﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103300</id><updated>2023-07-27T19:28:37Z</updated><additionalIndexing>28;12;junger Mensch;Rechte des Kindes;häusliche Gewalt;Jugendschutz;Schaffung neuer Bundesstellen;Kind;Gewalt;Beratung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2421</code><gender>f</gender><id>358</id><name>Stump Doris</name><officialDenomination>Stump</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2010-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4813</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0101020701</key><name>häusliche 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/></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2609</code><gender>f</gender><id>1114</id><name>Kleiner Marianne</name><officialDenomination>Kleiner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2608</code><gender>f</gender><id>1147</id><name>Kiener Nellen Margret</name><officialDenomination>Kiener Nellen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2354</code><gender>f</gender><id>273</id><name>Gadient Brigitta M.</name><officialDenomination>Gadient</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2516</code><gender>f</gender><id>494</id><name>Meier-Schatz 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3300</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Auf gesamtschweizerischer Ebene liegen ab dem Jahr 2009 aufgrund der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstmals aussagekräftigere nationale Daten über strafbare Handlungen gegenüber Minderjährigen vor. So zeigt sich, dass im Jahr 2009 von total 9761 Geschädigten durch Straftaten häuslicher Gewalt insgesamt 771 Kinder und Jugendliche bis zur Altersgruppe der 17-Jährigen betroffen sind. Darunter sind 8 Todesopfer. Diese Zahlen widerspiegeln die direkte Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen durch Straftaten häuslicher Gewalt. Die Mitbetroffenheit von Kindern als Zeugen von häuslicher Gewalt kann durch die PKS nicht erhoben werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Trotz der vermehrten Sensibilisierung zum Thema Mitbetroffenheit von häuslicher Gewalt werden Kinder bei Interventionen häufig immer noch "übersehen", und es wird wenig auf ihre Bedürfnisse in dieser für sie ausserordentlich schwierigen Situation eingegangen. Alle bisherigen Studien unterstreichen die dringliche Notwendigkeit systematischer und zeitnaher Abklärung der Situation der betroffenen Kinder und die zentrale Bedeutung von spezifischen Unterstützungsangeboten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den letzten Jahren sind in der Schweiz in einigen Kantonen spezifische Unterstützungsangebote für von häuslicher Gewalt mitbetroffene Kinder entstanden, wie z. B. das Projekt KidsPunkt in Winterthur, das Unterstützungsangebot im Kanton Aargau für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche, das Projekt Care4kids im Kanton Thurgau, das Projekt KidsCare der Stadt Zürich und das spezifische Beratungsangebot des Centre d'accueil MalleyPrairie im Kanton Waadt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Stellt die von einem Elternteil erlittene häusliche Gewalt einen Verstoss gegen das Strafgesetzbuch dar, können Kinder oder Jugendliche als Angehörige des Opfers Anspruch auf (psychologische, soziale, juristische usw.) Beratung und Hilfe einer Opferhilfeberatungsstelle haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Dem Bundesrat ist keine Studie bekannt, welche die in der Schweiz anfallenden Folgekosten von kindlicher Mitbetroffenheit bei häuslicher Gewalt aus volkswirtschaftlicher Sicht beziffert. Hingegen lassen die untersuchten Folgen von Mitbetroffenheit von Paargewalt auf hohe volkswirtschaftliche Folgekosten schliessen: Viele Kinder, die häusliche Gewalt erleben, entwickeln spezifische Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit und Entwicklungsstörungen. Häusliche Gewalt kann ohne frühzeitige Intervention zu Langzeitschädigung führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das geplante gesamtschweizerische Präventionsprogramm Jugend und Gewalt wird sich inhaltlich analog zu dem bundesrätlichen Bericht vom 20. Mai 2009 innerhalb der drei Themenfelder Familie, Schule und Sozialraum entfalten. Im Mittelpunkt der Programmaktivitäten sollen der Austausch zu bewährten Massnahmen sowie die Förderung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung von neuen Strategien stehen. Bei der Prävention im familiären Umfeld ist auch die Problematik der häuslichen Gewalt zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Sind Kinder von häuslicher Gewalt betroffen, so stehen ihr unmittelbarer Schutz und ihre spezifische Unterstützung im Vordergrund. In einer zweiten Phase ist aufgrund von Artikel 12 der Uno-Kinderrechtskonvention die Partizipation der Kinder in eben diesen Verfahren zu gewährleisten. Dem Bundesrat ist bewusst, dass das Recht der Kinder auf Verfahrensbeteiligung im Bereich häuslicher Gewalt trotz der vorhandenen Rechtsgrundlagen im schweizerischen Familien-, Straf- und Verwaltungsrecht noch nicht vollumfänglich umgesetzt ist. Dementsprechend müssen Ausbildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen für die Gerichte und Verwaltung im Vordergrund stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterstützt Organisationen, die im Bereich der Hilfe für Kinder tätig sind, sowie einzelne Massnahmen. Darüber hinaus werden Präventionskampagnen und Programme auf nationaler und regionaler Ebene subventioniert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ende 2009 hat das BSV mit privaten Partnern im Rahmen des Vereins "PPP - Programme National pour la Protection de l'Enfant" bei den Kantonen einen Vorschlag für ein nationales Kindesschutzprogramm in Konsultation gegeben. Demnach begrüssen die Kantone das Ziel einer verbesserten Koordination im Kindesschutzbereich auf nationaler Ebene. Das Thema Kinder und häusliche Gewalt wird als eine Priorität erachtet (vgl. http://www.ppp-protection-enfance.ch/consultation/index.html). Da die Kantone jedoch Vorbehalte gegenüber der Vereinsstruktur äussern, wird das Programm nicht wie vorgesehen umgesetzt. Das BSV nimmt deshalb die Frage der Koordination im Rahmen der Beantwortung des Postulats Fehr Jacqueline 07.3725, "Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie", auf. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BSV stimmt sämtliche Arbeiten im Bereich Kinder- und Jugendschutz mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und anderen betroffenen Bundesstellen ab. Zudem ist das BSV in der interdepartementalen Arbeitsgruppe häusliche Gewalt (IAHG) vertreten, welche von der Fachstelle gegen Gewalt des EBG geleitet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Bundesrat wird seinen Bericht zum erwähnten Postulat Fehr Jacqueline 07.3725 voraussichtlich 2011 vorlegen. Darin wird er insbesondere auch das Thema der verstärkten nationalen Koordination im Kindesschutzbereich behandeln.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Situation von Kindern und Jugendlichen, die Gewalt zwischen Vater und Mutter miterleben, wird seit einigen Jahren zunehmend enttabuisiert. Insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Frauenhäuser, der Polizei und der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt machen immer wieder auf die schwierige Situation von Kindern und Jugendlichen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, aufmerksam und fordern spezifische Angebote. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie viele Kinder und Jugendliche sind in der Schweiz von häuslicher Gewalt mitbetroffen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie wird gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt miterleben, möglichst früh eine Beratung und Unterstützung erhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Können die Folgekosten von kindlicher Mitbetroffenheit bei häuslicher Gewalt aus volkswirtschaftlicher Sicht beziffert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Es ist wissenschaftlich belegt, dass häusliche Gewalt ein Risikofaktor für Jugendgewalt ist. Wie wird diese Tatsache im vom Bundesrat geplanten gesamtschweizerischen Programm zur Bekämpfung von Jugendgewalt berücksichtigt? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Gemäss Artikel 12 der Uno-Kinderrechtskonvention sind die Staaten verpflichtet, den Kindern die Möglichkeit zur freien Meinungsäusserung zu geben und die Meinung des Kindes angemessen zu berücksichtigen. Wie wird sichergestellt, dass dieses Recht bei häuslicher Gewalt eingelöst wird? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Innerhalb der Bundesverwaltung ist das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) zuständig für Kindesschutzbelange. Welche Strategie und welche Aktivitäten verfolgt das BSV zugunsten der Kinder und Jugendlichen, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind? Wie wird die Schnittstelle zur Fachstelle gegen Gewalt des EBG, die Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen bekämpft, sichergestellt? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Beabsichtigt er, eine nationale Koordinationsstelle Kindesschutz, die sich auch um das Thema häusliche Gewalt kümmert, einzurichten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kindesschutz bei häuslicher Gewalt</value></text></texts><title>Kindesschutz bei häuslicher Gewalt</title></affair>