{"id":20103274,"updated":"2023-07-28T11:56:14Z","additionalIndexing":"2811;freie Schlagwörter: Bettelei;Armut;Grenzgänger\/in;Ausländerrecht;grenzüberschreitende Wanderung;Rechtsstellung;soziales Problem;Grenzgebiet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4813"},"descriptors":[{"key":"L03K050601","name":"Ausländerrecht","type":1},{"key":"L05K0704030103","name":"Grenzgebiet","type":1},{"key":"L05K0702020110","name":"Grenzgänger\/in","type":1},{"key":"L04K05070203","name":"Rechtsstellung","type":1},{"key":"L03K010102","name":"soziales Problem","type":1},{"key":"L04K01080305","name":"grenzüberschreitende Wanderung","type":2},{"key":"L04K01010203","name":"Armut","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-28T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-05-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1268953200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1317160800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2528,"gender":"m","id":505,"name":"Ruey Claude","officialDenomination":"Ruey"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2487,"gender":"m","id":463,"name":"Favre Charles","officialDenomination":"Favre Charles"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2686,"gender":"f","id":3883,"name":"Glauser-Zufferey Alice","officialDenomination":"Glauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"10.3274","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Rechtsstellung der Bettlerinnen und Bettler wird in den ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht geregelt. Handelt es sich um eine Bürgerin oder einen Bürger der Europäischen Union, kann sich die Person auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) berufen, auf dessen Grundlage sie berechtigt ist, lediglich durch Vorweisen einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Passes in die Schweiz einzureisen. Das Recht auf Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit ist gewährleistet. Will sich die Person länger als drei Monate ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten, muss sie den Nachweis dafür erbringen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügt (Art. 24 Anhang I FZA). Des Weiteren ist es EU-Staatsangehörigen gestattet, sich zwecks Dienstleistungsempfang (beispielsweise Tourismus) in der Schweiz aufzuhalten (Art. 5 FZA). Für Aufenthalte von höchstens drei Monaten benötigen sie hierzu keine Aufenthaltserlaubnis (Art. 23 Anhang I FZA). Diese Regelungen gelten gestützt auf die Efta-Konvention (SR 0.632.31) auch für Bürgerinnen und Bürger der Efta-Mitgliedstaaten. <\/p><p>Da Betteln in der Schweiz nicht als Erwerbstätigkeit gilt und gleichzeitig davon ausgegangen werden muss, dass die bettelnde Person nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt bzw. als Dienstleistungsempfänger qualifiziert werden kann, können Staatsangehörige der EU und der Efta, die zwecks Bettelei in die Schweiz einreisen, grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufenthalt aus dem FZA ableiten. Handelt es sich um Drittstaatenangehörige, müssen die Einreisevoraussetzungen nach den Schengen-Assoziierungsabkommen erfüllt sein (Art. 5 AuG).<\/p><p>2. Nach Artikel 5 Absatz 1 von Anhang I FZA dürfen die aufgrund des Abkommens eingeräumten Rechte nur durch Massnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind, eingeschränkt werden. Bei Massnahmen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darf ausschliesslich das persönliche Verhalten der in Betracht kommenden Einzelpersonen ausschlaggebend sein (Art. 5 Abs. 2 Anhang I FZA bzw. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 64\/221\/EWG). Vom Einzelfall unabhängige Gründe wie eine allgemeine Vorbeugung können diese Massnahmen somit nicht begründen.<\/p><p>Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Beschränkungen der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nur zulässig, wenn eine Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt, eine tatsächliche und hinreichende schwere Gefährdung gegeben ist und diese Gefährdung ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Gemäss europäischer und bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann unter Umständen jedoch das frühere Verhalten an sich schon eine solche Gefährdung darstellen (BGE 131 II 352, Erwägung 3.2, 130 II 176, Erwägung 3.4.2; 2C_691\/2007 vom 10. März 2008, Erwägung 3.2). Im Sinne der erwähnten Rechtsprechung lassen auch wiederholte Störungen der öffentlichen Ordnung auf eine tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Sinne der erwähnten Rechtsprechung schliessen. Denn sie können ein Hinweis darauf sein, dass sich die Person nicht an die herrschende Ordnung anpassen will oder kann.<\/p><p>Wird das Betteln durch ein Gesetz oder ein Reglement der Gemeinde oder des Kantons untersagt, sind die zuständigen Gemeinde- oder Kantonsbehörden für die strafrechtliche Ahndung verantwortlich. Staatsangehörige der EU können im erwiesenen Wiederholungsfall mit auf das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer gestützten administrativen Massnahmen wie einer Verwarnung oder einem Einreiseverbot bestraft werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Verschiedene Schweizer Städte, vor allem in Grenznähe, werden von Bettlerbanden heimgesucht, die jeweils von der anderen Seite der Grenze kommen. Es gibt sogar einen Bericht, der belegt, dass am Morgen in Lausanne Bettlerinnen und Bettler mit dem Auto an verschiedene Orte der Stadt gebracht und am Abend organisiert wieder abgeholt werden. <\/p><p>Deshalb stelle ich folgende Fragen:<\/p><p>1. Welchen ausländerrechtlichen Status haben Bettlerinnen und Bettler - ob Roma oder nicht -, die täglich die Grenze überqueren, um in der Schweiz zu betteln?<\/p><p>2. Ermöglichen die bilateralen Abkommen mit der EU der Schweiz, Personen, die nur in die Schweiz kommen, um zu betteln, die Einreise zu verbieten, sofern die Schweiz dies wollte?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausländerrecht und Bettelei"}],"title":"Ausländerrecht und Bettelei"}