehen guten Ruf und ihre Attraktivität. Er trägt zudem wesentlich zur Sicherung des in Wirtschaft und Forschung ausgewiesenen Bedarfs an Fach- und Kaderkräften bei.<\/p><p>2. Es liegt in der Verantwortung der Trägerkantone, die strategische Planung und Entwicklung und somit das Lehrangebot und die Forschungsbereiche ihrer Universität festzulegen. In diesem Sinne sind es die Universitätskantone, die die Aufnahme von ausländischen Studierenden an ihren Universitäten regeln, das heisst beispielsweise aktiv um sie werben, sie allenfalls begrenzen (z. B. Universität St. Gallen) und für deren Finanzierung zusätzliche Gebühren einführen (z. B. Universität der italienischen Schweiz, USI).<\/p><p>Der Bund beteiligt sich an der kantonalen Universitätspolitik, indem er auf der Grundlage des Universitätsförderungsgesetzes (UFG) Finanzhilfen in Form von Grundbeiträgen, Investitionsbeiträgen und projektgebundenen Beiträgen leistet. Diese Beiträge tragen zur Deckung der Kosten der Universitäten und somit auch der Kosten für ausländische Studierende bei. Von den Grundbeiträgen werden den Universitätskantonen 60 Prozent aufgrund ihrer Gesamtzahl an Studierenden und überdies 10 Prozent aufgrund der Anzahl ausländischer Studierender ausbezahlt, was aufgerechnet im Jahre 2009 einen Betrag von 116 Millionen Franken der total ausbezahlten Grundbeiträge von 550 Millionen Franken ergab. Eine Erhöhung des Prozentsatzes für ausländische Studierende würde zulasten derjenigen Universitäten gehen, die aus strategischen oder geografischen (kein Grenzkanton) Gründen vor allem Schweizer Studierende ausbilden.<\/p><p>Im Entwurf des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) sieht der Bundesrat vor, den Anteil der ausländischen Studierenden bei der Bemessung der Grundbeiträge weiterhin gebührend zu berücksichtigen, was belegt, dass der Bund seinen Auftrag, die Hochschulträger bei der Leistung einer Aufgabe von nationalem Interesse zu unterstützen, im Rahmen seiner Kompetenzen weiterhin wahrnehmen wird.<\/p><p>Beim Thema Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen und der Frage, ob der Bund die IUV-Beiträge für die ausländischen Studierenden übernehmen soll (im Jahr 2009 hätte der Bund etwa 230 Millionen Franken bezahlen müssen), darf nicht vergessen werden, dass der Bund seinerseits keine Ausgleichsbeiträge von den Kantonen für ihre Studierenden, die an den ETH studieren, erhält (diese hätten im Jahr 2009 ungefähr 320 Millionen Franken betragen).<\/p><p>3.\/4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehenden Finanzierungsinstrumente des Bundes ausreichen, die Kosten für ausländische Studierende an den kantonalen Universitäten entsprechend seiner subsidiären Verantwortung mitzutragen. In diesem Sinne sieht er keine zusätzlichen Massnahmen vor. Was die Mittel für die bestehenden Instrumente betrifft, so wird er diese im Rahmen der kommenden BFI-Botschaften 2012 und 2013-2016 beantragen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Interpellanten, dass die Aufnahme ausländischer Studierender in das schweizerische Hochschulsystem notwendig und von nationalem Interesse ist?<\/p><p>2. Wie stellt er sich dazu, dass diese Aufgabe den verschiedenen kantonalen Universitätsträgern in vollkommen unterschiedlichem Ausmass überwälzt wird (je nach Kosten des Angebots und unterschiedlichem Anteil ausländischer Studierender)?<\/p><p>3. Welche Massnahmen sieht er vor, um die Kosten für ausländische Studierende auszugleichen?<\/p><p>4. Sieht er vor, dafür zusätzlich zu den ordentlichen BFI-Mitteln Gelder bereitzustellen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzierung der ausländischen Studierenden. Eine Bundesaufgabe"}],"title":"Finanzierung der ausländischen Studierenden. Eine Bundesaufgabe"}