﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103190</id><updated>2025-11-14T07:18:31Z</updated><additionalIndexing>24;Zinsbesteuerung;Deutschland;Bankgeheimnis;Zahlung;Bankeinlage;Datenbasis;Diebstahl</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1107040602</key><name>Zinsbesteuerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K120301010301</key><name>Datenbasis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010202</key><name>Diebstahl</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040205</key><name>Bankeinlage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020209</key><name>Zahlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040208</key><name>Bankgeheimnis</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010105</key><name>Deutschland</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-09T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-05-12T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-06-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>10.3190</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die offizielle Hehlerei der deutschen Regierung von illegal beschafften Bankdaten schweizerischer Herkunft muss den Bundesrat endlich zum Handeln bewegen. Es kann nicht sein, dass Regierungen fremder Staaten solche illegal beschafften Bankdaten aufkaufen können und dann ungestraft davonkommen. Die Folgen davon wären verheerend für unser Land und unseren Finanzplatz. Würde dies Schule machen, würde auf unserem Finanzplatz von kriminellen Tätern, ausländischen Nachrichtendiensten und fremden Finanzministern Jagd auf schweizerische Bankkundendaten gemacht. So weit dürfen wir es nicht kommen lassen. Datenklau und Hehlerei muss bestraft werden. Der Bundesrat muss ein Zeichen setzen und etwas gegen dieses unrechtmässige Vorgehen unternehmen. Geklaute Bankkundendaten dürfen nicht für die Verfolgung von potenziellen Steuersündern verwendet werden. Bis dies sichergestellt ist, muss der Bundesrat die Steuererträge aus dem Zinsbesteuerungsabkommen zurückbehalten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Diebstahl von Bankkundendaten ist in unserem Land eine strafbare Handlung, und die Schweiz wird alles unternehmen, um die Täter zu bestrafen. Der Kauf solcher Daten durch einen Staat, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, verstösst gegen Treu und Glauben. Die Schweiz wird bei Gesuchen, die auf gestohlenen Daten beruhen, keine Amtshilfe leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat seinem Befremden darüber Ausdruck verliehen, dass die deutsche Regierung Bereitschaft signalisiert hat, auf das Angebot einzugehen, um in den Besitz von Daten von Kunden einer Schweizer Bank zu gelangen. Diese Haltung hat der Bundesrat auch in bilateralen Gesprächen mit Deutschland stets wiederholt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz und ein Nachbarstaat, mit dem traditionell gute Beziehungen gepflegt werden. In diesem Sinn will der Bundesrat auch das Problem der gestohlenen und den deutschen Behörden zum Kauf angebotenen Daten lösen. So soll diese Frage namentlich im Rahmen der von Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble am 26. März 2010 eingesetzten bilateralen Arbeitsgruppe zur Klärung offener Finanz- und Steuerfragen zuhanden der Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Deutschland geklärt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der Motion vorgeschlagene einstweilige Rückbehaltung der Deutschland zustehenden Erträge aus dem Steuerrückbehalt gemäss Zinsbesteuerungsabkommen würde eine Verletzung von völkerrechtlichen Verpflichtungen darstellen. Eine solche Massnahme erachtet der Bundesrat prinzipiell und vor dem Hintergrund der erwähnten gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland als nicht zielführend.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass jene Steuererträge, welche aus dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU auf deutschen Vermögenserträgen in der Schweiz erhoben werden, bis zur vertraglichen Regelung des Umgangs mit illegal beschafften Bankkundendaten in der Schweiz zurückbehalten und nicht an Deutschland überwiesen werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rückbehaltung der deutschen Gelder aus der Zinsbesteuerung</value></text></texts><title>Rückbehaltung der deutschen Gelder aus der Zinsbesteuerung</title></affair>