{"id":20103359,"updated":"2023-07-27T19:14:46Z","additionalIndexing":"66;04;Meinungsbildung;politische Mitbestimmung;Kanton;Volksabstimmung;Beziehung Bund-Kanton;Verfahrensrecht;Föderalismus;Bewilligung für Kraftwerk;Frist;Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-02T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4814"},"descriptors":[{"key":"L04K17010104","name":"Bewilligung für Kraftwerk","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L04K05030208","name":"Verfahrensrecht","type":1},{"key":"L03K080102","name":"Volksabstimmung","type":1},{"key":"L05K0802030701","name":"Meinungsbildung","type":2},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":2},{"key":"L05K0503020802","name":"Frist","type":2},{"key":"L05K0807010201","name":"Föderalismus","type":2},{"key":"L04K08020329","name":"politische Mitbestimmung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2010-06-03T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-10-01T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-08T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2010-08-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1275429600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307484000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"speaker"}],"shortId":"10.3359","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erklärte in seiner Medienmitteilung vom 21. Mai 2010, der bestehende Zeitplan für das Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke lasse den Kantonen die Zeit, die sie brauchen, um ihre Stellungnahmen zu verfassen und allfällige obligatorische oder fakultative Volksabstimmungen durchzuführen. Das UVEK erklärte weiter, diese Stellungnahmen könnten im Entscheid, den der Bundesrat voraussichtlich Mitte 2012 treffen wird, berücksichtigt werden. <\/p><p>Aus diesem Grund hat das UVEK eine vom Kanton Bern beantragte formelle Fristverlängerung für die kantonalen Stellungnahmen abgelehnt. <\/p><p>Der vorgesehene Zeitplan ermöglicht es dem Bundesrat zwar, seine Entscheidung unter Berücksichtigung der kantonalen Voten zu treffen, er würde jedoch bestimmte Kantone dazu zwingen, eine Stellungnahme abzugeben, bevor die Ergebnisse einer allfälligen Volksabstimmung vorliegen. Das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit wird zudem erst Ende Dezember vorliegen; erst dann können die kantonalen Regierungen ihre Stellungnahmen verfassen. Diese müssen in manchen Kantonen einer Kommission ihres Parlaments vorgelegt werden. Nach der Beratung in dieser Kommission wird die Stellungnahme dem Parlament unterbreitet. Dieses formuliert nach zwei oder drei Sitzungen eine Abstimmungsempfehlung für die obligatorische Volksabstimmung. Das Stimmmaterial wird vier Wochen vor der Abstimmung gedruckt und versandt. Die Abstimmung kann also unmöglich vor Ende März stattfinden! <\/p><p>Wenn der Bundesrat die Stellungnahmen der Kantonsregierungen bis Ende März verlangt, so setzt er verschiedene Kantone der Gefahr aus, vom Stimmvolk in der Volksabstimmung desavouiert zu werden, und zwingt sie dazu, den Volkswillen Handgelenk mal Pi abzuschätzen. Ausserdem würden gegensätzliche Stellungnahmen die Position der betroffenen Kantone schwächen. Vorzeitige Stellungnahmen könnten sogar gegen die Bestimmungen mancher Kantonsverfassungen verstossen. Sollte der Bundesrat angesichts dieser Tatsachen nicht den vorgesehenen Zeitplan so revidieren, dass bestimmte kantonale Regierungen nicht in Schwierigkeiten geraten und der Föderalismus keinen Schaden nimmt?<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, die Stellungnahmen der Kantone und die Ergebnisse aus den kantonalen Volksabstimmungen im Rahmenbewilligungsverfahren zu berücksichtigen (siehe Antwort vom 14. Juni 2010 zur Frage 10.5264 van Singer, Demokratiefeindlicher Druck im Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke?).<\/p><p>Ende Oktober 2009 haben alle Kantone die überarbeiteten Unterlagen zu den Rahmenbewilligungsgesuchen für neue Kernkraftwerke erhalten. Im Oktober 2010 wird das Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) vorliegen. Dabei handelt es sich um das Hauptgutachten betreffend Sicherheit. Ende 2010 wird die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit im Sinne einer Second Opinion zu den Rahmenbewilligungsgesuchen Stellung nehmen. Die Kantone können daher mit der Redaktion ihrer Stellungnahme bereits vor Ende 2010 beginnen. Das Bundesamt für Energie (BFE) wird die Kantone Ende 2010\/Anfang 2011 auffordern, zu diesen Dokumenten und zu den Gesuchen innert drei Monaten Stellung zu nehmen.<\/p><p>Mehrere Kantone werden vor ihren definitiven Stellungnahmen Volksabstimmungen durchführen müssen. Beispielsweise ist im Kanton Bern das obligatorische oder das fakultative Referendum möglich. In den Kantonen Waadt und Jura findet eine obligatorische Volksabstimmung statt. Genf, Neuenburg und Wallis kennen das fakultative Referendum.<\/p><p>Wann in welchen Kantonen Volksabstimmungen bezüglich der Rahmenbewilligungsverfahren stattfinden werden, kann heute nicht gesagt werden.<\/p><p>Der Bundesrat sieht daher folgendes Vorgehen vor:<\/p><p>- Alle Kantone liefern dem BFE als verfahrensleitender Behörde bis Ende März 2011 ihre Stellungnahme, nötigenfalls mit dem Vorbehalt der noch ausstehenden parlamentarischen Beratung und eines allfälligen Referendums.<\/p><p>- Diese Stellungnahmen werden zusammen mit den Gesuchen und Gutachten vom Juni bis August 2011 öffentlich aufgelegt.<\/p><p>- Die definitiven Stellungnahmen der Kantone, welche eine Volksabstimmung durchführen, werden später separat öffentlich aufgelegt.<\/p><p>Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Resultate der kantonalen Volksabstimmungen vor dem Rahmenbewilligungsentscheid bekannt sind und berücksichtigt werden können.<\/p><p>Wollte man die Frist für die Stellungnahme der Kantone derart verlängern, dass die Kantone mit ihrer Stellungnahme abwarten könnten, bis sämtliche Referendumsabstimmungen durchgeführt wären, hätte dies eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens zur Folge. Insbesondere würde die öffentliche Auflage und damit die Behandlung der Einwendungen und Einsprachen verzögert. Das BFE und das Ensi könnten erst später mit der Behandlung der Einwendungen und Einsprachen beginnen. Die Projektanten haben jedoch Anspruch darauf, dass ihre Gesuche speditiv behandelt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wird der Bundesrat im Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke allen Kantonen die Zeit geben, die sie brauchen, um die Bürgerinnen und Bürger angemessen zu befragen und ihre Stellungnahmen zu verfassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke. Wird der Bundesrat die Kantone unter demokratiefeindlichen Druck setzen?"}],"title":"Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke. Wird der Bundesrat die Kantone unter demokratiefeindlichen Druck setzen?"}