﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103217</id><updated>2023-07-28T10:33:42Z</updated><additionalIndexing>24;Geldwäscherei;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K050102010205</key><name>Steuerstrafrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020104</key><name>Geldwäscherei</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-05-12T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2665</code><gender>m</gender><id>3829</id><name>Tschümperlin Andy</name><officialDenomination>Tschümperlin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2488</code><gender>m</gender><id>464</id><name>Fehr Hans-Jürg</name><officialDenomination>Fehr Hans-Jürg</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2608</code><gender>f</gender><id>1147</id><name>Kiener Nellen Margret</name><officialDenomination>Kiener Nellen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2613</code><gender>m</gender><id>1150</id><name>Levrat Christian</name><officialDenomination>Levrat</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2591</code><gender>m</gender><id>1152</id><name>Daguet André</name><officialDenomination>Daguet</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2544</code><gender>f</gender><id>522</id><name>Wyss Ursula</name><officialDenomination>Wyss Ursula</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3217</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Finanzplatz Schweiz pflegte während Jahrzehnten das Geschäft mit dem Steuerschwarzgeld. Heute ist dieses Geschäftsmodell am Ende, weil es Rechtsunsicherheit schafft und die Reputation der Schweiz beschädigt. Ein tadelloser, weltweit anerkannter Ruf des Finanzplatzes Schweiz ist aber unverzichtbar, um international in Zukunft erfolgreich bestehen zu können. Im Dezember 2009 stellte auch der Bundesrat klar, dass er in der Schweiz keine unversteuerten Gelder mehr aus dem Ausland will. Noch hat er aber die dafür notwendigen Massnahmen nicht ergriffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Geldwäschereigesetz (GwG) liegt seit 1998 ein Instrumentarium vor, das den Finanzsektor selbst zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet. Nicht allein der Staat, sondern auch die Finanzintermediäre sollen wirksam gegen Missbrauch und kriminelle Machenschaften vorgehen und so ihre Risiken vermindern. Die bisherigen Erfahrungen sind ermutigend. Der Finanzplatz Schweiz ist in den letzten Jahren kaum mehr in schwere Fälle von Terrorismusfinanzierung oder der Finanzierung der organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es zeigen sich aber neue Lücken. Die wichtigste betrifft heute die schweren Fiskaldelikte. Will der Bundesrat dies wirksam angehen, so muss er auch den Finanzsektor in die Verantwortung einbeziehen. Das haben wichtige Partnerstaaten der Schweiz bereits getan. Grossbritannien, Frankreich, Belgien, Deutschland und andere Staaten haben schwere Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei qualifiziert. Für die Reputation des Finanzplatzes Schweiz wäre es fatal zuzuwarten, bis auch die Schweiz zu diesem Schritt gezwungen wird. Noch hat die Aktionsgruppe gegen Geldwäscherei (Groupe d'action financière) formell keine entsprechende Empfehlung verabschiedet. Diese ist aber in Diskussion. Auch der Bundesrat hatte betont, dass das GwG dem Wandel der Gefahrenlage laufend angepasst werden müsse (Botschaft 07.064, Ziff. 1.2). Er sollte in Bezug auf schwere Fiskaldelikte nicht länger zuwarten, sondern mit der Revision des GwG proaktiv handeln.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Groupe d'action financière (Gafi; Financial Action Task Force, FATF) nimmt zurzeit im Hinblick auf den 4. Zyklus gegenseitiger Evaluationen eine Teilrevision ihrer Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vor. Die Qualifizierung der Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei ist nur eine von vielen Fragen, welche Gegenstand dieser Revision sind. Diese befasst sich mit weiteren wichtigen Themen, unter anderem mit der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen und Trusts, einschliesslich des Zugangs der zuständigen Behörden zu den entsprechenden Informationen, oder mit der Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Verwaltungs- und Justizbehörden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat nahm zur Kenntnis, dass die Arbeiten zu den Steuerdelikten bereits abgeschlossen sind; ferner, dass die Gafi fest entschlossen ist, diese "tax crimes" auf die Liste der Deliktskategorien zu setzen, die im nationalen Recht zwingend als Vortaten zur Geldwäscherei zu qualifizieren sind; schliesslich, dass in dieser Sache noch kein formeller Entscheid gefallen ist. Effektiv ist vorgesehen, nach dem Prinzip "nothing is agreed until everything is agreed" ein Gesamtrevisionspaket, zu dem auch die Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei gehören werden, zu schnüren und es dem Beschlussorgan der Gafi (Plenarversammlung) bis Ende 2011 zur Annahme vorzulegen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist generell der Auffassung, dass zuerst die Verabschiedung dieses Gesamtpakets abgewartet werden sollte, bevor dem Parlament eine umfassende Vorlage zur Änderung der Schweizer Geldwäschereigesetzgebung vorgelegt wird. Da sich die Teilrevision der Gafi nicht auf die Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei beschränkt, ist tatsächlich zu erwarten, dass auch in anderen Fragen gesetzliche Anpassungen erforderlich sein werden. Der Bundesrat ruft auch in Erinnerung, dass erst im Februar des vergangenen Jahres die jüngste Änderung der schweizerischen Gesetzgebung zur Geldwäscherei in Kraft getreten ist. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die schweren Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei betrifft, weist der Bundesrat darauf hin, dass dieser Tatbestand im Bereich der indirekten Steuern im Schweizer Recht bereits besteht (qualifizierter Abgabebetrug). So ist seit dem 1. Februar 2009 Artikel 14 Absatz 4 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht in Kraft. Diese Bestimmung qualifiziert den bandenmässigen Schmuggel (am Zoll) als Vortat zur Geldwäscherei. Im Visier hat sie Zollabgaben und Mehrwertsteuer, also indirekte Steuern. Was hingegen die Qualifizierung von Delikten im Bereich der direkten Steuern als Vortaten zur Geldwäscherei anbelangt, wird der Bundesrat im Rahmen seiner globalen Finanzmarktstrategie verschiedene Optionen prüfen. Selbst wenn es im Interesse des Finanzplatzes Schweiz wäre, schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei zu gegebenem Zeitpunkt ins Schweizer Recht zu übernehmen, wäre eine vorzeitige Einführung jedoch nicht wünschenswert, weil dadurch für unseren Finanzplatz Wettbewerbsnachteile entstehen könnten. Nach Ansicht des Bundesrates muss die Einführung solcher Regeln auf anerkannten internationalen Standards beruhen, die für alle Finanzplätze angewendet werden. Deshalb will er den formellen Entscheid des Beschlussorgans der Gafi abwarten, bevor er diese Regeln ins Schweizer Recht überführt.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, schwere Fiskaldelikte als Vortat zur Geldwäscherei zu qualifizieren und dem Parlament die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Geldwäscherei und, falls erforderlich, weitere Gesetzesanpassungen zu unterbreiten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Weissgeldstrategie. Schwere Steuervergehen als Vortat zur Geldwäscherei</value></text></texts><title>Weissgeldstrategie. Schwere Steuervergehen als Vortat zur Geldwäscherei</title></affair>