﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103241</id><updated>2023-07-27T19:34:03Z</updated><additionalIndexing>34;Buchführung;Staatsmonopol;Kontrolle;Wettbewerbsbeschränkung;im voraus festgesetzter Preis;Kostenrechnung;Gewinn;Dienstleistungsunternehmen;Bundesamt für Kommunikation;Tochtergesellschaft;Stiftung;Internet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020105</key><name>Internet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060201</key><name>Dienstleistungsunternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030201</key><name>Buchführung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703031001</key><name>Stiftung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030101</key><name>Wettbewerbsbeschränkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070304010205</key><name>Tochtergesellschaft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070301010303</key><name>Staatsmonopol</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010206</key><name>Gewinn</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050406</key><name>im voraus festgesetzter Preis</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040702</key><name>Bundesamt für Kommunikation</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-06-18T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2010-05-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3241</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Das Bakom kann Switch im Bereich der delegierten Aufgaben, d. h. bezüglich der Registrierung und Verwaltung von Domainnamen, beaufsichtigen. Dies beinhaltet auch die Entwicklung und Verwendung des Einnahmenüberschusses von rund 15 Millionen Franken. Das Bakom hat hingegen keine Kompetenz, die Verwendung des zweckgebundenen Kapitals an sich zu überprüfen. Es ist Aufgabe des Stiftungsrates, die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bildung und Auflösung dieser Mittel einzuhalten. Die gesetzliche Revisionsstelle und die Stiftungsaufsicht haben ihrerseits entsprechende Pflichten, dies angemessen zu überwachen. Die langfristigen Rückstellungen (18 428 550 Franken) werden in der Antwort zu Frage 3 behandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Rückstellung "Rechtshilfe Domains" (1 064 970 Franken) ist für ausserordentliche rechtliche Verpflichtungen vorgesehen, die aus der regulierten Tätigkeit entstehen können, zum Beispiel bei Systemausfällen, die zu Schadensfällen führen könnten. "Phase-out Domains" (5 133 580 Franken) ist eine Rückstellung, die unvorhergesehene Kosten bei einer allfälligen Übertragung der regulierten Tätigkeit auf einen neuen Leistungserbringer nach Ablauf des Delegationsvertrages decken soll. Die Behandlung dieser Rückstellungen während und nach Ablauf der Delegationsperiode ist im verwaltungsrechtlichen Vertrag eingehend geregelt. Bei der Umsatzschwankungsreserve (12 230 000 Franken) handelt es sich um eine Rückstellung in Zusammenhang mit dem Einnahmenüberschuss; die Frage der Höhe der zu bildenden Rückstellung ist allerdings Gegenstand von laufenden Diskussionen mit dem Bakom.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Stellte sich heraus, dass aus der Verwaltung und Registrierung von Domainnamen weitere überschüssige Mittel resultierten, würden sie dem obenerwähnten Einnahmenüberschuss zugeschlagen. Der Einnahmenüberschuss ist für Preissenkungen oder für Aufgaben oder Projekte von öffentlichem Interesse im Rahmen der Verwaltung des Domainnamensystems zu verwenden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die laufende Untersuchung des Bakom bezieht sich auf mögliche Diskriminierungstatbestände im Bereich der delegierten Tätigkeit von Switch zugunsten von Switchplus AG. Nachgelagerte Märkte, wie beispielsweise für Hostingdienste, sind mangels entsprechender Kompetenzen des Bakom in die Überprüfung nicht einbezogen. Gegenwärtig ist zudem ein Zivilprozess vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich hängig. Gestützt auf das Kartellgesetz wird in diesem Prozess angestrebt, Switch diskriminierende Verhaltensweisen zu untersagen. Aufgrund des hängigen Verfahrens hat die Wettbewerbskommission bis jetzt kein Verfahren eröffnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Unternehmen, welchen der Bund hoheitliche fernmelderechtliche Aufgaben überträgt, können verpflichtet werden, die entsprechenden Preise dem Bakom zur Genehmigung zu unterbreiten. Dies ist bei der Verwaltung und Registrierung der ".ch"-Domainnamen durch Switch der Fall. Überdies kann das UVEK Preisobergrenzen festlegen. Darauf wurde bisher insbesondere auch deshalb verzichtet, weil die Preise im Verlaufe der letzten Jahre deutlich gesenkt werden konnten. In beiden Fällen verfügt der Preisüberwacher über ein formelles Empfehlungsrecht gemäss Artikel 15 PüG. Dem Bakom die Kompetenz einzuräumen, die Preise selbst festzulegen, würde eine Änderung des Fernmeldegesetzes bedingen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Registrierung von Domainnamen ist in Europa nicht überall gleich geregelt. Häufig bieten nur Wiederverkäufer den Endkunden die Registrierung an. Systematische Preisvergleiche sind daher schwierig. Der Antwort auf die Frage 10.5121 liegt ein Vergleich mit Nachbarländern zugrunde. Im Jahr 2009 betrug der mittlere Wert in Frankreich 12 Euro (ohne Mehrwertsteuer), in Deutschland und Österreich bietet die offizielle Registerbetreiberin heute Domainnamen für 58 bzw. 36 Euro an (im ersten Jahr sogar jeweils doppelt so hoch). Im Vergleich dazu kosten bei Switch  ".ch"- und ".li"-Domainnamen 17 Franken pro Jahr, bei Wiederverkäufern teilweise noch weniger.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die Domainpreise müssen nicht nur die entstandenen Kosten decken, sondern sollen auch einen angemessenen Gewinn für einen bestimmten Zeitraum zulassen. Dabei wird nur der Aufwand einer effizienten Anbieterin berücksichtigt. Die Einnahmenüberschüsse aus vergangenen Perioden müssen dabei primär zur Preissenkung herangezogen werden. Dies kann dazu führen, dass die verrechneten Preise der Dienste sogar unter ihren entsprechenden Kosten zu liegen kommen können. Diese Methodik liegt allen bisher überprüften Preisen zugrunde. Die letztmals genehmigten Preise liegen bei 17 Franken (inkl. Mehrwertsteuer) für Endkunden und Fr. 9.50 (ohne Mehrwertsteuer) für Grosshandelskunden. Im Moment läuft beim Bakom ein neues Preisgenehmigungsverfahren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Interpellation 09.3991 lässt viele Fragen offen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gemäss der Bilanz per 31. Dezember 2008 verfügt Switch über langfristige Rückstellungen in Höhe von 18 428 550 Franken sowie ein zweckgebundenes Kapital in Höhe von 42 626 397 Franken, insgesamt somit über Reserven in Höhe von 61 054 947 Franken. Woher stammen diese Mittel, die weit über den in der Antwort genannten Betrag von 15 Millionen Franken Gewinn hinausgehen? Angesichts von jährlichen Erträgen in der Grössenordnung von 30 Millionen Franken (wovon etwa zwei Drittel aus der Domainnamenverwaltung stammen) sind diese Zahlen nicht nachvollziehbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was ist unter den im Anhang zur Bilanz genannten Verwendungszwecken für das zweckgebundene Kapital Rechtshilfe Domains (935 030 Franken), Marktrisiken Domains (3 166 420 Franken), strategische Projekte (6 024 948 Franken) sowie Next Switchlan (6 Millionen Franken) zu verstehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was ist unter den Verwendungszwecken für die Rückstellungen für Rechtshilfe Domains (1 064 970 Franken), Phase-out Domains (5 133 580 Franken) sowie Umsatzschwankungsreserve (10 230 000 Franken) zu verstehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sollte sich herausstellen, dass auch diese Mittel aus der überteuerten Abgabe von Domainnamen stammen, was gedenkt das Bakom mit diesen zu tun?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Das Bakom prüft, ob Switch mit ihrem Verhalten die Konkurrentinnen von Switchplus diskriminiert. Betrifft diese Überprüfung nur die Verwaltung von Domainnamen oder auch die diskriminierende Bevorzugung von Switchplus im nachgelagerten Markt der Internetzusatzdienstleistungen wie beispielsweise Hosting? Ist sichergestellt, dass sich die Wettbewerbskommission dieser Frage annimmt, sofern das Bakom sich für die Untersuchung von Wettbewerbsbeschränkungen in diesem nachgelagerten Markt für nichtzuständig erachten sollte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Switch legt die Domainpreise selber fest. Welche gesetzlichen Anpassungen wären nötig, damit das Bakom die Preise festlegen kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. In der Beantwortung der Frage 10.5121 schreibt der Bundesrat, dass die Domainnamenpreise in der Schweiz vergleichsweise tief seien. Mit welchen Ländern wurde die Schweiz verglichen? Wie viel kostet ein Domainname in den europäischen Ländern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welcher Domainnamenpreis wäre in der Schweiz kostendeckend?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Switch. Offene Fragen und Preissenkung von Domainnamen</value></text></texts><title>Switch. Offene Fragen und Preissenkung von Domainnamen</title></affair>