{"id":20103066,"updated":"2025-06-24T23:54:31Z","additionalIndexing":"2811;12;Asylrecht;Ausländer\/in;Inhaftierung;Ausschaffung;Kanton;Entschädigung;Eindämmung der Kriminalität;Vollzug von Beschlüssen;illegale Zuwanderung;Personenkontrolle an der Grenze","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-09T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L04K01040202","name":"Eindämmung der Kriminalität","type":1},{"key":"L04K01080102","name":"Asylrecht","type":1},{"key":"L04K05010106","name":"Inhaftierung","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L05K0507020201","name":"Entschädigung","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":2},{"key":"L06K010803060101","name":"illegale Zuwanderung","type":2},{"key":"L06K070104040202","name":"Personenkontrolle an der Grenze","type":2},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-28T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-03-05T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-06-03T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-06-03T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.006.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-15T00:00:00Z","text":"Keine Abschreibung","type":59},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-15T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.006.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-09-07T00:00:00Z","text":"Keine Abschreibung","type":59},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-09-07T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.006.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-06-08T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-06-08T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 17.006.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-12T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-12T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 17.006.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-05-12T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SPK-SR","id":24,"name":"Staatspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SPK-S","abbreviation2":"SPK","committeeNumber":24,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2010-03-09T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4813"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1268089200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1317160800000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Die Kantone werden heute nur zum Teil vom Bund entschädigt. Mit der vollständigen Abgeltung soll der Anreiz zum Vollzug verbessert werden. Grenzwachtkorps und Kantonspolizei sind aufgrund ihrer geringen Bestände nicht in der Lage, die illegale Migration, sei es bei der Einreise oder beim Aufenthalt, konsequent zu bekämpfen. Zudem ermöglichen Schlepperorganisationen nach wie vor in hohem Masse die illegale Zuwanderung. Die Personenkontrollen in der Nähe von Grenzen können durch die Zusammenarbeit des Grenzwachtkorps und der kantonalen Polizei verstärkt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.-4. Der Bund übernimmt nach geltendem Recht einen wesentlichen Teil der Kosten, die im Rahmen des Wegweisungsvollzugs abgewiesener Asylsuchender anfallen. Neben einem Pauschalbetrag, der eine Entschädigung für den Vollzug der Wegweisung beinhaltet, richtet er den Kantonen die vollständigen Ausreisekosten aus und entschädigt sie mit einer Pauschale von 140 Franken pro Hafttag. In einigen Kantonen ist die vom Bund ausgerichtete Haftpauschale kostendeckend. Eine erneute Erhöhung der Haftpauschale könnte die bekannten Probleme im Vollzugsbereich, auf welche nachfolgend eingegangen wird, nicht lösen.<\/p><p>Die Kantone sind nach geltendem Recht bereits verpflichtet, die Wegweisungen im Asyl- und Ausländerbereich zu vollziehen. Sie haben aus finanziellen und sicherheitspolitischen Gründen ein Interesse daran, insbesondere weggewiesene kriminelle Ausländerinnen und Ausländer rasch in die Herkunftsländer zurückzuführen. Die Vollzugsschwierigkeiten sind nicht auf fehlende finanzielle Anreize, sondern zu einem grossen Teil darauf zurückzuführen, dass sich die betroffenen Personen weigern, ihre Identität offenzulegen und bei der Beschaffung der notwendigen Reisepapiere mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Zudem sind in verschiedenen Kantonen nicht genügend Haftplätze vorhanden. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, werden die kantonalen Behörden bei der Beschaffung der Reisepapiere und der Organisation der Ausreise durch das Bundesamt für Migration unterstützt.<\/p><p>5. Der Bund hat die Bereiche Zwangsmassnahmen und Ausschaffung im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) für alle Kantone sowohl für den Asyl- als auch den Ausländerbereich einheitlich geregelt. Das Zwangsanwendungsgesetz (SR 364) enthält darüber hinaus die Grundlagen für polizeiliche Massnahmen und die Anwendung von Zwang bei Rückführungen durch die kantonalen Behörden.<\/p><p>6. Die Behandlungsfristen des Bundesverwaltungsgerichtes bei Beschwerden gegen ablehnende Asylentscheide betragen nach geltendem Recht sechs Wochen bzw. fünf Tage (bei Nichteintretensentscheiden) und zwei Monate (bei materiellen Entscheiden). Bei diesen Fristen handelt es sich um Ordnungsfristen; sie sind ein Appell des Gesetzgebers, dass hier möglichst rasch entschieden werden soll. Die Pflicht zur Beurteilung von Rechtsmitteln innert angemessener Frist gilt zudem bereits aufgrund übergeordneten Rechtes (Rechtsverzögerungsverbot nach Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung; Beschleunigungsgebot nach Art. 6 Abs. 1 EMRK). Eine gesetzlich vorgesehene, zwingende Behandlungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht würde den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 191c der Bundesverfassung) verletzen.<\/p><p>7. Es liegt im Interesse der Kantone und des Bundes, dass möglichst viele Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, ihre Strafen im Herkunftsstaat verbüssen können. Die Grundlagen für entsprechende Vereinbarungen mit den Herkunftsstaaten bilden das Übereinkommen des Europarates zur Überstellung verurteilter Personen (SR 0.343) sowie dessen Zusatzprotokoll (SR 0343.1), das für die Schweiz im Herbst 2004 in Kraft getreten ist. Leider haben einige wichtige Herkunftsstaaten das Übereinkommen bzw. das Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert. Die Schweiz bemüht sich darum, dass möglichst viele Staaten auch das Zusatzprotokoll ratifizieren und umsetzen.<\/p><p>8. Zwischen dem Grenzwachtkorps (GWK) und den Grenzkantonen besteht eine enge Zusammenarbeit. Für die notwendigen polizeilichen Ersatzmassnahmen nach dem Wegfall der systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen sind grundsätzlich die Kantone zuständig; sie werden dabei auf der Grundlage von Vereinbarungen durch das GWK unterstützt. Die Bestände und die Einsatzdoktrin der kantonalen Polizeikorps liegen in der Verantwortung der Kantone. Die Ressourcenproblematik des GWK war in den letzten Monaten Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Vorstösse. Die Eidgenössische Zollverwaltung wurde entsprechend beauftragt, einen Bericht zur Personalsituation auszuarbeiten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Asylgesetzes zur Regelung folgender Punkte auszuarbeiten:<\/p><p>1. Die Haftgestehungskosten im Asylbereich werden den Kantonen vollumfänglich abgegolten;<\/p><p>2. dies gilt für die Vorbereitungs-, Durchsetzungs- und Ausschaffungshaft sowie für die Haft von Dublin-Fällen;<\/p><p>3. im Gegenzug muss der Vollzug zwingend stattfinden, und die Fristen müssen eingehalten werden;<\/p><p>4. die Überprüfung des Vollzuges findet durch den Bund statt;<\/p><p>5. Vereinheitlichung der kantonalen Praxis beim Vollzug des Ausländer- und Asylgesetztes;<\/p><p>6. Rekursverfahren gegen negative Asylentscheide dürfen nicht länger als ein Jahr dauern;<\/p><p>7. Förderung des Vollzuges der Strafe im Herkunftsland;<\/p><p>8. Verstärkung der Personenkontrollen in der Nähe von Grenzen und im Inland.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bekämpfung der Ausländerkriminalität"}],"title":"Bekämpfung der Ausländerkriminalität"}