{"id":20103402,"updated":"2023-07-28T09:47:29Z","additionalIndexing":"24;15;Lohn;Aktionär\/in;Bilanz;Gewinn;Verwaltungsrat;Kapitaleinkommen;Gehaltsprämie;Führungskraft","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2724,"gender":"m","id":3921,"name":"Graber Konrad","officialDenomination":"Graber Konrad"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4814"},"descriptors":[{"key":"L05K0702010103","name":"Lohn","type":1},{"key":"L05K0702010102","name":"Gehaltsprämie","type":1},{"key":"L06K070302010206","name":"Gewinn","type":1},{"key":"L06K070302010103","name":"Bilanz","type":1},{"key":"L05K0704050208","name":"Kapitaleinkommen","type":1},{"key":"L05K0703040105","name":"Verwaltungsrat","type":2},{"key":"L05K0702020204","name":"Führungskraft","type":2},{"key":"L06K070304010101","name":"Aktionär\/in","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-12-16T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-09-08T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1276120800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1292454000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2552,"gender":"m","id":532,"name":"Stähelin Philipp","officialDenomination":"Stähelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2722,"gender":"m","id":3919,"name":"Niederberger Paul","officialDenomination":"Niederberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2640,"gender":"m","id":1149,"name":"Schwaller Urs","officialDenomination":"Schwaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2042,"gender":"m","id":57,"name":"David Eugen","officialDenomination":"David"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2667,"gender":"m","id":3831,"name":"Bischofberger Ivo","officialDenomination":"Bischofberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2724,"gender":"m","id":3921,"name":"Graber Konrad","officialDenomination":"Graber Konrad"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"10.3402","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Generalversammlung soll im Rahmen des Beschlusses über die Gewinnverwendung die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, ob Bezüge von über drei Millionen Franken dem Management als Gewinnanteil, den Aktionären als Dividende zugeführt oder zur Erhöhung der Eigenkapitalbasis in der Gesellschaft verbleiben sollen.<\/p><p>Mit dieser Bestimmung kann gleichzeitig erreicht werden, dass Auswüchse bei der Entschädigung von Mitarbeitenden der Aktiengesellschaft stark eingeschränkt werden. Eine Behandlung im Rahmen der Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" bzw. eines Gegenvorschlages ist zu begrüssen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 22. Juni 2010 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die parlamentarische Initiative \"Aktienrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen\" (10.460) eingereicht. Inhaltlich sind die Motion und die vorgenannte parlamentarische Initiative WAK-S identisch. Beide Vorstösse regen die Anpassung von Artikel 677 OR und Artikel 5 AHVG an. Demnach sollen Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates oder an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft, die den Betrag von drei Millionen Franken übersteigen, den Vorschriften über die Tantiemen unterstehen und gesellschafts- und steuerrechtlich als Gewinnanteil gelten.<\/p><p>Die parlamentarische Initiative WAK-S war bereits Gegenstand von Beratungen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat am 29. Juni 2010 der parlamentarischen Initiative WAK-S zugestimmt. Aufgrund eines Mitberichts der WAK-S hat zudem die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) am 19. August 2010 beschlossen, die Vorschläge der parlamentarischen Initiative WAK-S in ihre weiteren Beratungen zur parlamentarischen Initiative RK-S \"Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative gegen die Abzockerei\" (10.443) im Grundsatz zu integrieren.<\/p><p>Da die Umsetzung des Anliegens des Motionärs bereits Gegenstand von parlamentarischen Beratungen ist, vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass mit der Annahme der vorliegenden Motion unnötige Doppelspurigkeiten entstehen würden. Der Bundesrat beantragt daher aus \"verfahrensökonomischen\" Überlegungen die Ablehnung der Motion.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Obligationenrechtes (OR) mit folgendem Inhalt zu unterbreiten:<\/p><p>Bezüge ab drei Millionen Franken haben Gewinncharakter und sind deshalb im Rahmen der Gewinnverwendung durch die Generalversammlung zu beschliessen. <\/p><p>Artikel 677 des Obligationenrechtes ist somit wie folgt anzupassen:<\/p><p>Gewinnanteile an Mitglieder des Verwaltungsrates oder an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft dürfen nur dem Bilanzgewinn entnommen werden und sind nur zulässig, nachdem die Zuweisung an die gesetzliche Reserve gemacht und eine Dividende von 5 Prozent oder von einem durch die Statuten festgesetzten höheren Ansatz an die Aktionäre ausgerichtet worden ist.<\/p><p>Sämtliche Vergütungen, ungeachtet der rechtlichen Form, an Mitglieder des Verwaltungsrates oder an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft, die pro Geschäftsjahr drei Millionen Franken übersteigen, gelten gesellschafts- und steuerrechtlich als Gewinnanteile im Sinne von Absatz 1.<\/p><p>Vergütungen von Konzerngesellschaften werden zusammengerechnet.<\/p><p>Vergütungen nach Absatz 2 unterstehen, ungeachtet ihrer rechtlichen Form, der Beitragspflicht nach Artikel 5 AHVG.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bezüge von über drei Millionen Franken dem Beschluss der Generalversammlung unterstellen"}],"title":"Bezüge von über drei Millionen Franken dem Beschluss der Generalversammlung unterstellen"}