{"id":20103211,"updated":"2023-07-28T13:13:52Z","additionalIndexing":"10;Vertrag mit der EU;Europäischer Wirtschaftsraum;EFTA;bilaterale Verhandlungen;Rahmenabkommen;Beitritt zu einer internationalen Organisation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L06K100202010201","name":"bilaterale Verhandlungen","type":1},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":1},{"key":"L05K1002020107","name":"Rahmenabkommen","type":1},{"key":"L03K090205","name":"Europäischer Wirtschaftsraum","type":1},{"key":"L03K090204","name":"EFTA","type":1},{"key":"L05K1002010301","name":"Beitritt zu einer internationalen Organisation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-09T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-05-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1268866800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307570400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"10.3211","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Es mehren sich die Hinweise darauf, dass sich der bilaterale Weg, den wir seit dem EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 beschreiten, dem Ende zuneigt.<\/p><p>Nach Artikel 93 Absatz 2 des EWR-Abkommens fasst der gemeinsame EWR-Ausschuss seine Beschlüsse im Einvernehmen zwischen der EU und den mit einer Stimme sprechenden Efta-Staaten. Die Schweiz hätte in einem Efta-Pfeiler mit Island, Liechtenstein und Norwegen aufgrund ihres wirtschaftlichen und politischen Gewichts und der unbestrittenen Leistungsfähigkeit ihrer Diplomatie heute mehr Einfluss als 1992, weil damals auch noch Finnland, Österreich und Schweden dem Efta-Pfeiler des EWR angehörten.<\/p><p>Im EWR bestehen auf Efta-Seite eine Efta-Überwachungsbehörde und ein Efta-Gerichtshof. In beiden sind die Efta-Staaten im EWR mit je einem Mitglied vertreten. Nach den bilateralen Verträgen übernimmt die Schweiz EU-Recht, und ihre Gerichte legen es selbstständig nach den Regeln des Völkerrechts aus. Im Konfliktfall sind wir vielfach auf den schwierigen diplomatischen Weg verwiesen (z. B. Steuerstreit mit der EU). Fragen, die im EWR rechtlich gelöst werden, haben im Bilateralismus politischen Charakter.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Es werden keine Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU geführt. Die allfällige Aufnahme solcher Verhandlungen müsste vom Bundesrat beschlossen werden.<\/p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion 09.3249 festgestellt hat, beinhalten die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU keinen Automatismus zur Übernahme neuen EU-Rechts. Dennoch müssen diese Abkommen regelmässig angepasst werden, um eine einheitliche Anwendung des für beide Parteien relevanten EU-Rechts sicherzustellen und um auch für die Schweiz nachteilige Verzerrungen zu vermeiden. Die Idee eines Rahmenabkommens geht unter anderem auf das Anliegen zurück, diesen Aktualisierungsprozess zu verbessern. Eine allfällige Lösung muss aber die Souveränität beider Parteien achten und darf keinen Automatismus enthalten. Mit einem Rahmenabkommen könnten allenfalls zudem verschiedene horizontale Fragen, die sich bei den meisten bilateralen Verträgen stellen, einheitlich geregelt werden. Schliesslich würde ein Rahmenabkommen auch eine Plattform bieten, um den politischen Dialog zwischen der Schweiz und der EU zu intensivieren. <\/p><p>Der Rat der EU stellt in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Dezember 2008 fest, dass es zwischen dem in unseren bilateralen Abkommen anwendbaren Recht und der Entwicklung des EU-Rechts Unterschiede gibt. Er möchte diese Unterschiede vermindern, indem ein ständiger Mechanismus geschaffen wird, welcher der Schweiz eine effizientere Anpassung an die Weiterentwicklung des EU-Rechts ermöglicht. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass ein effizienter Anpassungsmechanismus bezüglich der Verträge grundsätzlich den Interessen beider Parteien entspricht. Jeder Anpassungsmechanismus muss aber mit unserer Souveränität und unseren internen Verfahren im Einklang stehen. Ein Rahmenabkommen muss als Gesamtes den Interessen der Schweiz entsprechen.<\/p><p>2. Der Bundesrat hat sich im Europabericht 2006 und im Aussenpolitischen Bericht 2009 ausführlich zur Frage der Wahrung unserer Souveränität im Rahmen des bilateralen Weges geäussert. Er wird diese Thematik zudem auch im Bericht zur Beantwortung des Postulats Markwalder 09.3560 evaluieren.<\/p><p>3. Ein mögliches Rahmenabkommen mit der EU würde sich vom EWR in seiner Art unterscheiden: Es würde sich um ein Instrument handeln, das in erster Linie die Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen mit der EU erleichtern und als Plattform zur Förderung des Politikdialogs dienen soll. Im Gegensatz dazu ist der EWR ein multilaterales und globales Abkommen, das Norwegen, Island und Liechtenstein mit dem gesamten EU-Binnenmarkt verbindet; ein Rahmenabkommen mit der EU wäre lediglich bilateral und würde sich auf Verfahrensfragen konzentrieren. Im Gegensatz zum EWR, der einen umfassenden Zugang zum Binnenmarkt gewährleistet, bliebe es bei einem Rahmenabkommen beim sektoriellen Ansatz, der derzeit beispielsweise den Dienstleistungssektor nicht umfasst. Ein Rahmenabkommen hätte keine Änderung oder Ausdehnung der materiellen Zusammenarbeitsbereiche mit der EU zur Folge.<\/p><p>4. Die Frage nach einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum EWR wird im Rahmen des Berichts zur Beantwortung des Postulats Markwalder 09.3560 behandelt werden. Bis dahin hält der Bundesrat fest, dass die Aussagen im Europabericht 2006 sowie im Aussenpolitischen Bericht 2009 nach wie vor Gültigkeit haben und dass die Weiterführung der bilateralen Zusammenarbeit zurzeit das am besten geeignete Instrument für die Wahrung der Schweizer Interessen gegenüber der EU ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss der Legislaturplanung 2007-2011 soll der Bundesrat Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen aufnehmen. <\/p><p>1. Wie weit sind die Verhandlungen? Was kann die Schweiz mit dem Abschluss eines solchen Abkommens erreichen? Wie beurteilt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die vom Ministerrat der Europäischen Union erhobene Forderung, die bilateralen Verträge (die künftigen wie die bestehenden) seien - wie das EWR-Abkommen - sowohl auf politischer wie auf judizieller Ebene zu dynamisieren (http:\/\/register.consilium.europa.eu\/pdf\/en\/08\/st16\/st16651-re01. en08.pdf, \"NZZ\" vom 9. Dezember 2008, S. 16)?<\/p><p>2. Ist er der Auffassung, dass der Bilateralismus, dem das institutionelle Mitwirkungsrecht weitgehend fehlt, die Souveränität der Schweiz im Konfliktfall ausreichend wahrt?<\/p><p>3. Worin liegt im materiellen Recht der Unterschied zwischen einem Rahmenabkommen und der Mitgliedschaft im EWR? In welchem Masse würden im EWR Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit garantiert?<\/p><p>4. Ich frage den Bundesrat, ob er angesichts der Krise des Bilateralismus einerseits und der grossen Widerstände gegen einen EU-Beitritt andererseits bereit ist, einen erneuten Anlauf zu einem EWR-Beitritt der Schweiz ins Auge zu fassen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rahmenabkommen mit der EU versus EWR"}],"title":"Rahmenabkommen mit der EU versus EWR"}