{"id":20103159,"updated":"2023-07-27T21:44:14Z","additionalIndexing":"48;Auto;Fahrzeugausrüstung;Evaluation;Vereinigung;Sport;Kind;Sicherheit im Strassenverkehr","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2667,"gender":"m","id":3831,"name":"Bischofberger Ivo","officialDenomination":"Bischofberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L05K1803010101","name":"Auto","type":1},{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im 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April 2010 in Kraft getretenen Änderung der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) wird erreicht, dass 7- bis 12-jährige Kinder, die kleiner sind als 150 cm, als Mitfahrer einen gleichwertigen Schutz bei Unfällen erhalten wie jüngere oder ältere Fahrzeuginsassen. Die einzelnen Fragen lassen sich wie folgt beantworten:<\/p><p>1. Die Schutzwirkung der Kinderrückhaltevorrichtungen wird durch zahlreiche Risikoanalysen, unfallmedizinische Studien und Crashtests belegt, z. B. in einem gemeinsam von der Weltgesundheitsorganisation, der internationalen Automobilorganisation FIA und der Weltbank herausgegebenen Handbuch aus dem Jahre 2009 (Seat-belts and child-restraints. A road safety manual for decision-makers and practitioners) oder in Crashtests des Touring Club der Schweiz (TCS).<\/p><p>2. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Sicherheitsmassnahmen ist in der Regel sehr gut. Gerade die Sicherheit von Kindern liegt der Bevölkerung besonders am Herzen. Durch zusätzliche Informationen über den durch die erweiterte Kindersitzpflicht erzielten Sicherheitsgewinn kann die Akzeptanz noch gesteigert werden.<\/p><p>Die volkswirtschaftliche Bilanz der neuen Sicherheitsmassnahme dürfte nach Auffassung des Bundesrates ebenfalls positiv sein. Strassenverkehrsunfälle verursachen jährlich 13,1 Milliarden Franken materielle Kosten. Die Vermeidung von schweren Verletzungen und Todesfällen hat deshalb - abgesehen von weniger Leid und Trauer - einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen zur Folge. Die vergleichsweise bescheidenen Kosten (ab 20 Franken) für Sitzerhöher, die neben den Kindersitzen ebenfalls zulässig sind, fallen vor diesem Hintergrund kaum ins Gewicht.<\/p><p>Die erweiterte Kindersitzpflicht führt schliesslich kaum zu erheblichen Mehrfahrten, zumal in den meisten Fahrzeugen auf den Rücksitzen nach wie vor drei Kinder transportiert werden können. Die geringfügigen ökologischen Auswirkungen sind in Anbetracht des Sicherheitsgewinns in Kauf zu nehmen.<\/p><p>3. Die erweiterte Kindersitzpflicht führt zwar für die Sportvereine und Jugendorganisationen in der Tat zu einem gewissen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand. Dieser ist allerdings gering. Vereine und Organisationen können die Sitzerhöher selber beschaffen, zentral lagern und für Transporte zur Verfügung stellen. Die Kinder können aber auch verpflichtet werden, die Sitzerhöher - wie ihre übrige Sportausrüstung - selber zum Besammlungsplatz mitzubringen. Der Bundesrat geht deshalb nicht davon aus, dass sich diese Massnahme negativ auf den Breitensport im Jugendbereich auswirken wird.<\/p><p>4. Gewisse Ausnahmen wurden im Bundesrecht schon vorgesehen. So gilt keine Sicherungspflicht mit Rückhaltevorrichtungen für Kinder, die vor dem zwölften Altersjahr die Grösse von 150 cm erreichen, sowie für Kinder ab vier Jahren in Gesellschaftswagen und auf speziell für Kinder vorgesehenen Sitzplätzen in Kleinbussen. Eine generelle Befreiung für Gruppentransporte, welche für Vereine oder Organisationen durchgeführt werden, berücksichtigt die Sicherheitsinteressen der Kinder nicht in ausreichendem Masse und wird deshalb vom Bundesrat abgelehnt.<\/p><p>5. Die erweiterte Kindersitzpflicht betrifft nicht nur einzelne Organisationen, sondern alle, die Kinder in Fahrzeugen mitführen. Aus diesem Grund wurden im Anhörungsverfahren nicht einzelne Organisationen, sondern die üblichen Adressaten (kantonale Behörden, Verkehrsverbände usw.) schriftlich zur Stellungnahme eingeladen. Dessen ungeachtet stand es allen Interessierten frei, sich im Rahmen der Anhörung zu äussern, zumal die Verordnungsrevision via Medien gesamtschweizerisch angekündigt worden war.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Verkehrsregelnverordnung (VRV) dahingehend abzuändern, dass ab dem 1. April dieses Jahres für sämtliche Kinder bis zwölf Jahre bzw. einer Grösse von 150 cm zum Transport im Auto eine Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) verwendet werden muss. Heute gilt eine Kindersitzpflicht für Kinder unter sieben Jahren. Diese erweiterte Kindersitzpflicht hat gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen. Die Sportvereine sind besonders betroffen. Für sie ist die geplante Verordnungsänderung mit erheblichen logistischen und finanziellen Problemen und Auswirkungen verbunden, denn jedes Wochenende werden unzählige Juniorinnen und Junioren (etwa 60 Prozent der Kinder in der Schweiz sind in einem Sportverein aktiv, pro Jahrgang sind es etwa 80 000 an der Zahl) in Privatfahrzeugen oder Kleinbussen von Eltern an Spiele und Turniere gefahren. Viele Vereine sind auf diese Bereitschaft der Eltern angewiesen. Die mit der erweiterten Kindersitzpflicht einhergehende Notwendigkeit einer Zusatzausrüstung für die Autos und Busse ist mit einem beachtlichen finanziellen Aufwand verbunden. Die Motivation zur freiwilligen Vereinsarbeit wird damit beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: <\/p><p>1. Sicherheit im Verkehr ist ein allseits anerkanntes Anliegen. Ist er überzeugt, dass mit der geplanten Verordnungsänderung tatsächlich mehr Sicherheit im Verkehr geschaffen wird? Existieren Beweise bzw. Studien, welche die erhöhte Sicherheit durch eine erweiterte Kindersitzpflicht belegen? <\/p><p>2. Wie schätzt er die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der geplanten Verordnungsänderung ein? <\/p><p>3. Ist er sich der möglichen Konsequenzen für die Sportvereine und den Breitensport im Juniorenbereich bewusst? <\/p><p>4. Ist er bereit, zusätzliche Ausnahmebestimmungen bzw. Erleichterungen für Vereinstransporte in die Verordnung aufzunehmen? <\/p><p>5. Weshalb wurden keine Sportverbände oder verwandten Institutionen zur Vernehmlassung eingeladen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sicherheit ja, Masslosigkeit nein. Auswirkungen der erweiterten Kindersitzpflicht"}],"title":"Sicherheit ja, Masslosigkeit nein. Auswirkungen der erweiterten Kindersitzpflicht"}