﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103152</id><updated>2025-11-14T08:28:12Z</updated><additionalIndexing>2811;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Drogenhandel;bilaterales Abkommen;illegale Zuwanderung;Afrika</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2688</code><gender>m</gender><id>3885</id><name>Grin Jean-Pierre</name><officialDenomination>Grin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010803060101</key><name>illegale 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-06-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2519</code><gender>m</gender><id>542</id><name>Mörgeli Christoph</name><officialDenomination>Mörgeli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2673</code><gender>m</gender><id>3870</id><name>Baettig 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Jede abgewiesene Asylsuchende und jeder abgewiesene Asylsuchende, die oder der von der Nothilfe lebt, kostet die Waadtländer Steuerzahlerinnen und -zahler somit jährlich 15 000 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Geht man davon aus, dass im Kanton Waadt 8,4 Prozent aller Asylgesuche eingereicht werden, und rechnet man diese Zahl von 650 Personen hoch, so kommt man zum Schluss, dass sich in der gesamten Schweiz zwischen 7000 und 9000 Menschen illegal aufhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Beantwortung einer Interpellation hat der Waadtländer Staatsrat im Dezember 2009 festgehalten, dass 2008 gegen 181 Asylsuchende oder abgewiesene Asylsuchende ein Verfahren wegen Verstössen gegen Bestimmungen im Strafgesetzbuch in die Wege geleitet wurde; 287 haben gegen Bestimmungen im Betäubungsmittelgesetz verstossen. 54 Personen  haben mit Kokain gehandelt, was einem Anteil von 62 Prozent entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nun kann aber einer Person, die einen Eintrag im Strafregister hat, nicht nach Artikel 14 Absatz 2 des Asylgesetzes eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ruth Metzler hat in Nigeria ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Zwar beantragen zahlreiche Nigerianerinnen und Nigerianer aus rein wirtschaftlichen Motiven Asyl in der Schweiz. Es gilt aber anzumerken, dass das Abkommen seine Wirkung entfaltet, auch wenn die Situation bei Weitem nicht befriedigend ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch mit den senegalesischen Behörden hat Ruth Metzler ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Das senegalesische Parlament hat das Abkommen aber leider nie ratifiziert, weil es unter Druck von Nichtregierungsorganisationen geriet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Falls ein Asylsuchender unter den heutigen Umständen die Schweiz nicht verlassen will, riskieren wir, seine Anwesenheit und seine Missetaten während mehrerer Jahrzehnte erdulden zu müssen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./4. Der Bundesrat ist sich der vom Autor der Interpellation hervorgehobenen Problematik bewusst. Seit mehreren Jahren unternimmt er alle möglichen Schritte, um eine Lösung für diese unbefriedigende Situation zu finden. Eine solche Lösung hängt hauptsächlich von der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten der betreffenden Personen ab. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass es sich dabei im Vergleich mit der Gesamtzahl der Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und mit Erfolg in ihr Herkunftsland weggewiesen werden können, um eine statistisch unwesentliche Zahl handelt. Gleichzeitig hält der Bundesrat auch fest, dass das Bundesamt für Migration eine unabhängige Fachperson damit beauftragt hat, einen Bericht über die langfristigen Nothilfebezügerinnen und -bezüger zu erstellen. Dieser Bericht wird im Frühling/Sommer 2010 erwartet. Darin soll aufgezeigt werden, wie effizient das vom Gesetzgeber festgelegte Ziel - die Erhöhung der Zahl der freiwillig zurückgekehrten Personen - in den verschiedenen Bereichen staatlichen Handelns, das direkt oder indirekt mit dem Sozialhilfestopp zusammenhängt, erreicht wird. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Seit der Abschluss eines Transitabkommens mit Senegal im Jahr 2003 gescheitert ist, hat der Bundesrat auf dieses Instrument verzichtet. Die Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit Klauseln zur Durchbeförderung setzte er jedoch mit verschiedenen afrikanischen Ländern wie Nigeria und Algerien fort. Parallel dazu entwickelte der Bundesrat neue Instrumente, die besonders in Afrika angewendet werden. Einerseits strebt der Bundesrat mit verschiedenen Ländern den Abschluss von Migrationsabkommen an. Inhaltlich gehen diese Abkommen über die klassischen Rückübernahmeabkommen hinaus: Sie enthalten auch Klauseln zur freiwilligen Rückkehr und zu weiteren Bereichen, die zu einer gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme beitragen sollen. Mit Guinea-Conakry und Benin konnten die Verhandlungen zum Abschluss solcher Instrumente zu Ende geführt werden. Das Abkommen mit Benin sollte in den nächsten Monaten unterzeichnet werden. Das Abkommen mit Guinea-Conakry wird unterzeichnet, sobald die politischen Umstände dies erlauben, d. h., sobald in diesem Land nach dem Staatsstreich vom 23. Dezember 2008 die verfassungsmässige Ordnung wiederhergestellt und wieder eine demokratisch gewählte Regierung eingesetzt wurde. Andererseits hat der Bundesrat Vereinbarungen nach Artikel 100 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer abgeschlossen. In diesen werden lediglich organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihren Heimatstaat sowie mit der Rückkehrhilfe und der Wiedereingliederung geregelt. Solche Vereinbarungen wurden mit Sierra Leone, der Demokratischen Republik Kongo sowie Guinea-Conakry abgeschlossen. Letzgenante Vereinbarung, unterzeichnet am 4. November 2004 in Conakry, wird bei Inkrafttreten des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Guinea über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich aufgehoben. Schliesslich werden im Rahmen von Migrationspartnerschaften auch Memoranda of Understanding abgeschlossen. Diese verfolgen das Ziel, die Zusammenarbeit im Migrationsbereich mit bestimmten Staaten zu stärken sowie die Chancen der Migration für alle beteiligten Partner zu fördern und gleichzeitig die Probleme der Migration auf eine konstruktive Art zu lösen. Zu diesem Ziel führt das Instrument der Migrationspartnerschaft, weil es sich um eine ausgeglichene Partnerschaft und einen umfassenden Ansatz für die Migrationsproblematik handelt, d. h. einen Ansatz, der die Zusammenhänge zwischen der Migration und anderen Bereichen wie der Entwicklung berücksichtigt. Nach Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo beabsichtigt der Bundesrat auch mit Nigeria ein solches Memorandum of Understanding abzuschliessen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat unterhält zu Burkina Faso und Mali seit mehreren Jahren gute Beziehungen in Bezug auf die Zusammenarbeit im Migrationsbereich, insbesondere was die Identifizierung der Staatsangehörigen aus Mali bzw. Burkina Faso mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz sowie die Ausstellung von Laissez-passer betrifft. Die statistischen Zahlen für diese Länder sind sehr tief, und nichts weist auf einen Anstieg in nächster Zukunft hin. In Anbetracht dessen und auf Wunsch unserer Partner wird zurzeit auf eine Formalisierung der Beziehungen verzichtet.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Ist sich der Bundesrat darüber im Klaren, dass sich gewisse abgewiesene Asylsuchende ohne Ausweispapiere, ob sie nun mit Drogen gehandelt haben oder nicht, seit mehr als zehn Jahren in unserem Land aufhalten und die Schweiz sich ausserstande sieht, diese Menschen auszuschaffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat der Bundesrat nach dem gescheiterten Versuch, mit Senegal im Jahr 2003 ein Transitabkommen abzuschliessen, einen erneuten Anlauf unternommen, um einen anderen Partnerstaat für die Rückkehr abgewiesener afrikanischer Asylsuchender zu finden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zwei politisch stabilen Staaten in der Sahelzone, Mali und Burkina Faso, kommt im Rahmen der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit eine bedeutende Unterstützung zu. Sind diese Staaten als mögliche Transitländer angegangen worden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass sich gewisse abgewiesene Asylsuchende, ob sie nun mit Drogen gehandelt haben oder nicht, noch in zwanzig Jahren in der Schweiz aufhalten werden, falls keine Lösung für ihre Rückkehr gefunden wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Afrika. Wann gibt es ein Transitabkommen?</value></text></texts><title>Afrika. Wann gibt es ein Transitabkommen?</title></affair>