{"id":20103075,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"12;04","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L06K080602010102","name":"Regierungsprogramm","type":1},{"key":"L04K05020305","name":"Gleichstellung von Mann und Frau","type":1},{"key":"L06K080701050101","name":"Prioritätensetzung","type":1},{"key":"L05K0702010305","name":"Lohngleichheit","type":1},{"key":"L05K0702020204","name":"Führungskraft","type":1},{"key":"L05K0702030205","name":"Frauenarbeit","type":2},{"key":"L03K010104","name":"Stellung der 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Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.3075","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Schweiz ist sowohl mit Artikel 8 der Bundesverfassung als auch mit der Ratifizierung der Frauenkonvention Cedaw zur Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet. Die WEF-Studie (Global Gender Gap Report 2009) und die Empfehlungen des Ausschusses der Uno-Frauenrechtskonvention (August 2009) zeigen, dass wir in der Realität weit davon entfernt sind.<\/p><p>Diese Verfassungswidrigkeit muss im Rahmen der nächsten Legislaturplanung korrigiert werden. Deshalb soll die Gleichstellung in den Legislaturzielen insbesondere mit den folgenden Prioritäten Eingang finden: <\/p><p>1. Noch immer besteht eine Lohndiskriminierung zwischen der vergleichbaren Arbeit von Frauen und Männer. Der Unterschied zwischen Frauen- und Männerlöhnen hat sich mit 19,3 Prozent zum ersten Mal seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes 1996 sogar um ein halbes Prozent vergrössert (LSE 2008). Das bedeutet: Frauen arbeiten fünf Tage pro Woche, erhalten aber im Vergleich zu den Männern den Lohn nur für vier Tage. <\/p><p>2. Nach wie vor bestehen in der Schweiz Diskriminierungen gegenüber Frauen. Deshalb muss die Schweiz die Frauenrechtskonvention Cedaw endlich besser bekanntmachen und für ihre Durchsetzung und Implementierung in die nationale Gesetzgebung sorgen. <\/p><p>3. Der Anteil der Kaderfrauen in der Bundesverwaltung ist mit 21 Prozent zwar höher als in der Privatwirtschaft (9,5 Prozent), Frauen haben aber auch in der Bundesverwaltung generell schlechtere Bewertungen, weniger Aufstiegsmöglichkeiten und weniger Prämien, wie ein Bericht des VPOD aufzeigt. Massiv untervertreten sind die Frauen auch in den Verwaltungsräten der Bundesunternehmen. Von einer Frauenoffensive im Kader und in den Verwaltungsräten profitieren alle. Das zeigt auch die Studie \"Women matter\" von McKinsey (Oktober 2007). Gut ausgebildete Frauen hat es dazu genug. Mit einer Zielnorm für Frauen kann die Untervertretung effizient korrigiert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Gleichstellung der Geschlechter ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Er ist sich auch bewusst, dass der Bund als Arbeitgeber ein Vorbild ist für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber.<\/p><p>1. Eine 2009 veröffentlichte Untersuchung des Bundesamtes für Statistik (BFS) und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat gezeigt, dass die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung zwar noch nicht verwirklicht ist, der Unterschied zwischen den Frauen- und Männerlöhnen aber kleiner ist als in der Privatwirtschaft. Der Bundesrat will diese Lohndifferenz verringern und hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen. So dienen alle Anstrengungen, mehr Frauen für Kaderstellen zu gewinnen, diesem Ziel. Zur Unterstützung von Gleichstellungsprojekten werden Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz (SR 151.1) gewährt. Mädchen werden dazu ermuntert, bei ihrer Berufswahl ein breiteres Spektrum von Möglichkeiten in Betracht zu ziehen - auch dies eine Massnahme, die dazu führen kann, dass Frauen mehr verdienen. Und um die Unterschiede bei den Durchschnittslöhnen, die sich weder mit der Tätigkeit noch mit der Ausbildung erklären lassen, möglichst schnell zu beseitigen, haben die Sozialpartner mit Unterstützung der Bundesverwaltung (Bundesamt für Justiz BJ, EBG, Staatssekretariat für Wirtschaft Seco) den sogenannten \"Lohngleichheitsdialog\" aufgenommen. Das Projekt läuft noch bis 2014. In seiner Antwort auf die Motion Teuscher 09.3332 hat der Bundesrat festgehalten, dass er dieses Projekt unterstützt und die Departemente und die Bundesämter ermutigt, am Dialog teilzunehmen.<\/p><p>2. Im Anschluss an den Staatenbericht zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) haben verschiedene Stellen des Bundes (Direktion für Völkerrecht, EBG, BJ) Aktionen lanciert, um die Bevölkerung für das Thema dieses Menschenrechtsübereinkommens zu sensibilisieren. Diese Aktionen werden weitergeführt. Unter der Federführung des EBG werden ein Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen und eine Tagung für kantonale und kommunale Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie Verwaltungsangestellte vorbereitet. Der nächste Staatenbericht, den die Schweiz dem Uno-Ausschuss im April 2014 vorlegen muss, wird die Umsetzung der Empfehlungen überprüfen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Stump 09.4185 einen Massnahmenkatalog im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen vorgelegt. <\/p><p>3. Am 1. Juli 2009 hat der Bundesrat den Evaluationsbericht \"Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung 2004 bis 2007\" verabschiedet. Darin stellt er ebenfalls fest, dass der Zielwert bezüglich Frauenanteil in der Bundesverwaltung gesamthaft erreicht worden ist, insbesondere beim obersten Kader (Lohnklassen 30-38). Verbesserungen sind aber nötig beim höheren Kader. Bezüglich Frauenanteil wird der Bundesrat 2011 neue Zielwerte festlegen, die für die Legislatur 2011-2015 gelten sollen. Er beabsichtigt, seine Anstrengungen fortzuführen, um die Einhaltung der Zielwerte dauerhaft zu garantieren und die aktuellen Werte zu verbessern. Dazu wird er Instrumente erarbeiten, die die Umsetzung der Chancengleichheit in allen Departementen gewährleisten. Insbesondere müssen Teilzeitarbeit und Job-Sharing auf den oberen Hierarchiestufen gefördert werden, um dem Bedürfnis nach einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu entsprechen. Am 12. März 2010 hat der Bundesrat das Eidgenössische Personalamt beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei bis Ende 2010 eine Personalstrategie 2011-2015 für die Bundesverwaltung auszuarbeiten. <\/p><p>Der Bundesrat hat also mehrere Massnahmen veranlasst, mit denen die Unterschiede bei den Durchschnittslöhnen verringert werden sollen. Er unterstützt insbesondere den \"Lohngleichheitsdialog\", ein Projekt, das bis 2014 läuft. Zudem werden unter der Leitung des EBG ein Aktionsplan und ein Kolloquium zur Umsetzung der Empfehlungen des Cedaw-Ausschusses vorbereitet. Bezüglich Frauenanteil in der Bundesverwaltung wird der Bundesrat 2011 neue Zielwerte festlegen, die für die Legislatur 2011-2015 gelten sollen. Der Bundesrat trägt also bereits heute einem grossen Teil der Forderungen der Motionärin Rechnung. Für das Legislaturprogramm 2011-2015 wird der Bundesrat hingegen seine Schwerpunkte im Sommer 2011 aufgrund einer Gesamtanalyse der Situation festlegen. Diese aktuell laufende Analyse behandelt auch die Frage der Gleichstellung der Geschlechter. Im jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, auf Resultate der Analyse vorzugreifen. Ebenso wenig kann vorausgesagt werden, ob die drei Schwerpunkte der Motionärin aufgenommen werden. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Motion ab.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Legislaturplanung 2012-2016 die Gleichstellung von Frau und Mann als prioritäre Zielsetzung aufzunehmen. Dabei sollen für diese Planperiode insbesondere folgende Ziele angestrebt und umgesetzt werden:<\/p><p>1. Die Lohnbenachteiligung der Frauen wird auf maximal 10 Prozent reduziert. <\/p><p>2. Die Empfehlungen des Ausschusses der Uno-Frauenkonvention Cedaw vom 7. August 2009 finden vollständig Eingang in die Planung.  <\/p><p>3. Der Anteil der Frauen im Kader der Bundesverwaltung, der bundesnahen Unternehmen und in den Verwaltungsräten von bundesnahen Unternehmungen wird auf mindestens 30 Prozent erhöht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Legislaturplanung 2012-2016. Gleichstellung von Frau und Mann"}],"title":"Legislaturplanung 2012-2016. Gleichstellung von Frau und Mann"}