{"id":20103220,"updated":"2023-07-27T20:28:51Z","additionalIndexing":"66;Wassernutzung;Wasserkraftwerk;Bewilligung;Klimaveränderung;Verfahrensrecht;Vereinfachung von Verfahren;Bewilligung für Kraftwerk;Gesetz;Stromerzeugung;Gewässerschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L04K17030202","name":"Wasserkraftwerk","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L04K17010104","name":"Bewilligung für Kraftwerk","type":1},{"key":"L04K06010504","name":"Wassernutzung","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1},{"key":"L04K05030208","name":"Verfahrensrecht","type":2},{"key":"L05K1703030102","name":"Stromerzeugung","type":2},{"key":"L04K06020209","name":"Klimaveränderung","type":2},{"key":"L04K06010407","name":"Gewässerschutz","type":2},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-05-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1268953200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1276812000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"10.3220","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung, die der Wasserkraft in Bezug auf die Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Entwicklung von Randregionen zukommt. Die direkte Einflussnahme des Bundes auf den Ausbau der Wasserkraft ist jedoch beschränkt. Nach Artikel 76 Absatz 4 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV; SR 101) verfügen die Kantone eigenständig über ihre Wasservorkommen. Eine Ausnahme bilden Gewässerstrecken, die die Landesgrenze berühren, wo der Bund für die Wasservergabe zuständig ist. In Anbetracht dieser Tatsache beantworten wir die gestellten Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Der Bundesrat ist grundsätzlich auch der Ansicht, dass die Bewilligungs- und Konzessionsverfahren für Wasserkraftanlagen beschleunigt werden sollten. Für die Kraftwerke in der Zuständigkeit des Bundes gilt seit der Revision des Wasserrechtsgesetzes von 1998 das konzentrierte Verfahren für Neukonzessionen. Das bedeutet, dass alle Spezialbewilligungen sowie Einwände Direktbetroffener im selben Verfahren behandelt werden müssen. Somit ist die Konzessionserteilung das Leitverfahren, in dem auch die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und über die Plangenehmigung entschieden wird. Diese Regelung kann beschleunigende Wirkung haben. Zudem erarbeitet der Bund eine Empfehlung zur Planung von umweltverträglichen Kleinwasserkraftwerken, wodurch die Planungs- und Rechtssicherheit erhöht und damit das Bewilligungs- und Konzessionsverfahren beschleunigt wird.<\/p><p>2. Der Bund hat keinen Einfluss auf die Verfahren, die in der Kompetenz der Kantone liegen. Die im Jahre 2008 veröffentlichte Wasserkraftstrategie des Bundesamts für Energie (BFE) verfolgt das Ziel, die Potenziale der Wasserkraftnutzung bei Neu-, Um- und Ausbauten nachhaltig zu nutzen und die schweizerische Wasserkraft im europäischen Wettbewerb optimal zu positionieren. Für deren Umsetzung wurden sechs Strategieansätze definiert, welche den Kantonen als Leithilfe für die Umsetzung ihrer eigenen Wasserkraftstrategie zur Verfügung stehen. Der Bundesrat steht hinter diesen strategischen Ansätzen und deren Begründungen.<\/p><p>3. Der Zuwachs der Wasserkraftproduktion seit dem Jahr 2000 beträgt gemäss Wasserkraftstatistik des BFE (Wasta) 618 Gigawattstunden. Geplant sind gemäss Statistik bis 2015 weitere 421 Gigawattstunden durch die Realisierung von im Bau befindlichen Anlagen (Stand 1. Januar 2010).<\/p><p>Mit der Festlegung eines Energieausbauziels im Energiegesetz wurde für Kleinwasserkraftwerke das Anreizsystem der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) lanciert. Seit der Einführung der KEV wurden 706 Projekte (Stand Dezember 2009) mit einer möglichen jährlichen Produktionsmenge von rund 2014 Gigawattstunden angemeldet. Ausgehend von einer Realisierungsquote von 50 Prozent kann demnach bis 2030 mit einem Produktionsausbau aus Kleinwasserkraftwerken von rund 1000 Gigawattstunden gerechnet werden. Diese Menge entspricht dem in den Potenzialstudien ausgewiesenen und vom BFE als realistisch empfundenen Ausbaupotenzial für Kleinwasserkraftwerke. <\/p><p>Wenn diese Potenziale umgesetzt werden, sind nach Einschätzung des Bundesrates zur minimalen Zielerreichung gemäss Artikel 1 Absatz 4 EnG keine zusätzlichen Massnahmen nötig.<\/p><p>4.\/5. Die Bezifferung der Stromminderproduktion aufgrund der Mindestrestwassermengen gemäss Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) wird in der Literatur sehr unterschiedlich beurteilt. <\/p><p>Gemäss einer Studie aus dem Jahr 2004 ist mit einer Produktionsminderung bis 2035 von 900 Gigawattstunden, bis 2050 von 1800 Gigawattstunden zu rechnen. Mit der neuen Ausnahmeregelung von Artikel 32 GSchG (betrifft kleine Gewässer über 1700 m ü. M.) könnten ggf. 50 Gigawattstunden Strom durch Mehrproduktion kompensiert werden. Somit geht der Bundesrat, wie bereits in der Antwort zur Motion 03.3096 erwähnt, nach wie vor von einer maximalen Stromminderproduktion von 2000 Gigawattstunden im Jahre 2070 aus. Durch die Umsetzung der neuen Gewässerschutzbestimmungen erreichen die Schweizer Wasserkraftwerke den gleichen Qualitätsstandard wie die Wasserkraftwerke in der EU.<\/p><p>6. Auf der Basis einer neueren Generation von Klimamodellen wurde im Jahre 2004 erstmals eine Niederschlagsabnahme für die Schweiz prognostiziert. Bis ins Jahr 2050 wurde ein Rückgang des mittleren Abflusses (und ein entsprechend reduziertes hydraulisches Potenzial) um rund 7 Prozent errechnet. Inzwischen kommen mehrere Studien übereinstimmend zum Schluss, dass die Klimaänderung massgebliche Auswirkungen auf die Stromproduktion in der Schweiz haben wird. Für die Wasserkraft werden die stärksten Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse für alpine Einzugsgebiete in mittleren bis höheren Lagen vorausgesagt. Damit muss sowohl bei Speicher- als auch bei Laufkraftwerken langfristig mit Produktionseinbussen im erwähnten Rahmen gerechnet werden, wobei eine mengenmässige Reduktion bis 2030 nicht beziffert werden kann.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bau von Wasserkraftanlagen, welche zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und auch in Randregionen grosse Wertschöpfung generieren, wird immer wieder aus diversen Gründen verzögert oder gar verhindert. Dabei müsste hier der Aspekt der Versorgungssicherheit klar im Vordergrund stehen, und die Bewilligungsverfahren müssten rasch und unkompliziert ablaufen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass die Bewilligungs- und Konzessionsverfahren für Wasserkraftanlagen beschleunigt werden sollten? Falls ja, welche Massnahmen will er umsetzen, um eine Beschleunigung der Konzessions- und Bewilligungsverfahren für Wasserkraftanlagen zu erreichen? <\/p><p>2. Wie stellt er sich zu folgenden Ansätzen in der Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz vom Bundesamt für Energie vom März 2008: <\/p><p>- Verkürzung der Bearbeitungsfristen bei Rekursen? <\/p><p>- Konsequente Umsetzung der Koordination der Bewilligungsverfahren mit Bearbeitungsfristen bei den Kantonen? <\/p><p>- Ausschöpfen von Möglichkeiten für sinnvolle Zusammenlegung von Verfahrensstufen wie Plangenehmigungs- und Konzessionsverfahren? <\/p><p>3. Sind zusätzliche Massnahmen geplant, um die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft zu verbessern, damit das Ziel von zusätzlich 2000 Gigawattstunden bis 2030 erreicht wird? <\/p><p>4. Wie hoch schätzt er nach der Revision des Gewässerschutzgesetzes die Stromminderproduktion aufgrund der für diese Konzessionen vorgeschriebenen Restwassermengen bis 2030 ein? Wie will er diesen Produktionsverlust kompensieren? <\/p><p>5. Ist er immer noch der Ansicht, dass die Bestimmungen über die Restwassermengen eine Stromminderproduktion von 2000 Gigawattstunden pro Jahr bis 2070, wenn alle alten Konzessionen erneuert sind, zur Folge haben (Antwort zur Motion 03.3096)? Wie hoch schätzt der Bundesrat die mögliche Mehrproduktion aufgrund der leider minimal ausgefallenen Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen bei der kürzlich beschlossenen Revision des Gewässerschutzgesetzes? <\/p><p>6. Wie schätzt er die Auswirkungen der Klimaveränderung auf die Wasserkraftproduktion bis 2030 ein?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beschleunigung der Konzessions- und Bewilligungsverfahren für Wasserkraftanlagen"}],"title":"Beschleunigung der Konzessions- und Bewilligungsverfahren für Wasserkraftanlagen"}