{"id":20103407,"updated":"2023-07-28T08:13:48Z","additionalIndexing":"48;Schulbusdienst;Führerschein;Strassenverkehrsordnung;Vereinigung;Omnibus;Schüler\/in","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2010-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4814"},"descriptors":[{"key":"L04K18020401","name":"Führerschein","type":1},{"key":"L05K1803010104","name":"Omnibus","type":1},{"key":"L04K13010206","name":"Schulbusdienst","type":1},{"key":"L04K18020406","name":"Strassenverkehrsordnung","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L05K1301020103","name":"Schüler\/in","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-09T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2010-08-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1276120800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307570400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2644,"gender":"m","id":1233,"name":"Rutschmann Hans","officialDenomination":"Rutschmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2712,"gender":"m","id":3909,"name":"von Rotz Christoph","officialDenomination":"von Rotz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2542,"gender":"m","id":520,"name":"Wandfluh Hansruedi","officialDenomination":"Wandfluh"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"10.3407","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mit der Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51) per 1. April 2003 sind die Anforderungen an die Führer von Kleinbussen mit mehr als acht Sitzplätzen verschärft worden. Konnte nach altem Recht mit dem Führerausweis der Kategorie B noch ein Kleinbus mit mehr als 8 Sitzplätzen gefahren werden (im Binnenverkehr sogar mit mehr als 16 Sitzplätzen), so benötigt der Führer nach neuem Recht die Kategorie D1. <\/p><p>Bei nichtgewerblichen Schülertransporten oder bei der Beförderung von Vereinsmitgliedern (z. B. Sportvereine) stellt sich immer wieder das Problem, dass die Eltern oder die Betreuer der Jugendlichen (z. B. Fussballtrainer) die Kategorie D1 nicht besitzen und daher die Kleinbusse nicht lenken dürfen. Die Folge ist, dass statt eines einzigen Fahrzeugs mehrere Personenwagen eingesetzt werden, mit den entsprechenden ökonomischen und ökologischen Nachteilen. <\/p><p>Nach der Führerscheinrichtlinie 2006\/126\/EG (Artikel 6 Ziffer 4), welche die Grundlage des Schweizer Rechts darstellt, kann jedoch das nationale Recht gestatten, dass Fahrzeuge der Kategorie D1 (bis 3,5 Tonnen) von Personen geführt werden dürfen, die lediglich den Führerausweis der Kategorie B besitzen. Die Voraussetzungen sind: Mindestalter 21 Jahre, nichtgewerbliche Transporte, freiwillige Lenktätigkeit des Führers. Diese sinnvolle, die Verkehrssicherheit nicht tangierende Flexibilität beim Lenken von Kleinbussen sollte auch in der Schweiz geschaffen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wer Personentransportfahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen führt, hat eine besonders grosse Verantwortung. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrten berufsmässig oder ehrenamtlich durchgeführt werden. Gerade bei nur gelegentlichen Fahrten mit grossen Fahrzeugen (mit mehr als 8 Sitzplätzen) müssen die Anforderungen höher sein als für das Führen von Fahrzeugen der Kategorie B. Die vom Motionär vorgeschlagene Berechtigung über die Kategorie B erachtet der Bundesrat daher als zu grossen Rückschritt. Dennoch sieht auch er die Problematik bei Schüler- und Vereinstransporten. Im Rahmen der autonomen Umsetzung der Führerscheinrichtlinie 2006\/216\/EG, die für die EU-Mitgliedstaaten ab Anfang 2013 angewendet werden muss, ist der Bundesrat bereit, gewisse Erleichterungen für ehrenamtliche Kleinbusfahrerinnen und -fahrer zu prüfen, wie es die RL 2006\/216\/EG den Mitgliedstaaten für Binnentransporte zugesteht. In der dafür durchzuführenden Anhörung wird er seine Vorstellungen zur Diskussion stellen. Denkbar sind eine adäquate praktische Führerprüfung auf einem Kleinbus, die Unterstellung unter die medizinische Kontrollpflicht sowie eine im Verhältnis zur Chauffeurzulassungsverordnung vom 15. Juni 2007 (CZV; SR 741.521) beschränkte Weiterbildungspflicht (z. B. nur ein Tag pro fünf Jahre anstatt fünf Tage).<\/p><p>Aus diesen Gründen kann der Bundesrat die Motion nicht unterstützen. Sollte sie gegen seinen Willen durch den Erstrat angenommen werden, so behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Änderungsantrag im Sinne der obigen Ausführungen zu stellen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrszulassungsverordnung (VZV, SR 741.51) so anzupassen, dass Fahrzeuge der Kategorie D1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen von Personen geführt werden dürfen, die älter als 21 Jahre sind und seit mindestens zwei Jahren Inhaber des Führerausweises der Kategorie B sind. Die Fahrzeuge dürfen dabei nur von nichtgewerblichen Organisationen eingesetzt werden, und der Fahrer muss seine Fahrdienste freiwillig leisten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mehr Flexibilität beim Lenken von Kleinbussen"}],"title":"Mehr Flexibilität beim Lenken von Kleinbussen"}