﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103203</id><updated>2025-11-14T08:36:50Z</updated><additionalIndexing>2841;Versicherungsvertrag;Krankenversicherung;Papierlose/r;Pflichtversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2641</code><gender>m</gender><id>1162</id><name>Kuprecht Alex</name><officialDenomination>Kuprecht</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2010-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0506010402</key><name>Papierlose/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100113</key><name>Versicherungsvertrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100111</key><name>Pflichtversicherung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2010-09-20T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-05-26T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-09-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2552</code><gender>m</gender><id>532</id><name>Stähelin Philipp</name><officialDenomination>Stähelin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2357</code><gender>m</gender><id>276</id><name>Brändli Christoffel</name><officialDenomination>Brändli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2443</code><gender>m</gender><id>372</id><name>Inderkum Hansheiri</name><officialDenomination>Inderkum</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2459</code><gender>m</gender><id>409</id><name>Hess Hans</name><officialDenomination>Hess Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2559</code><gender>m</gender><id>538</id><name>Bürgi Hermann</name><officialDenomination>Bürgi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2667</code><gender>m</gender><id>3831</id><name>Bischofberger Ivo</name><officialDenomination>Bischofberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2641</code><gender>m</gender><id>1162</id><name>Kuprecht Alex</name><officialDenomination>Kuprecht</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3203</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Weisung des BSV vom 19. Dezember 2002, verschiedenen Äusserungen des Bundesrates sowie der höchstrichterlichen Rechtssprechung (vgl. etwa BGE 129 V 77) unterstehen Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung (sogenannte Sans-Papiers), die in der Schweiz den Wohnsitz im Sinne der Artikel 23 bis 26 ZGB begründet haben, der Versicherungspflicht gemäss KVG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses Obligatorium für rechtswidrig sich in der Schweiz aufhaltende Personen ist in mehrfacher Weise problematisch:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zunächst stellen sich erhebliche praktische Probleme bei der Krankenversicherung von Sans-Papiers (vgl. etwa das Postulat Heim 09.3484): Es besteht erstens ein grosses Missbrauchspotenzial, denn die Versicherer können mangels Papieren gerade nicht prüfen, ob die betreffende Person überhaupt existiert. Und aufgrund des in der Realität oftmals fehlenden festen Wohnsitzes ist zweitens die Zustellung der Korrespondenz sowie auch die Sicherstellung des Zahlungsverkehrs (Stichwort Prämieninkasso) erschwert. Und weil das ordentliche Betreibungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, kann auch die Sozialhilfe nicht auf dem ordentlichen Weg eingeschaltet werden. Schliesslich zeigt die Versicherungspraxis, dass Sans-Papiers erst bzw. nur dann gemeldet werden, wenn hohe medizinische Kosten anfallen oder angefallen sind (z. B. Schwangerschaften). Damit wird der Solidaritätsgedanke der sozialen Krankenversicherung ungebührlich strapaziert. Dies gilt umso mehr, als auch Sans-Papiers Anspruch auf Prämienverbilligung haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Den Versicherern ist es unter Androhung von Sanktionen aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt, die kantonalen Fremdenpolizeien über Personen ohne geregeltes Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu informieren. Dies ist stossend. Denn im Bereich der obligatorischen Krankenversicherungen handeln die Krankenversicherer als quasi-staatliches Organ. De facto hindert so die eine staatliche Behörde die andere am Vollzug ihrer gesetzlichen Aufgaben. Dadurch wird der Datenschutz ad absurdum geführt. Gewiefte Sans-Papiers-Organisationen nützen diese Informationsasymmetrie gezielt und systematisch aus - auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 der Bundesverfassung) für jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung, wird durch den Ausschluss der Sans-Papiers aus der Grundversicherung nicht verletzt. Diese haben nämlich unabhängig davon, ob eine Versicherung besteht oder nicht, das Recht auf eine minimale medizinische Versorgung. (Hieran sollte sich der Umfang der medizinischen Versorgung orientieren.) Es gibt andere Möglichkeiten, wie Spitäler und andere Institutionen anfallende Kosten bei der fehlenden Krankenversicherung decken können. (Primär die Bezahlung der Leistung durch den Bezüger selber oder, subsidiär, die Kostenübernahme durch die öffentliche Hand, etwa über die Sozial- oder die Nothilfe.)&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) stellt gegenüber dem früheren Recht einen echten sozialen Fortschritt dar. Mit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung hat es die Gleichbehandlung aller im Krankheitsfall umgesetzt. Dank der universellen Deckung und dem einheitlichen Leistungskatalog kann der gesamten Bevölkerung der Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. Somit unterstehen Sans-Papiers nach Artikel 3 KVG der Krankenversicherungspflicht, solange sie sich in der Schweiz aufhalten, da sie im Sinne von Artikel 24 des Zivilgesetzbuches (SR 210) hier Wohnsitz haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Ausschluss einer Bevölkerungsgruppe von der Krankenversicherung wäre nach Ansicht des Bundesrates ein Rückschritt. Damit würde eine Lücke in das bestehende System gerissen und eine wesentliche Grundlage des KVG infrage gestellt. Der Bundesrat erachtet es als zentral, dass allen Personen, die in der Schweiz leben - unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus - dieselbe medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem würde die Errichtung eines parallelen Gesundheitssystems, wie es der Motionär fordert, redundante Strukturen schaffen. Dies würde schliesslich zusätzliche Kosten verursachen und zu einer Verschiebung von Krankenversicherungslasten zu Kantonen oder Bund führen. Für die Versicherten ergäbe sich letztlich keine spürbare Erleichterung, während die Steuerzahler belastet würden. Auch auf administrativer Ebene hätte dies einen grossen Aufwand insbesondere für Bund und Kantone zur Folge. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine Systemänderung, die unnötigerweise öffentliche Mittel in Anspruch nähme, nicht sinnvoll, wenn eine wirtschaftlich geeignetere Versorgung auf Basis eines Versicherungssystems existiert. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allerdings besteht tatsächlich Bedarf nach Klärung bestimmter Fragen im Zusammenhang mit der Versicherung der Sans-Papiers, die im Übrigen keine genau definierte Personengruppe bilden. Deshalb hat sich der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Heim 09.3484, "Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung", bereit erklärt, die Situation der Sans-Papiers in den einzelnen Kantonen zu untersuchen. Wie der Bundesrat in seiner jüngsten Antwort auf die Interpellation Heim 09.4122, "Würde der Papierlosen", ausgeführt hat, erachtet er es im jetzigen Zeitpunkt und bevor die Schlussfolgerungen aus dem entsprechenden Bericht vorliegen, nicht als notwendig, in diesem Bereich weitere Schritte zu unternehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusammenfassend ergibt sich, dass die vom Motionär aufgeworfene Problematik nicht einfach durch den Ausschluss einer Bevölkerungsgruppe vom KVG gelöst wird. Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche vorsieht, die Sans-Papiers von der KVG-Grundversicherung auszunehmen und deren Gesundheitsversorgung über andere gesetzliche Wege zu regeln.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht für Sans-Papiers</value></text></texts><title>Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht für Sans-Papiers</title></affair>