﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103071</id><updated>2023-07-28T09:49:10Z</updated><additionalIndexing>2811;08;Migrationspolitik;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Rückkehrbeihilfe;illegale Zuwanderung;Entwicklungszusammenarbeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K100104</key><name>Entwicklungszusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060114</key><name>Zusammenarbeit der Verwaltungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108030603</key><name>Rückkehrbeihilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010803060101</key><name>illegale Zuwanderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080306</key><name>Migrationspolitik</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-28T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-06-11T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2637</code><gender>m</gender><id>1130</id><name>Wehrli Reto</name><officialDenomination>Wehrli</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>10.3071</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Zusammenarbeit der Schweiz mit Herkunftsstaaten von Migrantinnen und Migranten, aber auch mit der EU und einzelnen Staaten mit den gleichen Migrationsproblemen wie die Schweiz ist noch mangelhaft. Insbesondere die Bekämpfung der irregulären Migration könnte mit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit oder mit mehr Arbeit vor Ort verbessert werden. Auch die interdepartementale  Zusammenarbeit in der Schweiz zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) ist noch ungenügend aufeinander abgestimmt, und es entstehen Zielkonflikte zwischen den einzelnen Departementen. Der Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit könnte dafür eingesetzt werden, die Koordination zwischen den Departementen zu verbessern. Ebenfalls könnte er dem Bundesrat direkt Bericht darüber erstatten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein vermehrter Fokus auf die Herkunftsländer von Migrantinnen und Migranten bietet den nötigen Schutz vor Ort, um irreguläre Migration zu verhindern, was eine Reduktion von Asylgesuchen mit asylfremden Motiven in der Schweiz zur Folge haben kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der internationalen Migrationspolitik und teilt die Ansicht des Motionärs, dass zur besseren Interessenwahrung das Engagement der Schweiz in diesem Bereich einer Stärkung bedarf. Dazu sind die Kohärenz zwischen den Politikbereichen, die sich mit Migration befassen, zu verbessern und die Aktionslinien zu verstärken. Er ist allerdings der Ansicht, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der vom Motionär erwähnten Massnahmen zu diesem Zweck bereits im Asylgesetz (AsylG) und im Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (AuG) ausformuliert sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Migration (BFM) führt in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen verschiedene Programme und Massnahmen durch, die darauf abzielen, die Aufnahme- und Schutzkapazitäten von Herkunfts- und Transitstaaten zu stärken, um einerseits Flüchtlingen und schutzsuchenden Personen rasch vor Ort zu helfen, ihnen dort Perspektiven für den Aufbau einer Lebensgrundlage zu eröffnen und andererseits der irregulären Migration präventiv vorzubeugen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gesetzliche Grundlage des vom Motionär angesprochenen Engagements der Schweiz im Rahmen von "Protection in the Region" ist in Artikel 113 AsylG zu finden. Andere Bundesgesetze sind bei der Umsetzung ebenfalls relevant, beispielsweise das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Die entsprechenden Projekte und Massnahmen werden durch den Ausschuss der interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration (IAM-Ausschuss), welche vom BFM und der PA IV geleitet wird, koordiniert und von den betroffenen Fachämtern im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate und ordentlichen Budgets finanziert und durchgeführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Massnahmen der Schweiz zur Förderung der freiwilligen Rückkehr in Herkunfts- und Transitregionen sind ebenso wie die Prävention von irregulärer Migration in Artikel 93 AsylG geregelt. Die Koordination dieser Aktivitäten liegt bei der interdepartementalen Leitungsgruppe Rückkehrhilfe (ILR), die vom BFM und von der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) geleitet wird und über die Durchführung und Finanzierung von Projekten befindet. Die Projektfinanzierung erfolgt über das Budget der Rückkehrhilfe des BFM.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gesetzlichen Grundlagen für den Abschluss einer Migrationspartnerschaft sind gemäss Artikel 100 Absatz 1 AuG geregelt. Die Umsetzung konkreter Projekte im Rahmen der möglichen Aktionsbereiche einer Migrationspartnerschaft kann sich auf weitere Gesetzesbestimmungen stützen. Migrationspartnerschaften sind ein neues Mittel der internationalen Migrationspolitik mit dem Ziel, die positiven Wirkungen der Migration zu fördern und die negativen einzudämmen. Die Migrationspartnerschaft ist ein Instrument zur Durchsetzung schweizerischer migrationspolitischer Interessen unter Einbezug der Interessen des Partnerlandes. Migrationspartnerschaften bestehen aus einem flexibel gestaltbaren Massnahmenpaket, das neben den oben beschriebenen Aktionslinien u. a. auch die Bereiche Visumspolitik, Unterstützung bei der Stärkung des Migrationsmanagements, Unterstützung im Kampf gegen Menschenschmuggel sowie die polizeiliche Kooperation umfassen kann. Auch sollen im Rahmen einer Migrationspartnerschaft vermehrt die Synergien zwischen Migration und Entwicklung genutzt werden. Der IAM-Ausschuss koordiniert die Umsetzung von Migrationspartnerschaften. Die Durchführung und Finanzierung entsprechender Aktivitäten werden von den involvierten Fachämtern im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate und ordentlichen Budgets sichergestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der im letzten Jahr erfolgten Ernennung des Sonderbotschafters will der Bundesrat die internationale Zusammenarbeit im Migrationsbereich intensivieren und optimieren. Insbesondere soll mit dieser Funktion das Zusammenwirken der mit Migrationsfragen befassten Departemente (v. a. EJPD, EDA, EVD) im Sinne eines ganzheitlichen Regierungsansatzes und verbesserter Kohärenz verstärkt werden. Im Auftrag der im IAM-Kontaktorgan vertretenen Amtsleitungen des BFM, der PA IV und der DEZA vertritt der Sonderbotschafter schweizerische Interessen bei bi- und multilateralen Migrationspartnerschaften, bei "Protection in the Region"-Programmen, bei internationalen Organisationen und bei internationalen Migrationskonferenzen. Zudem soll er die Migrationszusammenarbeit mit den europäischen Staaten verstärken. Bestehende Zuständigkeiten von Bundesstellen und Koordinationsgremien bleiben unverändert. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Neuausrichtung des BFM dient neben der Prozessoptimierung vor allem auch dem Ziel, schweizerische migrationspolitische Interessen im Ausland nachhaltig und vermehrt wahrzunehmen. Hierzu soll auch die interdepartementale Zusammenarbeit weiter gestärkt werden. Wie bereits in der Beantwortung der Motion Müri dargelegt, wird das EJPD (BFM) in Zusammenarbeit mit dem EDA ein Konzept erarbeiten, das dazu konkrete Vorschläge enthalten wird. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Verankerung aller Aktionslinien im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ist jedoch aufgrund der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht notwendig. Eine Konzentration aller Mittel und Massnahmen in diesem Gesetz ist im Übrigen wenig zweckmässig, da zwischen gewissen Zielsetzungen und Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit und der Migrationspolitik durchaus ein Spannungsverhältnis besteht, das aber durch eine intensivierte interdepartementale Zusammenarbeit konstruktiv und gewinnbringend angegangen wird.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe die rechtlichen Grundlagen zu schaffen um:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Engagement vor Ort in den häufigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden durch Information, Prävention oder "Protection in the Region" zu verstärken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die departementsübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) im Sinne einer ganzheitlichen, wirkungsvollen und kohärenten Politik zu verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die individuelle Rückkehrhilfe für die freiwillige Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zu erhöhen oder andere Anreize für eine Rückkehr zu schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Den Abschluss von Migrationspartnerschaften zu fördern und verschiedene Aktionsbereiche zu verknüpfen (als Aktionsbereiche für Migrationspartnerschaften kommen infrage: Rückübernahmeabkommen, Visapolitik, Kampf gegen Menschenhandel, legale Arbeitsmigration, Stagiaireabkommen, Hilfe vor Ort, Entwicklungszusammenarbeit, Entschuldungsmassnahmen usw.).&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verstärkung der Migrationsaussenpolitik</value></text></texts><title>Verstärkung der Migrationsaussenpolitik</title></affair>