{"id":20103050,"updated":"2023-07-28T11:11:58Z","additionalIndexing":"48;Strassentunnel;Bewilligung;Kompetenzregelung;Güterverkehr auf der Strasse;Beziehung Bund-Kanton;Beförderung gefährlicher Güter","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-04T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L05K1801020201","name":"Beförderung gefährlicher Güter","type":1},{"key":"L05K1801020204","name":"Güterverkehr auf der Strasse","type":1},{"key":"L07K18020202010102","name":"Strassentunnel","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":1},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-05-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1267657200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1276812000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2298,"gender":"m","id":105,"name":"Hämmerle Andrea","officialDenomination":"Hämmerle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2677,"gender":"m","id":3873,"name":"Caviezel Tarzisius","officialDenomination":"Caviezel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"10.3050","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die neue Regelung hat zur Folge, dass insbesondere im Berggebiet die Versorgung von abgelegenen Talschaften erschwert wird und diese durch zusätzliche Kosten, neue Gefahren und zusätzliche Umwelteinflüsse belastet werden. In vielen dieser Fällen handelt es sich um relativ geringe Mengen gefährlicher Güter, und der seit Jahrzehnten unfallfrei erfolgte Transport dieser Güter auf diesen Strecken sowie die ständig verbesserte Ausrüstung der Transportmittel und Ausbildung der Chauffeure begründen eine vereinfachte Handhabung der Regelung von Ausnahmen. Als Beispiel sei hier die Strecke Thusis-Tiefencastel erwähnt, wo für das ganze Albulatal die beschränkte Durchfahrt eine weite Umleitung über die weit höher gelegenen Dörfer der Ferienregion Lenzerheide zur Folge hat. Unweigerlich werden hiermit neue Gefahren, Mehrkosten, grössere Verkehrs- und Umweltbelastungen verursacht, die im Vergleich mit den seit Jahrzehnten unfallfrei erfolgten Transporten auf der Talstrecke Thusis-Tiefencastel nicht verantwortbar sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>a. Die Beschränkungen für Gefahrgutbeförderungen durch Strassentunnels müssen seit 1. Januar 2010 nach einem international vereinheitlichten System angezeigt werden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wurden alle Tunnels, die bisher bereits Beschränkungen aufwiesen, der strengsten Tunnelkategorie E zugeteilt, weil diese die grösste Übereinstimmung mit den bisherigen Beschränkungen aufweist.<\/p><p>Für Nationalstrassen werden Ausnahmebewilligungen für Gefahrguttransporte vom Bundesamt für Strassen (Astra) erteilt, für andere Strassen von der kantonalen Behörde im Einvernehmen mit dem Astra.<\/p><p>Zum heutigen Zeitpunkt kann kaum abgeschätzt werden, in welchem Rahmen der Bedarf nach Ausnahmebewilligungen besteht. Um die entsprechende Kenntnis zu erlangen und um eine einheitliche und kohärente Bewilligungspraxis zwischen Bund und Kantonen und zwischen den Kantonen sicherzustellen, wurde festgelegt, dass die Kantone Ausnahmebewilligungen nur im Einvernehmen mit dem Astra erteilen dürfen.<\/p><p>b. Die alleinige Bewilligungskompetenz könnte dann an die Kantone delegiert werden, wenn die Kriterien und der Rahmen für eine Bewilligungserteilung in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621) festgelegt würden und damit der heute bestehende breite Ermessensspielraum eingeschränkt würde (vgl. dazu auch Motion Cassis 09.4072).<\/p><p>Zu berücksichtigen ist aber, dass das heutige Kategoriensystem der Beschränkung der Strassentunnels für die Beförderung gefährlicher Güter erst seit Beginn dieses Jahres in Kraft und provisorischer Natur ist. Die definitive Kategorisierung der Strassentunnels soll auf Basis von neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen. Die dazu notwendigen Arbeiten sind umfangreich und benötigen Zeit. Die definitive Kategorisierung der Strassentunnels wird voraussichtlich im Jahr 2015 eingeführt werden können. Im Rahmen der entsprechenden Rechtsänderung wird auch geprüft, ob gestützt auf die bis dahin erfolgten Erfahrungen die Bedingungen für die Erteilung von Bewilligungen konkretisiert werden können und auf das Einvernehmen mit dem Bund verzichtet werden kann.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss den neuen Bestimmungen der Verordnung über die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Strasse (SDR) sind laut Anhang 2 diverse Strecken mit Tunnels (National- und Kantonsstrassen) von Beschränkungen für Gefahrengutbeförderungen betroffen. Ausnahmebewilligungen können gemäss Artikel 13 Absatz 2bis SDR unter engen Bedingungen erteilt werden. <\/p><p>a. Wie begründet der Bundesrat die vorgesehene Regelung für Ausnahmebewilligungen, wonach die kantonale Behörde bei entsprechenden Gesuchen für Strecken der Kantonsstrassen die Zustimmung des Astra einholen muss, obwohl die kantonale Instanz die örtlichen Bedingungen, das Gefahrenpotenzial und die weiteren Auswirkungen einer Einschränkung besser kennt und einschätzen kann? <\/p><p>b. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen könnte die Bewilligungskompetenz für Ausnahmen an die Kantone delegiert werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausnahmebewilligungen für die Durchfahrt durch Strassentunnels mit gefährlichen Gütern"}],"title":"Ausnahmebewilligungen für die Durchfahrt durch Strassentunnels mit gefährlichen Gütern"}