﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103243</id><updated>2023-07-01T10:13:32Z</updated><additionalIndexing>0421</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K080301030101</key><name>Beratungsweise</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080301020105</key><name>Motion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080301020106</key><name>Postulat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080301</key><name>parlamentarisches Verfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080305030101</key><name>Nationalrat</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-06-03T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2010-05-07T00:00:00Z</date><text>Das Büro beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>Parl</abbreviation><id>1</id><name>Parlament</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2010-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2010-06-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts><text><type i:nil="true" /><value>Das Büro beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text></texts></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3243</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In den letzten Jahren sind im Nationalrat zwischen den ordentlichen Sessionen zunehmend Sondersessionen eingefügt worden. Sie behandelten in der Regel ein zentrales, die Gesellschaft im betreffenden Zeitpunkt besonders beschäftigendes Thema. Auf der Tagesordnung dieser ausserordentlichen Sessionen wurde dann jeweils auch eine Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen aufgeführt, welche in einem engeren oder weiteren Zusammenhang mit dem zentralen Thema der ausserordentlichen Session standen. Die Beratungen wurden jeweils in der Kategorie II (Organisierte Debatte) geführt. Anschliessend wurde über alle Vorstösse entschieden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Kategorie II stehen für alle Fraktionen insgesamt nur 90 Minuten Redezeit zur Verfügung. Wenn in einer so kurzen Zeit 60, 80 oder 100 Vorstösse zur Diskussion stehen, ist es völlig ausgeschlossen, dass vor dem Entscheid des Rates über diese Vorstösse jeder Urheber und jede Urheberin einer Motion, einer Initiative oder eines Postulates seinen/ihren Vorstoss mündlich begründen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit verletzt dieses Vorgehen den ersten Satz von Artikel 46 Absatz 4 PGN. Er lautet: "Unabhängig von der Beratungsform kann die Urheberin oder der Urheber eine parlamentarische Initiative, eine Motion oder ein Postulat mündlich begründen." Dieses, jedem Parlamentsmitglied zustehende Recht wird ihm durch die massenweise Behandlung von Vorstössen in der Kategorie II entzogen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich verstehe, dass das Büro Wege sucht, um die grosse Flut von Vorstössen abzubauen. Und ich finde, dass ein Entscheid des Parlamentes zu einem Vorstoss - auch ohne dass dieser noch mündlich begründet worden wäre - immer noch besser ist, als dass Vorstösse gar nicht zur Behandlung kommen und nach zwei Jahren einfach abgeschrieben werden. Aber so etwas darf nicht auf "kaltem Weg" und gegen die ausdrückliche Garantie der mündlichen Begründung von Artikel 46 GRN eingeführt werden. Vom Gesetzgeber erwartet das Volk zu Recht vorbildliche Gesetzestreue. Dazu gehört auch die Einhaltung der eigenen Verfahrensvorschriften.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die organisierte Debatte (Kategorie II) wird in Artikel 47 des Geschäftsregelementes des Nationalrates (GRN) geregelt. In der Praxis wird diese Beratungsform mit einer jeweils vom Büro festgelegten beschränkten Gesamtredezeit auch für die Debatten über Vorstösse im Rahmen von ausserordentlichen Sessionen gewählt. Die Verteilung der Redezeit auf die Fraktionen richtet sich nach dem Verhältnis der Anzahl ihrer Mitglieder (vgl. aktuelle Verteilung gemäss Beschluss des Büros vom 20. August 2009).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Ansicht des Büros ist die gemeinsame Behandlung von mehreren parlamentarischen Vorstössen zu einem Thema in Form einer organisierten Debatte auch vor dem Hintergrund von Artikel 46 Absatz 4 GRN vertretbar. Urheberinnen und Urheber von parlamentarischen Vorstössen haben die Möglichkeit, ihre Vorstösse im Rahmen der den Fraktionen zur Verfügung stehenden Redezeit mündlich zu begründen. Die Fraktionen sollten in diesem Zusammenhang darauf bedacht sein, prioritär denjenigen Mitgliedern Redezeit zu gewähren, die einen traktandierten Vorstoss eingereicht haben. Es ist allerdings einzuräumen, dass bei der Traktandierung einer sehr grossen Anzahl von Vorstössen nicht alle Urheberinnen und Urheber ein Rederecht erhalten und unter Umständen nicht zu jeder Motion oder jedem Postulat einzeln Bezug genommen werden kann. Dies kann im Fall einer Annahme einer Motion dazu führen, dass der Ständerat und seine vorbereitende Kommission diese ohne Kenntnis der spezifischen Beweggründe des Nationalrates zu beraten haben. Bei einer Vielzahl angenommener Motionen erhöht sich die Geschäftslast des Ständerates zudem erheblich. Das Büro wird diesem Aspekt Rechnung tragen und eine Praxis entwickeln, wonach eine maximale Anzahl von Vorstössen pro organisierte Debatte nicht überschritten bzw. eine durchschnittliche theoretische Redezeit pro Urheber/Urheberin nicht unterschritten werden darf. Im Einklang mit dem Postulanten gilt es jedoch zu betonen, dass aufgrund der skizzierten Praxis zahlreiche Vorstösse beraten werden können, die sonst nach zwei Jahren ohne Behandlung abgeschrieben würden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Büro des Nationalrates wird beauftragt zu prüfen, wie entweder künftig den Motionären und Postulantinnen ihr Recht auf mündliche Begründung gemäss Artikel 46 Absatz 4 GRN auch in der organisierten Debatte (Kategorie II) wieder zugestanden werden kann oder wie das Geschäftsreglement anzupassen ist, damit der Rat nicht immer wieder gegen sein eigenes Reglement verstösst.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Organisierte Debatte. Mündliche Begründung von Motionen und Postulaten</value></text></texts><title>Organisierte Debatte. Mündliche Begründung von Motionen und Postulaten</title></affair>