{"id":20103084,"updated":"2023-07-28T08:24:25Z","additionalIndexing":"55;2841;Lebensmittelzusatzstoff;Auslegung des Rechts;Verhaltenskodex;wirtschaftliche Auswirkung;Lebensmittelrecht;Lebensmittelsicherheit;internationales Vertragswerk;landwirtschaftliche Produkte","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2673,"gender":"m","id":3870,"name":"Baettig Dominique","officialDenomination":"Baettig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L04K01050606","name":"Lebensmittelrecht","type":1},{"key":"L05K0105060602","name":"Lebensmittelsicherheit","type":1},{"key":"L04K10020202","name":"internationales Vertragswerk","type":1},{"key":"L04K05030201","name":"Auslegung des Rechts","type":1},{"key":"L02K1402","name":"landwirtschaftliche Produkte","type":1},{"key":"L04K08020242","name":"Verhaltenskodex","type":2},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":2},{"key":"L04K14020402","name":"Lebensmittelzusatzstoff","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-05-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1268175600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1276812000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2673,"gender":"m","id":3870,"name":"Baettig Dominique","officialDenomination":"Baettig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"10.3084","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Codex Alimentarius wurde 1962 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geschaffen, mit dem Ziel, internationale Normen, Richtlinien und Empfehlungen für Lebensmittel zu erarbeiten. Der Begriff \"Codex Alimentarius\", auch Lebensmittelkodex genannt, steht auch für alle Lebensmittelnormen, die in 13 Bänden zusammengefasst sind und von der Kommission des Codex Alimentarius und ihren nachgeordneten Organen (Codex-Komitees und intergouvernementale Fachgruppen) erlassen werden. Die Kommission ist offen für alle Mitgliedstaaten und assoziierten Mitglieder der WHO und\/oder der FAO, die sich für internationale Lebensmittelnormen interessieren. Die Schweiz ist Mitglied des Codex Alimentarius seit seiner Gründung und hat zurzeit den Vorsitz von zwei Codex-Komitees inne (Codex-Komitee für Kakaoerzeugnisse und Schokolade und Codex-Komitee für natürliche Mineralwasser). Sie beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der Codex-Komitees, sei es in Form von schriftlichen Stellungnahmen oder durch Entsendung von Delegationen an Sitzungen der Codex-Komitees. Diese Delegationen können je nach Thema Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, der Industrie, des Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors, aber auch Vertreterinnen und Vertreter von Konsumentenorganisationen sowie wissenschaftliche Fachpersonen umfassen.<\/p><p>2. Die Codex-Normen sind rechtlich nicht verbindlich, ausser wenn sie nach ordentlichem Verfahren in die nationalen Gesetzgebungen der Staaten aufgenommen werden. In der Schweiz werden sie nicht automatisch in die Gesetzgebung aufgenommen; die Codex-Standards dienen jedoch als Referenz bei der Erarbeitung des Lebensmittelrechts.<\/p><p>3. Der Codex Alimentarius ist weltweit die Referenz für die Hersteller, Konsumentinnen und Konsumenten, Verarbeiter von Lebensmitteln sowie für die nationalen Kontrollstellen für Lebensmittel. Die Codex-Normen werden ebenfalls verwendet in Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten der Welthandelsorganisation. Sie sind im Übereinkommen über technische Handelshemmnisse aufgeführt sowie im Übereinkommen über die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen, das \"die gemischte FAO-\/WHO-Kommission des Codex Alimentarius als zuständige Normierungsorganisation für die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln\" bezeichnet. Konkret heisst das, dass ein Land, dessen Massnahmen im Lebensmittelbereich konform sind mit den Codex-Normen, im Streitfall grundsätzlich nicht die Beweislast zu tragen hat.<\/p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Anfrage Stähelin 06.1111 vom 20. September 2006 festgehalten hat, haben Produktion, Industrie und Handel des Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors ein besonderes Interesse, dass technische Hemmnisse den freien Handel mit Drittländern nicht behindern. Die Codex-Normen sind das Hauptinstrument, um die rechtliche Sicherheit dieses freien Handels sicherzustellen. Daher leistet der Codex einen bedeutenden Beitrag zum guten Funktionieren unseres Lebensmittelhandels und unterstützt somit die Schweizer Wirtschaft. <\/p><p>Die Nahrungsergänzungsmittel sind im Codex Alimentarius aufgelistet. Die Richtlinien über die Vitamin- und Mineralstoff-Nahrungsergänzungsmittel umfassen Empfehlungen zur Definition, Zusammensetzung, Verpackung und Kennzeichnung der Nahrungsergänzungsmittel.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Kann der Bundesrat die beiden Kammern im Detail darüber informieren, wie genau die Schweiz beteiligt ist an den Agenturen der Weltgesundheitsorganisation, der Welthandelsorganisation, aber auch der Europäischen Union, welche die Bestimmungen des Codex Alimentarius ausarbeiten und zur Anwendung bringen?<\/p><p>2. Kann der Bundesrat darüber informieren, ob der Codex Alimentarius am 31. Dezember 2009 tatsächlich in Kraft getreten ist und ob die neuen Standards für die Schweiz verbindlich erklärt werden, über welche Kanäle und mit welchen Mitteln?<\/p><p>3. Welches sind im gegebenen Fall die konkreten Auswirkungen auf Wirtschaft und Landwirtschaft? Was wird aus den Nahrungsergänzungsmitteln?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gelten die Bestimmungen des Codex alimentarius seit 1. Januar 2010 in der Schweiz?"}],"title":"Gelten die Bestimmungen des Codex alimentarius seit 1. Januar 2010 in der Schweiz?"}