﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103150</id><updated>2023-07-28T10:07:18Z</updated><additionalIndexing>24;Zinsbesteuerung;Richtlinie EU;Trust;freier Dienstleistungsverkehr;Steuerhinterziehung;Marktzugang;Steuerstrafrecht;Stiftung;Informationsaustausch</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1107040602</key><name>Zinsbesteuerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09010203</key><name>Richtlinie EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010103</key><name>Informationsaustausch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701030311</key><name>Marktzugang</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030901</key><name>freier Dienstleistungsverkehr</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070301020106</key><name>Trust</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703031001</key><name>Stiftung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010205</key><name>Steuerstrafrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-09T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-05-12T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-06-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>10.3150</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das helvetische Geschäftsmodell, mit Steuerschwarzgeld Milliarden zu verdienen, ist am Ende. Im Dezember 2009 stellte auch der Bundesrat endlich erstmals klar, dass er keine unversteuerten Gelder aus dem Ausland in der Schweiz will. Noch stehen aber die dafür notwendigen Massnahmen aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Finanzplatz Schweiz braucht eine tragfähige Zukunftsperspektive, keine weiteren aussichtslosen Rückzugsgefechte mit einem Schrecken ohne Ende. Eine nachhaltige Strategie ruht auf zwei Pfeilern: einer konsequenten Weissgeldstrategie und einem verbesserten Marktzugang. So können die Reputation der Schweiz gestärkt, Rechtssicherheit geschaffen und eine nachhaltige Entwicklung unseres Finanz- und Werkplatzes sichergestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der automatische Austausch von Informationen über Zinszahlungen zwischen Steuerbehörden hat nichts mit einem "gläsernen Bürger" zu tun. Ausgetauscht wird gegenwärtig zwischen EU-Staaten allein die Information über den jährlichen Zinsertrag, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten und die kontoführende Bank.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bietet die Schweiz der EU heute den Informationsaustausch gemäss Zinsbesteuerungsrichtlinie an, so kann sie dafür im Gegenzug Übergangsfristen und ein Dienstleistungsabkommen einfordern, das dem Finanz- und Werkplatz Schweiz den freien Marktzugang zur EU sichert. Wie lange dieses Zeitfenster noch offen steht, ist fraglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat nahm im Juli 2002 im Rahmen der Bilateralen II mit der EG formell Verhandlungen über ein Dienstleistungsabkommen auf. Doch Economiesuisse wollte verhindern, dass der Schutz der Schweizer Konsumierenden auf EU-Niveau angehoben wird. Und die Bankiervereinigung verteidigte verbissen ihr Steuerschwarzgeldgeschäft. Die beiden Wirtschaftsverbände brachten die Verhandlungen zum Absturz. Noch besteht die Möglichkeit, den Bedürfnissen und Erwartungen der breiten Bevölkerung besser als damals Rechnung zu tragen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Im Dezember 2009 hat der Bundesrat die strategischen Stossrichtungen für die Finanzplatzpolitik der Schweiz skizziert (vgl. Bericht vom 16. Dezember 2009 "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz"). Dabei wurden u. a. die Sicherung und Verbesserung des Marktzutrittes sowie die Sicherstellung der Integrität des Finanzplatzes als Stossrichtungen festgehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 25. Februar 2010 entschieden, dass er die Möglichkeiten für einen verbesserten Marktzutritt bei Einzelstaaten und der EU weiter vertiefen wird. Den Abschluss eines umfassenden Dienstleistungsabkommens mit der EU zur Verbesserung des Marktzugangs hat er hingegen verworfen. Die Analysen einer Arbeitsgruppe haben ergeben, dass die rechtlichen und institutionellen Unterschiede zwischen der Schweiz und der EU (namentlich im Infrastrukturbereich) zu komplexen und langwierigen Verhandlungen führen würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Bezug auf die Verbesserung des Marktzutritts bei Einzelstaaten laufen bereits einzelne Gespräche. Insbesondere wird im Rahmen der von Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble am 26. März 2010 eingesetzten bilateralen Arbeitsgruppe zur Klärung offener Finanz- und Steuerfragen zuhanden der Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Deutschland auch der Marktzutritt von Schweizer Banken in Deutschland behandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie in der Begründung der Motion erwähnt, lehnt der Bundesrat unversteuerte Gelder aus dem Ausland ab. Um die Integrität des bedeutenden Schweizer Finanzplatzes zu wahren, richtet der Bundesrat seine Finanzplatzstrategie auf die Verwaltung von versteuerten Vermögen aus. So hat er das EFD beauftragt, die neue Amtshilfepolitik im Sinne des Standards von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens weiterhin konsequent und rasch umzusetzen. Sodann will der Bundesrat zur Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit die Regularisierung unversteuerter Vermögen unter Wahrung der Privatsphäre vorantreiben. Die Ausarbeitung von entsprechenden Lösungsvarianten durch das EFD ist im Gange. Den automatischen Informationsaustausch lehnt der Bundesrat ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dies gilt auch für das Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU. Das mit der EU vereinbarte System des Steuerrückbehalts mit der Möglichkeit einer freiwilligen Meldung hat sich bewährt. Hingegen ist der Bundesrat bereit, bei einer entsprechenden Anfrage der EU über eine Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens im Sinne der zurzeit innerhalb der EU laufenden Bemühungen zur Stopfung von Schlupflöchern in der geltenden Zinsbesteuerungsrichtlinie zu diskutieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei dieser EU-internen Revision geht es einerseits um die Besteuerung zusätzlicher Finanzinstrumente wie wertpapierähnlicher Forderungen, gewisser Lebensversicherungen und strukturierter Produkte sowie bislang unberücksichtigter Anlagefonds. Andererseits soll verhindert werden, dass die Anwendung der Richtlinie - also die für natürliche Personen geltende Steuerpflicht - via zwischengeschaltete juristische Personen umgangen werden kann. Zu diesem Zweck sollen die Zahlstellen der Zinszahlungen und ihre Verpflichtungen besser definiert werden. So soll zukünftig eine Stiftung oder ein Trust auf der Grundlage von Positivlisten ebenfalls als Zahlstelle identifiziert werden und bei Erhalt einer Zinszahlung entweder Meldung machen oder eine Quellensteuer erheben.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU Verhandlungen über die gegenseitige Öffnung der Märkte für Dienstleistungen und die Einführung des automatischen Austauschs von Informationen basierend auf der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie vorzubereiten, die sich auf die Meldung von Zinszahlungen natürlicher Personen beschränkt, aber derzeit überarbeitet wird. Dabei soll die Schweiz auf den Einbezug der wirtschaftlich Berechtigten an Finanzstrukturen wie Trusts und Stiftungen drängen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Informationsaustausch gemäss EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie und Marktzugang</value></text></texts><title>Informationsaustausch gemäss EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie und Marktzugang</title></affair>