﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103219</id><updated>2023-07-28T09:44:01Z</updated><additionalIndexing>28;Konkubinat;elterliche Sorge;Eltern;Vertrag des Privatrechts;Erziehung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2436</code><gender>f</gender><id>350</id><name>Bernasconi Maria</name><officialDenomination>Bernasconi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01030104</key><name>elterliche Sorge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030504</key><name>Konkubinat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030302</key><name>Erziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070201</key><name>Vertrag des Privatrechts</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030301</key><name>Eltern</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-05-19T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2666</code><gender>f</gender><id>3830</id><name>Carobbio Guscetti Marina</name><officialDenomination>Carobbio Guscetti</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2665</code><gender>m</gender><id>3829</id><name>Tschümperlin Andy</name><officialDenomination>Tschümperlin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2421</code><gender>f</gender><id>358</id><name>Stump Doris</name><officialDenomination>Stump</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2608</code><gender>f</gender><id>1147</id><name>Kiener Nellen Margret</name><officialDenomination>Kiener Nellen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2423</code><gender>f</gender><id>360</id><name>Thanei Anita</name><officialDenomination>Thanei</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2714</code><gender>m</gender><id>3911</id><name>Voruz Eric</name><officialDenomination>Voruz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2630</code><gender>f</gender><id>1129</id><name>Schenker Silvia</name><officialDenomination>Schenker Silvia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2294</code><gender>f</gender><id>94</id><name>Goll Christine</name><officialDenomination>Goll</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2522</code><gender>m</gender><id>499</id><name>Pedrina Fabio</name><officialDenomination>Pedrina</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2436</code><gender>f</gender><id>350</id><name>Bernasconi Maria</name><officialDenomination>Bernasconi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3219</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge von Gesetzes wegen für nichtverheiratete Eltern wird weder die Gleichstellung gestärkt noch den Vätern mehr Verantwortung in der Erziehung übertragen. Diese Tatsache zeigt sich sehr klar bei verheirateten Eltern, denen die elterliche Sorge von Gesetzes wegen gemeinsam zusteht: Mehrere  Studien zeigen, dass sogar verheiratete Väter nur sehr wenig Zeit mit ihrem Kind oder ihren Kindern verbringen. Deshalb verstehen viele verheiratete Frauen sich selbst als alleinerziehende Mütter ihres Nachwuchses.  Ebenso stellt man fest, dass nach einer Scheidung der Kontakt zum Vater kaum mehr vorhanden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen darf man sich nicht darauf beschränken, Massnahmen für den Fall einer Trennung zu treffen. Vielmehr müssen auch Massnahmen ins Auge gefasst werden für Familien, in denen die Eltern zusammenleben. Eine gemeinsame elterliche Sorge kann ja nur funktionieren, wenn ein Minimum an Übereinstimmung zwischen den Eltern herrscht. Darüber sind sich auch die Gerichte einig. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser Feststellung entstand der Vorschlag einer Vereinbarung zwischen den Eltern, unabhängig von deren Zivilstand. Eine solche Vereinbarung wäre der Eckpfeiler der gemeinsamen elterlichen Sorge, steht bei diesem gemeinsamen Engagement doch das Kind im Zentrum und nicht eine Regelung der Beziehung des Elternpaars.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Idee ist, dass die Eltern unabhängig von ihrem Zivilstand eine Vereinbarung unterschreiben, in der sowohl die elterliche Sorge als auch die Obhut und der Unterhalt für das Kind geregelt werden, und zwar für die Zeit des Zusammenlebens wie auch bei einer möglichen Trennung. Diese Vereinbarung müssen die Eltern vor der Vormundschaftsbehörde unterzeichnen, wie dies schon heute der Fall ist für nichtverheiratete Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge beantragen (Art. 133 Abs. 3 und Art. 298a Abs. 1 ZGB).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es versteht sich von selbst, dass die Regelungen über die Obhut, den Unterhalt und das Besuchsrecht bei einer Trennung neu verhandelt werden müssen, insbesondere um den veränderten Lebensumständen der Eltern Rechnung zu tragen. Die ursprüngliche Vereinbarung soll dabei als Leitplanke dienen, womit Konflikte vermieden oder zumindest entschärft werden können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit dem Eingehen einer Ehe verpflichten sich die Ehegatten gegenseitig, "das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen" (Art. 159 Abs. 2 ZGB). Seit Inkrafttreten dieser Bestimmung am 1. Januar 1988 verzichtet das Gesetz damit bewusst darauf, dem Vater oder der Mutter bestimmte Rollen in der Ehe zuzuweisen. Auch sind die Ehegatten nicht gehalten, sich auf eine solche Rollenverteilung zu verständigen und das Ergebnis (schriftlich) festzuhalten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Auffassung des Bundesrates hat sich dieses Regime bewährt. Für den Bundesrat bringt die von der Motion geforderte Elternkonvention deshalb keinen Mehrwert. Es droht vielmehr ein administrativer Leerlauf, nicht zuletzt deshalb, weil die Elternkonvention laut Motion vor der Vormundschaftsbehörde abzuschliessen wäre. Damit ist gleichzeitig auch gesagt, dass der Bundesrat nicht die Hoffnung hat, dass eine Elternkonvention in der Lage wäre, späteren Konflikten vorzubeugen bzw. deren Bewältigung einfacher zu machen. Die Gefahr ist im Gegenteil sehr gross, dass eine Elternkonvention, die in guten Zeiten abgeschlossen worden ist, von vorneherein nicht für den Konfliktfall taugt. Aus dem gleichen Grund kann auch eine Scheidungskonvention nicht "auf Vorrat", sondern immer nur mit Blick auf die konkrete Scheidung hin abgeschlossen werden (Art. 140 Abs. 2 ZGB). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Übrigen teilt der Bundesrat die Einschätzung der Motion, wonach das (gemeinsame) Sorgerecht noch keine Garantie dafür ist, dass sich beide Elternteile auch tatsächlich im gewünschten Umfang um ihre Kinder kümmern. Er unterstützt das Anliegen der Motion auch insofern, als Sorgerechtsfragen möglichst losgelöst vom Zivilstand der Eltern beantwortet werden sollten. Eine entsprechende Botschaft wird er dem Parlament noch in diesem Jahr unterbreiten.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf vorzulegen, mit dem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird für eine Vereinbarung zwischen den Eltern, unabhängig von deren Zivilstand; diese Vereinbarung muss bei der Geburt des Kindes bei der Vormundschaftsbehörde hinterlegt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Für eine gemeinsame elterliche Verantwortung</value></text></texts><title>Für eine gemeinsame elterliche Verantwortung</title></affair>