{"id":20103078,"updated":"2023-07-28T08:08:23Z","additionalIndexing":"2831;15;Sportanlass;kulturelle Veranstaltung;Zwischenhandel;Verkauf;Bühnenkünste;Preissteigerung;Verkaufspreis;Wiederverkauf;Internet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L04K01060402","name":"Bühnenkünste","type":1},{"key":"L05K0101010208","name":"Sportanlass","type":1},{"key":"L04K01060306","name":"kulturelle Veranstaltung","type":1},{"key":"L05K0701010201","name":"Verkauf","type":1},{"key":"L06K070101020110","name":"Wiederverkauf","type":1},{"key":"L04K11050502","name":"Preissteigerung","type":2},{"key":"L05K1202020105","name":"Internet","type":2},{"key":"L04K11050211","name":"Verkaufspreis","type":2},{"key":"L05K0701050111","name":"Zwischenhandel","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-16T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-05-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1268175600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1331852400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.3078","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Grossveranstaltungen im Kultur- und Sportbereich sind häufig rasch ausverkauft. Im Januar 2010 dauerte der Vorverkauf für zwei Konzerte weniger als 20 Minuten. Umso stossender: Bereits wenige Minuten nach Vorverkaufsende erscheinen auf Internetauktionsplattformen wie eBay und Ricardo oder auf Ticketbörsen wie Alltickets Ticketangebote! Der Preis beträgt dabei bis zum Fünffachen des regulären Kaufpreises.<\/p><p>Dabei handelt es sich selten um einzelne Tickets. Häufig bietet ein Verkäufer eine stattliche Anzahl an Tickets an. Einige Verkäufer stellen Ticketangebote zudem schon vor dem offiziellen Vorverkaufsstart ins Internet.<\/p><p>Das Weiterverkaufen von Tickets (\"Graumarkt\") fördert den Missbrauch des Ticketvertriebs, wie er im Januar 2010 bei einigen Poststellen betrieben wurde. Die Tickets gelangen so nicht zu den echten Fans, sondern zu Spekulanten. Die Fans sind gezwungen, horrende Summen auszugeben. Und die Erträge kommen nicht den Künstlern zugute, sondern Zwischenhändlern.<\/p><p>Die Stiftung für Konsumentenschutz ist in dieser Angelegenheit an die Veranstalter, die Ticketvertreiber und die Internetauktionsplattformen herangetreten. Doch diese wollen oder können das Problem nicht lösen, aus unterschiedlichen Gründen. Unter anderem wird auch auf die ungenügende Rechtslage verwiesen. Daher muss geklärt werden, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auf Schweizer Websites Tickets von ausverkauften Konzert- und Sportveranstaltungen angeboten werden und dass dabei auch höhere Preise als die offiziellen verlangt (und bezahlt) werden. Für den Bundesrat stellt dies so lange kein Problem dar, als sich die Beteiligten an die geltende Rechtsordnung halten. Von besonderem Interesse sind dabei das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen sowie das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). So geht es beispielsweise nicht an, den Veranstalter beim Erwerb der Tickets über die Absicht zu täuschen, diese weiterverkaufen zu wollen (Schleichbezug). Bedenken stellen sich ein, wenn jemand Tickets anbietet, über die er noch gar nicht verfügt, oder beim Kunden den falschen Eindruck erweckt, der verlangte Preis entspreche jenem des offiziellen Vorverkaufs (Art. 3 Bst. b UWG).<\/p><p>2. Zur Situation bei der Mehrwertsteuer: Der Ticketverkauf durch die Veranstalter selbst ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer, MWSTG), die Veranstalter können diese Umsätze freiwillig zum reduzierten Satz versteuern (Art. 22 in Verbindung mit Art. 25 Abs. 2 Bst. c MWSTG). Diese Steuerausnahme gilt nicht für den Ticketverkauf durch Dritte. Überschreitet der Umsatz aus dem Wiederverkauf von Tickets 100 000 Franken pro Jahr, werden die Wiederverkäufer nach Artikel 10 MWSTG obligatorisch steuerpflichtig und müssen auf dem Wiederverkaufspreis die Mehrwertsteuer zum Normalsatz abliefern. Offizielle Verkaufsstellen haben die Möglichkeit, die Tickets auf Namen und Rechnung der Veranstalter von der Steuer ausgenommen oder zum reduzierten Satz freiwillig versteuert zu verkaufen (Stellvertretung) und bloss ihre Provision für den Verkauf zum Normalsatz zu versteuern. Eine Stellvertretung bei nichtautorisiertem Wiederverkauf von Tickets ist ausgeschlossen.<\/p><p>Zur Situation bei der Abgeltung von Urheberrechten: Der Veranstalter, der Werke oder Volkskunst auf- oder vorführen lässt, braucht dazu die Erlaubnis des Rechteinhabers. Diese wird üblicherweise nur gegen eine Vergütung erteilt. Deren Höhe kann Bezug auf die durch die Veranstaltung erzielten Einnahmen nehmen (und damit indirekt auf die Ticketpreise). Der Weiterverkauf eines Tickets zu einem höheren Preis führt dabei nicht zwingend zu einer Benachteiligung des Urhebers. So stellen beispielsweise die Urheberrechtsvergütungen nach dem gemeinsamen Konzerttarif der Verwertungsgesellschaften auf die Bruttoeinnahmen aus dem Billettverkauf ab. Zu diesen Einnahmen zählen selbstredend auch Einnahmen, die ein Vermittler bzw. Wiederverkäufer erzielt. Dessen Einnahmen zu berücksichtigen macht allerdings nur dann Sinn, wenn die zusätzlich geschuldete Urheberrechtsvergütung höher ist als der dafür nötige Kontrollaufwand. Schuldner der Urheberrechtsabgabe bleibt im Übrigen auch in diesem Fall der Veranstalter.<\/p><p>3. Der Veranstalter hat verschiedene technische und rechtliche Möglichkeiten, den Verkauf von Tickets auf einem Graumarkt zu unterbinden oder zumindest einzudämmen. Dazu gehört auch, den Weiterverkauf vertraglich zu verbieten oder an bestimmte Vorgaben bezüglich des Preises zu knüpfen. Gegenüber solchen Verboten und Auflagen, die auch Teil allgemeiner Geschäftsbedingungen sein können, bestehen so lange keine Bedenken, als es dem Veranstalter darum geht, den Kunden vor Missbräuchen beim Ticketing zu schützen. Vor diesem Hintergrund drängen sich deshalb auch Ausnahmen auf. So sollte dem Kunden beispielsweise das Recht verbleiben, sein Ticket dann einer anderen Person zu überlassen, wenn er wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.<\/p><p>4. Die Einführung personalisierter Tickets stellt ohne Zweifel eine sehr effiziente Form der Verhinderung eines Graumarkts dar. Dabei dürfen aber andere Anliegen nicht aus den Augen verloren werden. Dies gilt namentlich für den Wunsch des Kunden nach Anonymität. Ein solcher Wunsch ist umso verständlicher, als er den Veranstalter in der Regel nicht kennt und deshalb auch nicht weiss, was mit seinen Daten geschieht. Die Tatsache, dass der Veranstalter den Schutz der Persönlichkeit des Kunden (Art. 28 ZGB) und das Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz zu respektieren hat, schliesst Missbräuche nicht aus. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass personalisierte Tickets nicht generell, sondern nur unter qualifizierten Voraussetzungen zum Einsatz gelangen sollten, denkbar wäre dies beispielsweise, wenn es darum geht, bestimmten als gewalttätig bekannten Personen den Zutritt zu einem Sportstadium zu verwehren.<\/p><p>5. Der Bundesrat sieht im Augenblick keine Veranlassung, Massnahmen gegen den Graumarkt zu ergreifen. Er vertraut darauf, dass sich die Veranstalter (ebenso wie die Weiterverkäufer von Tickets) ans geltende Recht halten. Ein Graumarkt vergrault nicht nur potenzielle Kunden, sondern bedeutet auch, dass ein Teil des Erlöses aus dem Ticketing in andere Taschen als jene des Anbieters fliesst. Kein rational handelnder Veranstalter kann dies wollen. Verantwortung tragen aber auch die Kunden. Sie haben zwar keinen Anspruch auf verbilligte Tickets. Noch weniger aber sind sie gezwungen, eine bestimmte Konzert- oder Sportveranstaltung zu besuchen und dafür Fantasiepreise zu bezahlen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass auf Schweizer Websites Tickets von ausverkauften Konzert- und Sportveranstaltungen zu Preisen des Mehrfachen des regulären Preises angeboten werden, zum Teil gar vor dem offiziellen Vorverkaufsstart?<\/p><p>2. Ist es legal, Konzerttickets weiterzuverkaufen, ohne auf der Differenz zwischen Wiederverkaufspreis und regulärem Preis Mehrwertsteuer und Urheberrechtsvergütungen zu leisten?<\/p><p>3. Ist die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ticketcorner, welche den Weiterverkauf der Tickets untersagt, ein Mittel gegen den Grauhandel, oder verstösst die Klausel im Gegenteil gegen geltendes Recht?<\/p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat zur Diskussion stehende Massnahmen wie die Einführung von personalisierten Tickets oder die Festsetzung eines Höchstzuschlages, zu dem Tickets weiterverkauft werden dürfen?<\/p><p>5. Ist er bereit, selbst Massnahmen gegen den Graumarkt zu ergreifen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Graumarkt für Tickets für Konzert- und Sportveranstaltungen"}],"title":"Graumarkt für Tickets für Konzert- und Sportveranstaltungen"}