﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20103310</id><updated>2023-07-28T07:58:42Z</updated><additionalIndexing>15;freie Schlagwörter: allgemeine Geschäftsbedingungen;Kontrolle;elektronisches Geld;Zins;Rezession;Verschuldung;Vertrag des Privatrechts;Konsumentenschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2608</code><gender>f</gender><id>1147</id><name>Kiener Nellen Margret</name><officialDenomination>Kiener Nellen</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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/></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2666</code><gender>f</gender><id>3830</id><name>Carobbio Guscetti Marina</name><officialDenomination>Carobbio Guscetti</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2647</code><gender>m</gender><id>1267</id><name>Stöckli Hans</name><officialDenomination>Stöckli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2732</code><gender>f</gender><id>3999</id><name>Prelicz-Huber Katharina</name><officialDenomination>Prelicz-Huber</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2421</code><gender>f</gender><id>358</id><name>Stump 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>10.3310</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Ein wesentlicher Teil des Geschäfts der Kreditkartenfirmen dreht sich um verspätete Zahlungen ihrer Kundinnen und Kunden. Die Krise setzt den Konsumentinnen und Konsumenten bereits stark zu. Besonders während der Krise werden die Kreditkartenfirmen immer weniger kulant und ziehen die Schraube zum Teil mit fragwürdigen Mitteln an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die AGB werden geändert und die Zahlungsfristen gekürzt: von 30 Tagen auf sofortige Fälligkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Zinsen werden mit 14,9 Prozent unmittelbar unterhalb der Wuchergrenze angesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Obwohl ein Teil der Rechnung bezahlt wurde, wird die Zinszahlung auf den ganzen Betrag angesetzt. In Zürich hat die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage verzichtet, obwohl die AGB missbräuchlich geändert wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Kulanz bei Fehlbuchungen nimmt ab. Es wird erwartet, dass die Kunden die Rechnung zahlen, obwohl offensichtlich ein Fehler bzw. ein Internetbetrug vorliegt. An ein Flugbillett Shipol-Shangai kann sich der Konsument normalerweise erinnern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Obwohl die Mahnung einfach in die nächste Monatsrechnung integriert wird - weder Porto noch Aufwand fällt an, wird eine Mahngebühr von zwanzig Franken verlangt. Die Kreditkartenfirma hat überhaupt nichts für diese Mahngebühr geleistet. De facto ist damit dafür die Grenze für Wucherzinsen überschritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das Rechnungslayout ist so gestaltet, dass nicht der Totalbetrag der ausstehenden Beträge ins Auge fällt, sondern die minimale Teilzahlung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Lektüre der AGB zeigt, dass die Rechte immer mehr zugunsten der Kreditkartenfirmen und die Pflichten zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten verändert werden und damit eine einseitige Marktmacht der Banken und Kreditkartenfirmen entsteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In den USA liegt ein Vorschlag vor, dass Kreditkartenschulden mit einem Loskauf (bailout) reduziert werden sollten. Da sind Massnahmen zum faireren Verhalten der Kreditkartenanbieter das Minimum.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die auf dem Schweizer Markt tätigen Anbieter von Kreditkarten unterstehen dem Bankengesetz und damit der Aufsicht der Finma, soweit es sich um bewilligte Banken handelt. Sofern keine Bankenbewilligung vorliegt, benötigen die Anbieter von Kreditkarten eine Bewilligung des Kantons (Art. 39 des Bundesgesetzes vom 23. März 2001 über den Konsumkredit, KKG, SR 221.214.1). Damit eine solche Bewilligung erteilt werden kann, muss der Bewilligungsinhaber einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten können (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung zum Konsumkreditgesetz, VKKG, SR 221.214.11). Wird systematisch gegen geltende Rechtsnormen verstossen, können die zuständigen Bewilligungsbehörden die betreffende Bewilligung entziehen. Nicht möglich ist ein Bewilligungsentzug dagegen, solange sich die betreffenden Firmen innerhalb der Schranken des Rechts bewegen. Da gegenwärtig keine Hinweise auf systematische Rechtsverletzungen durch die Kreditkartenanbieter bekannt sind, ist nach Ansicht des Bundesrates ein Einschreiten der Aufsichtsbehörden nicht erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Maximalzinssatz, der im Rahmen eines Konsumkredits verlangt werden darf, beträgt zurzeit 15 Prozent (Art. 1 VKKG). Ob dieser Maximalzins auch die Grenze für den höchstmöglichen Verzugszins im Rahmen eines Kreditkartenvertrags darstellt, kann hier offenbleiben. Die Kreditkartenanbieter verlangen nach eigenen Angaben und gemäss ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohnehin nur einen Verzugszins von zwischen 9,9 Prozent und 15 Prozent. Kann festgestellt werden, dass im Einzelfall ein höherer Zins als der gesetzlich zulässige in Rechnung gestellt wird, sind die Gerichte bereits nach geltendem Recht in der Lage, gegen missbräuchliche Fälle einzuschreiten. Im Übrigen ist auf die laufende Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hinzuweisen: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 2. September 2009 (BBl 2009, 6151) die Einführung einer offenen Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ein Klagerecht des Bundes auch für reine Binnensachverhalte von besonderer Tragweite vorgeschlagen. Damit wird ein Vorgehen gegen Missbräuche weiter erleichtert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein bekanntes Problem besteht im Weiteren darin, dass den Konsumenten bei Kreditkartenverträgen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungewöhnlich kurze Zahlungsfristen (beispielsweise von 15 oder 20 Tagen) zur Bezahlung ihrer Rechnung gewährt werden. Wer seine Rechnungen nur einmal im Monat bezahlt, läuft damit Gefahr, in Verzug zu geraten und einen hohen Verzugszins bezahlen zu müssen, der gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überdies häufig bereits mit dem Transaktionsdatum, d. h. dem konkreten Gebrauch der Kreditkarte, und nicht erst mit dem Verzugsdatum zu laufen beginnt. Auch wenn solche verkürzten Zahlungsfristen für den Kunden unangenehm sein können, ist zu bedenken, dass der Kreditkartenanbieter dem Konsumenten während dieser Zeit ein zinsloses Darlehen gewährt und er ein berechtigtes Interesse an einer möglichst raschen Rückzahlung des Darlehens hat. Hinzu kommt, dass es für den Konsumenten in aller Regel zumutbar ist, eine offene Rechnung innert zwei Wochen zu bezahlen oder (etwa bei einer Ferienabwesenheit) jedenfalls die notwendigen organisatorischen Vorkehren zu treffen, damit er nicht in Verzug gerät.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Aufsichtsbehörde ihre Aufsichtspflichten in Zukunft im Bereich der Kreditkarten stärker wahrnimmt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie wird er den Gesetzen über den Wucher Nachachtung verschaffen, die über die "Mahngebühr", Zahlungsfristen und AGB ausgehöhlt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie wird der Regulator eingreifen und die Rechte der Kundinnen und Kunden gegenüber den Kreditkartenfirmen in den AGB durchsetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Engere Zügel für die Kreditkartenfirmen in der Finanzkrise</value></text></texts><title>Engere Zügel für die Kreditkartenfirmen in der Finanzkrise</title></affair>