﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103198</id><updated>2023-07-28T13:33:49Z</updated><additionalIndexing>34;Fernsehen;Ruhezeit;Zeit;audiovisuelles Programm</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202050101</key><name>Fernsehen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202030103</key><name>audiovisuelles Programm</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070205030203</key><name>Ruhezeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010310</key><name>Zeit</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-05-19T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2714</code><gender>m</gender><id>3911</id><name>Voruz Eric</name><officialDenomination>Voruz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3198</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Seit es das Fernsehen gibt, hat sich das audiovisuelle Umfeld stark verändert. Die Anzahl Fernsehketten, aber auch diejenige der Aufnahmegeräte und Heimkinoinstallationen haben sich vervielfacht. Die stärkste Veränderung ist jedoch offenbar die vor dem Fernseher verbrachte Zeit: mehr als drei Stunden pro Tag. Im Laufe der Zeit wurden aus den Fernsehsendungen Gefässe für Machtstrukturen, die sich Verfügbarkeit des Gehirns zunutze machen und das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten zu beeinflussen versuchen. Diese "neuen" Werte basieren hauptsächlich auf Konkurrenzdenken und gegenseitiger Zerstörung, die durch das Fernsehen zu Normen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einführung eines täglichen Fernsehunterbruchs von sechs Stunden verhilft den Bürgerinnen und Bürgern zu einer Verschnaufpause. Dies wird sich rasch auf die Gesundheit der Allgemeinheit und das Sozialleben auswirken.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der internationale Vergleich zeigt, dass die Schweizer und Schweizerinnen relativ wenig Zeit vor dem Fernseher verbringen. Gemäss Bundesamt für Statistik verbrachten in den Jahren 2008/09 lediglich rund 9 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren täglich mehr als 3 Stunden vor dem Fernseher, während nahezu 65 Prozent der Männer und Frauen weniger als 2 Stunden fernsahen. Entsprechende Zahlen aus dem Ausland liegen deutlich höher. So sehen beispielsweise in Frankreich fast 19 Prozent und in Deutschland etwas über 16 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren mehr als 3 Stunden täglich fern. Weitere Erhebungen zeigen zudem, dass die Zuschauerzahlen nach Mitternacht erheblich und stetig abnehmen. Schon aus diesem Grund dürfte eine Zwangsabschaltung zwischen Mitternacht und 6 Uhr kaum einen Effekt haben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat lehnt Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit dem Fernsehkonsum ab und setzt vielmehr auf die Eigenverantwortung. Um insbesondere bei den Jugendlichen den eigenverantwortlichen Umgang mit den unterschiedlichen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie mit den verschiedenen Medien zu fördern, unterstützt der Bundesrat deswegen Bestrebungen zur Förderung der Medienkompetenz (vgl. Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen 02.3134 und 09.9064). Doch zeigt sich gerade bei den Jugendlichen eine abnehmende Tendenz der Fernsehnutzung. Wer folglich den Fokus nur auf das Medium Fernsehen richtet, verkennt, dass das Internet gerade bei Jugendlichen mehr Zeit in Anspruch nimmt als das Fernsehen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vom Motionär vorgeschlagene tägliche Fernsehpause von sechs Stunden erscheint vor diesem Hintergrund unverhältnismässig, da diese weder erforderlich noch geeignet ist, allfälligen negativen Einflüssen entgegenzuwirken. Zudem ist eine schweizweite Zwangsabschaltung auf allen Verbreitungsvektoren (Satellit, Antenne, Kabel und Internet) technisch kaum durchführbar. Schliesslich widerspräche eine solche Massnahme auch übergeordnetem Recht: Eine behördlich angeordnete Sendepause während sechs Stunden täglich liesse sich mit der in Artikel 17 der Bundesverfassung (BV; SR 101) garantierten Medienfreiheit nicht vereinbaren. Eine Verpflichtung der ausländischen TV-Stationen zur Einstellung der Sendetätigkeit während einer gewissen Zeit oder ein zwangsweiser Unterbruch der Weiterverbreitung in der Schweiz liesse sich nicht durchsetzen oder stünde im Widerspruch zu dem für die Schweiz geltenden Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (SR 0.784.405).&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist aufgefordert, die Gesetzgebung zu ändern und von Mitternacht bis 6 Uhr morgens landesweit eine allgemeine Fernseh-Sendepause einzuführen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fernsehen. Tägliche Pause für die Verfügbarkeit des Gehirns</value></text></texts><title>Fernsehen. Tägliche Pause für die Verfügbarkeit des Gehirns</title></affair>